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Alt 07.04.2012, 16:00
WernerW WernerW ist offline
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Standard darf man Tauben töten? Teil II

01.09.2011Rechtsstreit


Gerichtsurteil: Wann darf man Tauben töten?



Kassel - In Hessen zieht ein Mann vor Gericht. Er will Tauben töten, darf aber nicht. Nun räumen die Richter ein: Tauben können eine Plage sein. Das Urteil interessiert bundesweit, denn mit den grauen Vögeln ärgern sich viele Städte herum.

Nun Sportsfreunde

es geht weiter , über den oberen Teil wurde ja hier schon geschrieben
nun geht es weiter mit Teil II.

25.03.2012
Lizenz zum Taubentöten löst neuen Streit aus



Limburg - Der Dauerstreit über die Lizenz zum Töten von Tauben ist in Hessen neu entbrannt.

Hier der Beitrag:
25.03.2012 | 12:23
Lizenz zum Taubentöten löst neuen Streit aus
Limburg - Der Dauerstreit über die Lizenz zum Töten von Tauben ist in Hessen neu entbrannt.



Ein Falkner aus Villmar wirft der zuständigen Veterinärbehörde vor, sie setze ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) bewusst nicht um und leiste sich viele Rechtsverstöße. Der Falkner Berthold Geis hat deswegen erneut Klage gegen den Landkreis beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage (AZ: 4 K 330/12).

Zudem reichte Geis eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter der Veterinärbehörde in Hadamar ein. Schadenersatz von monatlich 40.000 Euro fordert er auch. Der Falkner wirft den Behörden Verschwendung von Steuergeldern vor. Ein im vergangenen Jahr vom VGH in Kassel entschiedener Disput geht nun von vorne los.

Der VGH hatte im September 2011 entschieden, dass der Falkner gewerblich Tauben töten darf, wenn sie zur Plage geworden sind. Geis will im Auftrag - etwa von Firmen - Tauben fangen und töten. Etwa, wenn sie Gesundheitsgefahren für Menschen darstellen oder mit ihrem Kot Schäden an Gebäuden anrichten. Ein Autohersteller aus Rüsselsheim hatte Geis beauftragt, die Taubenplage auf dem Gelände einzudämmen.

Wie Gerichte über das Töten von Tauben urteilen, wird bundesweit mit großer Aufmerksamkeit beobachtet. Denn etliche Firmen und Kommunen klagen über Taubenplagen - und suchen nach nachhaltigen Lösungen. In Deutschland haben bisher Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt verwilderte Straßentauben als Schädlinge eingestuft.

Die Kasseler Richter hatten geurteilt, dass verwilderte Straßentauben Schädlinge seien, wenn sie in großen Schwärmen auftreten (AZ 8 A 396/10). «Das ist der Fall bei Schwärmen ab einer Größenordnung von etwa zehn Tieren pro 100 Quadratmeter Grundfläche», befanden die Richter. Sie entschieden, dass der Kreis auf Grundlage des Urteils neu auf die Anfrage des Falkners reagieren müsse.

Doch dann passierte lange nichts. Erst Ende Februar übermittelte der Landkreis dem Falkner eine Erlaubnis - aber mit etlichen Einschränkungen. «Das ist reine Schikane und zeugt von fachlicher Inkompetenz», schimpfte Geis mit Blick auf den Behörden-Bescheid.

Landkreis-Sprecher Bernd Kexel sagt: «Das Gericht muss das klären. Das warten wir ab. Der Kreis hat seine Vorstellungen geäußert.»

Laut Veterinäramt darf der Falkner entgegen dem VGH-Urteil immer noch nicht kurzen Prozess mit den Tauben machen. Dazu bedürfe es dann noch mal extra Verwaltungsentscheidungen. Das Amt schrieb Geis, dass er die Tauben nur fangen dürfe, dann müsse er mindestens 20 Kilometer weit fahren, um sie in der Fremde wieder frei zu lassen. «Absoluter Unsinn. Tauben finden auch dann wieder zurück», versichert Geis.

Zudem müsse der Falkner seine Fangschläge täglich kontrollieren und alles dokumentieren, fordert die Behörde. Die Fahrerei sei aber unzumutbar, so Geis. Das Freilassen der Tauben müsse ebenfalls im Bild festgehalten werden, verlangte die Behörde. «Wie das in der Praxis gehen soll, muss mir mal jemand vormachen», kritisiert Geis.

Tauben darf Geis laut Kreis ohnehin nur vom 1. August bis 15. Februar jeden Jahres jagen. «Der nächste Rechtsverstoß. Das VGH-Urteil besagt, dass es keine Befristung geben darf», sagte der Falkner.

Der Streit dauert schon mehr als drei Jahre. Er beschäftigte auch kurz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Doch der Landkreis Limburg-Weilburg hatte seine Rechtsmittel gegen das Kasseler Urteil dann doch wieder zurückgezogen. (dpa) Quelle: http://www.proplanta.de/Agrar-Nachri...332670980.html
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ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
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