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  #1  
Alt 06.04.2007, 10:41
alfredexvm
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Begegnungen der besonderen Art

Begegnungen der besonderen Art


Am Dienstag, den 3.4. wurde mir ein jähriger Vogel von dem “Sportfreund“ XXX aus XXX (Nähe Mainz) gemeldet. Er fragte mich ob er die Taube entsorgen soll oder ob ich den Vogel wieder haben möchte. Da ich berufstätig bin und am 4.4. und 5.4. auf verschiedenen Baustellen Montagetermine einzuhalten hatte, konnte ich die Taube nicht am nächsten Tag abholen. Wir hatten deshalb vereinbart, dass er die Taube in einer Einzelbox füttert und am nächsten Tag fliegen lassen soll. Ab Mittwoch 12.00 hat meine Frau stündlich den Witwerschlag kontrolliert ob mein Vogel wieder angekommen ist, da ich der Meinung war, dass er von Herrn XXX auf den Weg gebracht wurde.
Ich habe Herrn XXX ab Mittwochmittag selbst mehrmals erfolglos versucht telefonisch zu erreichen, habe aber, da ich ihn nicht belästigen wollte, keine Nachricht auf dem AB hinterlassen.
Am Donnerstag rief mich Herr XXX gegen 16.00 Uhr an, und teilte mir mit, dass der Vogel nicht abgezogen sei und nun mit seinen Witwern fliegen würde. Er wäre bereits 2-3-mal mit seinen Tauben eingesprungen. Ich teilte dem Sportsfreund mit, dass ich mir die Taube sicherheitshalber abholen möchte und habe vorgeschlagen am Karfreitag, 6.4. mir die Taube zuholen, dass wurde von Herrn XXX abgelehnt. Als Alternative habe ich den Samstag angeboten, auch dies wurde von ihm abgelehnt. Wenn ich die Taube holen wollte, sollte ich sofort kommen. Auf meine Frage, warum er dem Vogel jetzt Freiflug mit seinen Witwern ermöglicht, hat er das Gespräch mit dem Hinweis, er werde den Vogel aussetzen, abrupt beendet. Ich war von diesem Gespräch, insbesondere vom Ende sehr schockiert und habe versucht ihn sofort wieder anzurufen, aber er ging nicht mehr ans Telefon. Beim 2. Versuch ihn zu erreichen, ca. 1 Minute nach Beendigung unseres Gespräches, habe ich ihm auf dem AB unterrichtet, dass ich unterwegs zu ihm sei um mir meine Taube zu holen. Um 17.30 war ich, zusammen mit meinem Sohn, bei ihm angekommen. Er teilte mir mit, dass er die Taube aufgelassen hätte und es nicht verstehe, warum ich die 1,5 stündige Fahrt überhaupt gemacht hätte. Ich schlug vor, gemeinsam auf seinem Taubenschlag, der sich wohl außerhalb der Ortschaft befindet, nach zu sehen, ob der Vogel vielleicht wieder eingekehrt sei. Dies wäre ihm nicht möglich entgegnete Herr XXX, da er gerade Besuch hätte und wir sollten eine ½ Stunde warten. Er ließ uns auf der Straße stehen und verschwand grußlos hinter seinem Haus. Nach ca. 5 Minuten erschien er wieder, ging an uns vorbei zu seinem Auto und fuhr los. Im Glauben er fahre jetzt mit uns zum Taubenschlag folgten wir ihm in unserem Auto. Nach einer ½ stündigen Irrfahrt durch die Vororte von Mainz, haben wir ihn leider verloren, da er urplötzlich Gas gab und wir keine Verfolgungsjagd unternehmen wollten. Nach ca. 15 Minuten erschien er wieder an seinem Wohnhaus und lehnte es nun aber ab, mich mit zu seinem Taubenschlag zunehmen. Lediglich mein Sohn dürfe, ohne dass ich Ihnen folge mit ihm zusammen zum Schlag fahren. Ich hatte zwischenzeitlich in meiner Verzweiflung Rat bei der zuständigen Polizeistation eingeholt und nach Rücksprache mit dem Diensthabenden Beamten meinen Sohn gebeten mit Herrn XXX zum Taubenschlag zu fahren um nachzusehen, ob unser hoffnungsvolles Talent den Weg zurück zum Taubenschlag des Herrn XXX gefunden hat, was wen wundert es noch, nicht der Fall war. Das gesamte Verhalten des Herrn XXX und auch seiner Lebensgefährtin hat mich doch sehr erschüttert! Kein Wort des Bedauerns über ein evtl. Missverständnis, was es natürlich auch nicht geben konnte, da ich ihm mehrmals am Donnerstag sagte, dass ich die Taube abholen möchte. Stattdessen ein mir unverständliches Verhalten, insbesondere die Weigerung mich gleich nach unserer Ankunft zum Schlag, der sich lediglich 3 Autominuten vom Wohnhaus in einem Garten befindet, zu begleiten.
Warum ist er vor uns geflüchtet? Was hat dieser Mensch in den 15 Minuten entsorgt oder beseitigt in denen er uns davon fuhr? Erschüttert hat mich sein abschließender Kommentar, er werde in Zukunft Zuflieger gleich in der Tonne entsorgen.

Ich weiß nun nicht, ob ich diesen Vorgang auf sich beruhen lassen soll, oder ob ich Möglichkeiten habe gegen ein solches Verhalten vorzugehen.
Es würde mich auch nicht überraschen, wenn Herr XXX, sollte er dies lesen, mit Lügen oder Halbwahrheiten antworten würde.
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  #2  
Alt 06.04.2007, 11:24
Horizont
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo Alfred,

bei deiner Schilderung des Vorfalls kann man wirklich nur den Kopf schütteln, ... was es doch für Arschlöcher gibt!

Ich würde diesen "Liebhaber" dem Verband melden, denn solche gehören aus unserer Mitte entfernt. Solche Werbeträger können wir uns nicht gefallen lassen.

Wünsche Dir und den anderen Sportfreunden "Frohe Osterfeiertage".

Bis denn, Frank
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  #3  
Alt 06.04.2007, 11:32
alfredexvm
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Danke Horizont,

auch ich wünsche dir frohe Ostern.

Gruß
alfredexvm
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  #4  
Alt 06.04.2007, 12:09
Benutzerbild von Heinrich
Heinrich Heinrich ist offline
Moderator
 
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Ort: Hörstel-Dreierwalde
Beiträge: 3.002
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Hallo Alfred,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob Du Dir einen Gefallen mit der Namensnennung des Kollegen getan hast. Was ist, wenn er den Sachverhalt anders darstellt und den Spieß umdreht? Dann hast Du evtl. eine Beleidigungsklage (zusätzlich zum ganzen Theater) an der Backe.

Wie wäre es, den Sachverhalt an das zuständige Verbandehrengericht ab zu geben?

Du hast, Deiner Verpflichtung entsprechend, versucht, Dein Eigentum wieder in Besitz zu nehmen, was (nach Deiner Schilderung) vom besagten Mitglied verwehrt wurde.
Ich könnte mir vorstellen, dass sein Verhalten u. U. als Unterschlagung zu werten sein könnte.

Alles Gute!

Beste Grüße

Heinrich
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