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  #1  
Alt 04.11.2007, 08:11
Raymond
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Standard Eure Meinung zu meinem Taubenschlag

Ich würde gerne eure Meinung zu meinem Taubenschlag hören, der lt. Verwaltungsgericht Zitat: eine erhebliche Beeinträchtigung der Natur und Landschaft darstellt und aus dem Blick des objektiven Betrachters ästhetisch fehl am Platze.Durch diese Verunstaltung wird der Naturgenuss beeinträchtigt und wird von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden.
Außerdem würde ich mich über einen Erfahrungsaustausch mit Brieftaubenzüchtern freuen, die Gerichtserfahrung haben.http://taubenfarm.repage7.de/
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  #2  
Alt 04.11.2007, 09:21
Benutzerbild von Heinrich
Heinrich Heinrich ist offline
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Registriert seit: 16.07.2005
Ort: Hörstel-Dreierwalde
Beiträge: 3.002
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Hallo Herr Züchterkollege,

der eine Satz vom Verwaltungsgericht ist sicherlich aus dem Zusammenhang gerissen. Wichtig wären die genauen Umstände, wie es zu diesem Satz (aus einem Urteil?) gekommen ist.
War die Schlaganlage genehmigt? Ist sie genehmigungsfähig? Gibt´s dort einen Bebauungsplan, oder Bauvorschriften, die den Bau einer Schlaganlage erlauben, oder ihm entgegenstehen. Ist die Taubenhaltung in unmittelbarer Umgebung "ortsüblich"?
Welche Landesbauordnung ist zuständig?
Ziemlich viele Fragen. Aber erst durch ein Gesamtbild kann man evtl. etwas zu Deinem Fall sagen. Und das dann nicht einmal als Jurist, sondern als ein ähnlich Betroffener.

Beste Grüße

Heinrich
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  #3  
Alt 04.11.2007, 09:43
Raymond
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Der Taubenschlag ist lt. unserer Landesbauordnung genehmigungsfrei, lt. Bebauungsplan ist dort landwirtschaftliches Gebiet, vom zuständigen Bauamt wurde der Taubenschlag 2006 bis zur Fertigstellung erlaubt ! aber wegen der massiven Intervention von (sehr sehr reichen Nachbarn!) die in 50 Meter Entfernung ihre Villen haben kam es zu diesem "Urteil" des Verwaltungsgericht. Brieftauben werden hier in dieser Gegend mit den Stadttauben gleichgestellt. Dabei geht von meinem Taubenschlag weder eine Geruchsbelästigung noch sonst eine Gefahr aus. Wie ist deine Erfahrung als "ähnlich Betroffener"?
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  #4  
Alt 04.11.2007, 09:59
Benutzerbild von Heinrich
Heinrich Heinrich ist offline
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Registriert seit: 16.07.2005
Ort: Hörstel-Dreierwalde
Beiträge: 3.002
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Du schreibst, vom "Bauamt erlaubt". Hast Du das schriftlich? Weiterhin schreibst Du, lt. LBO genehmigungsfrei. Mag sein! Aber trotzdem "bauanzeigepflichtig"!? Hast Du das auch schriflich gemacht?
Der Rest ist mir sehr gut bekannt. "von einem Taubenschlag gehen Gefahren, wie von einem Gebäude, hinsichtlich Geruchs.-u-Geräuschbelästigung aus".
Meine Erfahrung in Telgte, in einem ähnlich gelagerten Fall besagen, dass Du keine Chance hast, wenn Du den Schlag nicht schriftlich angemeldet und schriftlich genehmigt bekommen hast. Wie gesagt, der Schlag muss nicht "baugenehmigungspflichtig" sein. Es reicht, wenn er "anzeigepflichtig" ist. In der LBO NRW sind Kleintierställe mit einem Gesamtvolumen (!) über 5m³ genehmigungs.-anzeigepflichtig. Das ist in einigen anderen Bauordnungen auch so. Auf landwirtschaftlicher Nutzfläche sind Gebäude im Grunde nur für landwirtschaftlich Tätige, oder für Unterstände für Weidevieh, oder für Ackergerät erlaubt. Selbst bei "Altenteilen" gibt´s Probleme.
Was sagt denn Dein Anwalt zu dem Fall?
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  #5  
Alt 04.11.2007, 10:03
klaus89 klaus89 ist offline
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Ort: pfreimd
Beiträge: 82
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Hallo,

ich finde deinen Taubenschlag echt super.
Und wie das Gericht zur der Meinung kommen kann, das er irgend jemanden stören könnte ist für mich nicht nachvollziehbar.
Und das er ästhetisch fehl am platz ist und der Naturgenuss beeinträchtig wird,sowas hab ich noch nie gehört.

mfg klaus
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  #6  
Alt 04.11.2007, 11:51
Raymond
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Ja, das habe ich schriftlich, ich habe sogar einen kompletten Bauantrag eingereicht. Der Richter vom Verwaltungsgericht hat am Verhandlungstag sogar von einer Nutzung bis 5 Jahren gesprochen, doch die Stadt versucht alles (lt. eigener Aussage wg den "Nachbarn") um den Taubenschlag zu verhindern. Übrigens: auf die Nachfrage bei einem der "Nachbarn" letztes Jahr, wieso er gegen unseren Taubenschlag sei, meinte dieser: er habe die Erfahrung mit Brieftaubenzüchtern aus dem Ruhrgebiet gemacht, dass diese ihre Schläge nur mit "Gasmasken" säubern würden. Ich kann dazu nichts sagen, außer, dass ich meinen Taubenschlag wöchentlich reinige und keine Gasmasken gebraucht werden müssen!Mein Anwalt sieht die gesetzliche Lage so wie ich oben beschrieben habe. Meine Frage lautet: Was halten die Brieftaubenzüchter von meinem Taubenschlag?Ist dieser eine Verschandelung der Natur? Haben Brieftauben keine Lobby? Wieso ist eine Schweinezucht erlaubt und das Halten von Brieftauben ein Problem?
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  #7  
Alt 04.11.2007, 11:56
Raymond
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Vielen Dank für deine Meinung.
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  #8  
Alt 04.11.2007, 12:06
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Hallo Raymond,

aus meiner Sicht stellt dein Taubenschlag in keinster Weise eine erhebliche Beeinträchtigung bezüglich der Optik dar! Da habe ich schon schlechtere gesehen.

Leider muss man immer wieder hören, wenn Städter auf`s Land ziehen, dass diese sich dann an dort normalen örtlichen Gegebenheiten stören. Nicht um sonst gibt es immer wieder haarsträubende Gerichtsverhandlungen gegen Hühner die gackern, Hähne die krähen, Kühe die muhen und Schweinen die nach Schwein riechen, ... dann aber leider stinken.

Die Richter sind oft überfordert und suchen in der Regel einen Mittelweg. Manchmal fehlt es aber auch dort an Objektivität, ... wenn ein bestimmter Druck ausgeübt wird.

Nichtsdestotrotz, Kopf hoch.

Bis denn, Frank
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  #9  
Alt 04.11.2007, 12:35
timo timo ist offline
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Ort: hausheim
Beiträge: 1.117
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Hallo Raymond,
in der Regel hat die Kommune die Planungshoheit.
Wenn Du jedoch einen Bauantrag eingereicht hast, ging dieser über Deine Kommune.
Zuvor sind jedoch die Unterschriften der direkten Anlieger von Deinem Grundstück einzuholen.
Dann erteilt Deine Kommune als erste die Genehmigung, bevor die Unterlagen an die (Kreisverwaltung Baubehörde) gehen.
Es sei denn, Deine Kommune ist eine kreisfreie Stadt.
Wenn Du all dieses hast, sollte eigentlich nichts mehr am Bau behindern.
Es erscheint mir daher etwas verwunderlich, dass nun Einsprüche kommen.
Entweder sind Deine Unterlagen und Genehmigungen doch nicht ganz vollständig, oder aber es ist wie von Dir beschrieben, keine Lobby für Brieftaubenzüchter oder Geflügelhalter, die selbst auf dem Dorf, schon schalldichte Ställe für ihre Hühner (Gockel) bauen müssen, weil ein Städter aufs Land zieht, das Landleben genießt, sich jedoch mit den hier, ganz normalen Dingen nicht abfinden will.
Aber, wir haben ja auch noch einen Verband mit einem Rechtsbeistand.
Sicher erfährst Du von dort kompetentere Unterstützung.

Viel Erfolg und schöne Grüße
Gerhard

Ps. Deine Schlaganlage finde ich sehr schön.
Von einer Landschaftsverschandelung kann ich ebenfalls nicht erkennen.
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  #10  
Alt 04.11.2007, 12:44
Raymond
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Vielen Dank für deine Meinung
Ich lebe in der ältesten Stadt Deutschlands, vor Bauantragstellung wurde beim zuständigen Bauamt nachgefragt. Mündlich war gegen den Bau des Taubenschlages nichts einzuwenden. Eine einfache Skizze sollte damals genügen. Nachdem ich mit einigen Freunden jedoch auf meinem Grundstück erste Vorbereitungen getroffen habe, rief das den Nachbarn oberhalb (auf dem Foto zu erkennen hinter den Bäumen!)auf den Plan, der "täglich" beim zuständigen Bauamt anrief (dies habe ich auch schriftlich). Das veranlasste die Mitarbeiter des Bauamtes persönlich gegen mich vorzugehen. Wie schon oben erwähnt habe ich einen Anwalt, jedoch scheint es in diesem Land Menschen mit mehr Einfluss zu geben, die alles, wirklich alles gegen ein paar Federn in Luft tun würden. Wie gesagt, Schweine darf ich dort halten! Nur keine Tauben!
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