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Alt 20.08.2016, 16:16
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wiggerl wiggerl ist offline
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Registriert seit: 09.05.2004
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Standard Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht

Hallo Sportfreund,

die hessischen Behörden und Veterinärämter gelten ja als besonders kreativ und engagegiert wenn es darum geht, den Tierhaltern das Leben schwer zu machen. So sind zum Beispiel viele aber längst nicht alle Brieftaubenzüchter in Hessen zwangsweise Mitglied in der Hessischen Tierseuchenkasse, der wir jährlich unsere Bestände melden und dafür einen Beitrag von im Schnitt € 10 zahlen müssen. Und das nun schon seit 2006. Dafür bekommen wir für den Fall, dass alle unsere Tiere aufgrund einer Seuche im Sperrgebiet getötet werden müssen, eine Entschädigung im Cent-Bereich pro Taube. Eine Austrittsmöglichkeit gegen Verzicht auf Entschädigungen gibt es nicht.

Jetzt flattert mir aktuell ein Schreiben unseres Kreisveterinäramtes in Haus, welches die Anmeldung meines Bestandes beim Amt für Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht verlangt. Ich soll dort auf der Homepage hvl-alsfeld.de eine Registriernummer beantragen und dem VA melden.

Auf der Homepage erhält man die Information, dass die Bestandsregistrierung auf EU-Recht basiert und auch wieder im Zusammenhang mit einer Seuchengefahr steht. Aber wieder haben nur wenige Brieftaubenzüchter im Umkreis eine solche Anforderung erhalten. Wie ist es eigentlich mit dem Gleichheitsprinzip ? Und warum gibt es neben der Tierseuchenkasse noch ein Landesamt für das gleiche Thema ?

Wenn hier dem EU-Recht ensprochen wird, müssten doch alle Bundesländer und nicht nur Hessen betroffen sein ? Hat jemand von euch weitergehende Informationen ?

Ich befürchte halt wieder eine Beitragpflicht und vielleicht steht ja irgendwann ein Weißkittel am Hoftor, der die artgerechte Haltung meiner Tauben prüfen will.
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Mit freundlichen Grüßen
Jürgen

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