#1
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Neue Satzung
Hallo Sportfreunde.
Neue RV- Satzung Heute bekam ich vom RV-Vorsitzenden die neue RV- Satzung, die alte von 1988 ist.nicht mehr Zeitgemäß. Diese soll am Samstag den Züchtern mitgeteilt werden und nach Möglichkeit genehmigt werden. Bei der Erstellung der Satzung wurde die Mustersatzung des Verbandes größtenteils zu Grunde gelegt.( Zustimmung soll am Samstag erfolgen) Ich weiß zum Beispiel wen wir bestehende Tarifverträge ändern wollen ,muss als ersten eine Kommission gebildet werden und Tarifparteien müssen über die Veränderungen informiert werden. und es wird darüber geredet .Ist das alles beredet worden geht es an die nächst höhere Instanz Ist das bei uns Taubenzüchter anders oder bin ich nicht modern genug............... Ich werde zwar wieder gerügt ,weil ich dies zur Diskussion stelle.,aber hier gibt es ja Expertendie meine Meinungsbildung beeinflussen können. Gruss Eiserne Lady |
#2
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Alte Satzung
Zitat:
Hallo Siegfried, das wiederum steht in Eurer alten Satzung. Dort gibt es bestimmt einen Passus aus welchem hervorgeht wie eine Satzungsänderung vollzogen wird. Da gibt es die verschiedensten Varianten, von 75% über 9/10 der Stimmen usw. ! Desweiteren sollte daraus hervorgehen ob zur Satzungsänderung eine schriftliche Ladung der Mitglieder oder nur der Vereinsvorstände vorangehen muss, evtl. muss es über die Brieftaubenzeitung als Ladung erfolgen. Da gibt es m.E. auch verschiedenste Varianten. Das es erst durch einige Instanzen muss, da ist mir nichts bekannt, ich gehe aber einmal davon aus dass sich ein Gremium oder der Vorstand schon mit der Materie "neue Satzung" auseinandergesetzt hat. Dise wäre dann so eine Art "Instanz" !! Aber wenn eine Satzungsänderung vollzogen werden soll sind m.E. immer mind. 3/4 der anwesenden Stimmen notwendig um sie zu vollziehen. Aber ruf doch einfach mal Herrn auf der Straße an, der hilft Dir bestimmt weiter. Gruß FranzJosef |
#3
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Hallo Lady,
Seid Ihr kein eingetragener Verein,sollte eine Änderung der Satzung entsprechend der geltenden Satzung 88 vorgenommen werden.Seid Ihr e.V. müßt Ihr entsprechend dieser Satzung und nach den Festlegungen des Vereinsgesetzes(findest Du im Netz) z.B.bei Bekanntgabe- und Ladungsfristen ändern.Wie überall ----wo kein Kläger,da kein Richter. mfg krake |
#4
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Hallo.
Also unsere RV ist eine E:V.und die neue Satzung wurde Zwischen dem 1. und 2. Vorsitzenden besprochen,das ist mein Kennntnisstand. Gruss Eiserne Lady |
#5
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Hallo Siegfried,
in der Regel gehört eine Satzungsänderung zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung. Desweiteren wird in der Satzung selbst geregelt, mit welchem Mehrheitsverhältnis Beschlüsse gefaßt werden. Bei uns wird grundsätzlich mit einfacher Mehrheit abgestimmt. Jedoch wird bei Änderung der Reiserichtung, beim Zusammenschluß mit anderen RV'en und auch bei Änderung der Satzung eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder benötigt. Wenn ihr, so wie du schreibst, ein eingetragener Verein seid und somit eure Satzung dem Amtsgericht damals auch vorlagepflichtig war, gehe ich davon aus, dass ihr eine ähnliche Konstellation in eurer Satzung festgeschrieben habt. Eine Regelung, dass eine neue Satzung von dem 1. und 2. Vorsitzenden beschlossen werden kann, schließe ich aus. Sie werden sicherlich ein fertiges Konzept der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorlegen und eine entsprechende Empfehlung aussprechen, mehr jedoch nicht. Ich gehe auch davon aus, dass diese Satzungsänderung als Tagesordnungspunkt auf der fristgerechten Einladung zur Versammlung enthalten ist. Denn ein Beschluss zur Änderung einer Satzung als Dringlichkeitsantrag zur Ergänzung der Tagesordnung wird von keinem Amtsgericht akzeptiert werden. Zur endgültigen Klärung ist es jedoch am sinnvollsten, dir Einblick in die derzeit geltende Satzung zu verschaffen. VG Hans- Albert |
#6
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Hallo-
Aktuell Das mit der neuen Satzung hat sich erledigt bis in den Herbst,es werden noch Änderungen vorgenommen. Gruss Eiserne Lady |
#7
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Satzungsänderung
Hallo Eiserne Lady,
spreche aus Erfahrung. 1. Satzungsänderung muß auf der Einladung stehen (gesamte Satzung oder einzelne §) Eventuell kann auch eine außerordentliche Mitgliederversammlung diesbezüglich einberufen werden. Es muß klar hervorgehen ob nur einzelne Satzungspunkte geändert werden oder die komplette Satzung. Jeder Satzungspunkt der geändert wird muß wortgemäß im Mitgliederprotokoll protokolliert werden und es muß auch über jeden Satzungspunkt einzeln abgestimmt werden, dies muß alles im Protokoll erscheinen. Wichtig ist auch wer der geschäftsführende Vorstand ist, wird hier was geändert, denn dann muß auch der Eintrag im Vereinsregister geändert werden. Dies kann aber erst geschehen, wenn die neue Satzung vom Amtsgericht genehmigt und hinterlegt wird. Beim Amtsgericht muß dann eine Kopie der Einladung, das Mitgliederprotokoll, abgezeichnet durch den geschäftsführenden Vorstand (der im Amtsgericht eingetragen ist, ist bei manchen nur der 1. und 2. Vorsitzende bei anderen aber auch noch der Kassierer und Schriftführer, die müssen dann alle unterschreiben) sowie die neue Satzung eingereicht werden. Am besten Ihr informiert euch direkt und geht auch direkt dorhin um die Angelegenheit zu erledigen, sonst könntet Ihr an einen Korintenkacker geraten, der irgend einen amtlichen Fehler findet und euch alles zurückschickt, dann geht das über Monate, Face to Face ist immer besser. Macht Ihr einen organisatorischen Fehler müsst Ihr die ganze Prozedur nochmal machen, das haben wir auch durchmachen müssen über 3 Jahre ging der ganze Hickhack. Mit Sportsgruß |
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