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  #1  
Alt 04.05.2003, 19:27
lophura
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Standard meldepflicht

hallo,
ich habe mal ne wichtige frage:
aus seuchengründen gibt es ja für geflügel wie hühner oder puten eine bestandsmeldepflicht,gilt die auch für tauben?
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  #2  
Alt 05.05.2003, 12:04
HPfoh
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Standard RE: meldepflicht

Hallo,

gerade darüber bin ich auch gestolpert nachdem ich über die Info
von Herrn Obster auf die Homepage des Verbraucherministeriums
gegangen bin.

Für mich eindeutig was das drin steht.
Da muss man kein Stänkerer oder "Berufskritiker" sein, aber wo
ist hierzu die Aussage unseres Verbandes ?

Andererseits eine derartige Verordnung zu beschliessen ist die eine
Sache, wenn aber selbst Verbände nicht darauf reagieren oder in eine
solche eingebunden werden kann man sie (zumindest Punkt 1) gleich
wieder einstampfen.

Ich hoffe die Urlaubsinformation über Präsident und Justiziar, welche
ich in einem Forumsbeitrag gelesen habe stimmt nicht....


Gruss

Hubert

Pressemitteilung


--------------------------------------------------------------------------------

Nr. 97 vom 30. April 2003

Geänderte Geflügelpest-Verordnung tritt heute in Kraft
Seit heute gelten die erweiterten Vorschriften zum Schutz vor der Geflügelpest. Damit gelten jetzt folgende Regelungen:

Die bereits bestehende Verpflichtung, die Haltung von Hühnern, Puten, Enten und Gänsen der zuständigen Behörde anzuzeigen, wird auf die Haltung von Fasanen, Rebhühnern, Wachteln und Tauben ausgeweitet. Dies gilt auch für die Hobby-Haltung dieser Geflügelarten.
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  #3  
Alt 05.05.2003, 12:10
lophura
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Standard RE: meldepflicht

danke,
heisst das denn dass ich da heute gleich zu irgendsoeiner behörde ins rathaus rennen muss um meine 2 zwergwachteln in der zimmervoliere und meine 2 tauben im schlag melden muss?
und was ist wenn ich das nicht tue?
hatte mit sowas echt noch nie zutun,ist noch neu für mich sowas.
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  #4  
Alt 05.05.2003, 13:05
FranzJosef FranzJosef ist offline
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Registriert seit: 30.11.2001
Ort: Künzelsau
Beiträge: 1.038
Standard RE: meldepflicht

Hallo Hubert,

der Verband rät z.Z. jedem ab seine Tauben zu melden.
Warum weiss ich nicht, werde mich aber daran halten.

FranzJosef
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  #5  
Alt 05.05.2003, 13:12
HPfoh
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Standard RE: meldepflicht

Danke,

gerade habe ich es endlich geschafft mal auf die Verbandsseite zu
kommen.

Im jetzt veröffentlichen Antrag an die Veterinärbehörden der Länder wird das Thema angesprochen. -Gut so-


Gruss

Hubert
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  #6  
Alt 05.05.2003, 15:11
Berger OVATOR
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Standard RE: meldepflicht

hallo zusammen,

es besteht nunmehr neben den Hühnern, Puten, Enten und Gänsen auch eine Meldepflicht für Wachteln, Fasanen, Rebhühnern und Tauben.

Anzuzeigen sind diese bei der jeweils zuständigen Veterinärbehörde.

Nach in der Folge erläutertem § 6 liegt eine Ordnungswiedrigkeit vor wenn die Tiere nicht gemeldet werden. Der ausführliche Text ist unter der Site
http://www.vzi.de/p/aktuell/bmvel030411.html zu entnehmen.

§ 6
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 1oder § 4 Satz 3 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,

2. entgegen § 3 Satz 1 eine Veranstaltung durchführt,

3. entgegen § 4 Satz 1 Geflügel oder Bruteier verbringt oder

4. entgegen § 5 Satz 1 ein Register nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt.


Leider wird wenig über die Umsetzung dieser Pflichten kommuniziert, weswegen ja auch kaum ein Züchter darüber informiert ist, wie er vorgehen muss.
In diesem Fall sehe ich die Informationspflicht bei den zuständigen Veterinärbehörden. Wer den Internet-Taubenschlag verfolgt hat ja die Newsletter aus Duisburg und Mönchengladbach verfolgen können. Eine Information ist zudem per Rundfunk und regionaler Presse notwendig.

mfg Berger
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  #7  
Alt 05.05.2003, 18:25
Federfuss
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Standard RE: meldepflicht

Hallo Alfred,

genau, die Informationspflicht liegt bei den Veterinärbehörden! Solange von denen nichts kommt ist alles lamentieren nur Zeitverschwendung.

Wenn man den Weg des Wassers ginge wüsste man allerdings schon einiges mehr. Anrufen lieber Alfred, anrufen beim zuständigen Kreisveterinäramt!!!

Im Folgenden die Auskunft des Vet-Amtes-Heinsberg:

1. Zur Reise: In den NL ist die Lage immer noch Kritisch, von Entspannung kann keine Rede sein. Der Mittwoch und der Freitag wird auch für Euch Taubenzüchter entscheident sein.

2. Zur Meldepflicht: Ein Bundeserlass tritt nicht immer zeitgleich mit der Bekanntgabe inkraft. Dieser Bundeserlass geht zu den Landes-Vet-Ämtern, dann zu den Bezirks-Vet-Ämtern und von da aus an die Kreis-Vet-Ämter. Das Kreisveterinäramt teilt die Durchführung des Bundeserlasses den betreffenden Personen mit. So und nicht anders wird es vor sich gehen!

Alles andere ist nur Gerede! Zitat Vet-Amt.

Vieleicht nochmal zum Vergleich mit anderen Vet-Ämtern die Tel.-Nr. des Kreises Heinsberg. 02452/133915 , meisst Herr Zimmer.

Jetzt behaltet erstmal die Ruhe und wartet die jetzige Woche ab.

Viele Grüsse
Horst
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  #8  
Alt 06.05.2003, 06:20
Filz
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Standard RE: meldepflicht

<font size="1"> <font color="#FF0000"> LETZTE BEARBEITUNG am: 06-05-03 um 08:29&nbsp;Uhr ()</font><p><br>Hallo FranzJosef,

meinen Informationen zufolge wurden Brieftauben aus der Tierseuchenverordnung ausgenommen. Dies war mal eine kluge vielleicht auch auf die momentanen Schimpfkanonaden gegen ihn wieder nicht so gute Entscheidung unseres Verbandes. Dafür verpflichtete sich der Verband aber, alle Maßnahmen die dem Tierseuchengesetz unterliegen einzuhalten, bzw. zu überwachen, daß sie eingehalten werden.
Falls wie bereits gehört, bei einigen Rven Preisflüge durchgeführt werden, sollten diese tunlichst vermeiden, diese auf dem Webserver des Verbandes einzureichen, dann gibts nämlich auf die Löffel und nicht zu knapp.

Deswegen fallen alle Entgleisungen von Sportfreunden und RVen leider auf unseren Verband und auch auf uns zurück und es wäre traurig wenn die Tauben durch die Unvernunft mancher Leute wieder in die Tierseuchenverordnung aufgenommen würden.

Der Vorteil ist klar auf der Hand.
Wären die Brieftauben der Tierseuchenverordnung unterstellt, hätten die Sportfreunde in Waldfeucht und Heinsberg keine Tauben mehr!!!.
Auch hätte der Verband keinerlei Einfluß auf die durchgeführten Maßnahmen.
In diesem Fall müßte auch die Meldebestätigung an das Kreisveterinäramt ausgestellt werden.
Ein kleiner Vorteil wäre bei einem Ausbruch und der Tötung der Tauben, daß man ein kleines!!! Entgelt aus der Tierseuchenkasse erhält.

Der Verband rät deswegen ab die Tauben zu melden, da die betreffenden Bestände durch das Kreisveterinäramt überwacht würden und eventuell dann doch abgeschlachtet werden, falls ein Seuchenfall auftritt. Im Beitrag 803 von Herrn Obster ist in dem Link auch nochmal definiert, falls das Ministerium eine Bestandsmeldepflicht wünscht, diese über den Verband laufen wird. Wir werden dann wahrscheinlich etwas an den Verband melden müssen bzw. er hat ja alle Mitgliedermeldungen.

Die Veterinärämter sind nämlich leider über diesen Ausnahmefall für Brieftauben nicht unbedingt unterrichtet und scheren alles über einen Kamm.

Bei den Tauben, die in der Tierseuchenverordnung erwähnt werden, handelt es sich um die Rassetauben, davon gibt es ja auch über 1000!!! verschiedene Arten.

Das ist in den Verlautbarungen leider immer etwas unklar dargestellt.

Ich hoffe, ich konnte hier etwas zur Klärung beitragen.

Mit Sportsgruß

Roland Filz (nicht die Bildzeitung)
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  #9  
Alt 06.05.2003, 11:02
timo timo ist offline
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Registriert seit: 11.05.2002
Ort: hausheim
Beiträge: 1.117
Standard RE: meldepflicht

lieber sportfreund roland filz,
wer sich im forum bewegt wird zwischenzeitlich festgestellt haben, daß sich auch seitens unseres verbandes "erfreulicherweise" etwas bewegt hat.
auch ich bin der meinung, daß unsere momentane situation nichts, aber auch garnichts mit der aktion mensch zu tun haben sollte.
deshalb sollten wir solche dinge auch nicht von unserer spendenbereitschaft abhängig machen.
was können diese menschen oder organisationen dafür?
entweder wir wollen spenden u. helfen oder wir lassen es sein.
trotzdem kann ich alle enttäuschten sportfreunde verstehen; anfangs gehörte ich auch dazu.
ich denke dir erging es nicht anders.
was zu unmutsäusserungen vieler enttäuschter sportfreunde führte war ausschließlich die trägheit des verbandes, die sehr mangelhafte informationspolitik über mehrere wochen.
schau dir doch mal die infos im internet oder sonstwo an - nichts!!
zur zeit ist die information umfassend u. ich denke, für alle ausreichend.
nun sind alle gefragt, sich an die spielregeln zu halten, sportlich zu handeln um nicht auch noch die letzten vorteile unseres hobbys zu verlieren.
daher ist es mir unverständlich, daß wenige rv`en trotz bestehender risiken reisen oder grosse taubenmärkte, mit etlichen belgischen u. holländischen tauben abgehalten werden.
darüber kann jeder denken u. für sich entscheiden wie er will.
es ist jedoch ein spiegelbild unserer derzeitigen "ich gesellschaft"
in der hoffnung auf besserung, mehr sportlichkeit u. einen baldigen reisebeginn wünsche ich allen gut flug für 2003.
g. baumann
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  #10  
Alt 06.05.2003, 12:44
lophura
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Standard RE: meldepflicht

Hallo,
Also ich habe mich mit den amtsvet unserer stadt mal in Verbindung gesetzt,tasächlich muss man die jetzt alle melden,egal wieviele man hat.
Aber mal ne frage an euch:Wisst ihr ob das melden was kostet?
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