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Hallo Walter,
man soll es nicht meinen, aber auch Tierärzte müssen ihren Lebensunterhalt verdienen. Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung stellte (trotz der Unterstützung durch die Taubenklinik) zum einen einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Praxen dar, zum anderen kam in manchen Bundesländern auch noch eine dreistellige Bearbeitungsgebühr der zuständigen Landesbehörde dazu. Das rechnet sich natürlich nur, wenn die Impfung auch tatsächlich von einer ausreichenden Anzahl Züchter durchgeführt wird, auf die sich diese Zusatzkosten umlegen lassen und nicht für einen einzelnen Züchter (es sei denn, dieser ist bereit, die entsprechenden Kosten zu tragen). Mit der regulär zugelassen Impfung fällt dies nun weg, so dass sich ab jetzt auch weitere Praxen an der Impfung beteiligen dürften, auch wenn sie nur wenige Taubenzüchter in ihrer Klientel haben. Viele Grüße Dennis |
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