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  #11  
Alt 30.01.2012, 17:17
Wallmaster Wallmaster ist offline
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Aus dem Protokoll:

Der Antrag auf Änderung der Ziffer I.3.3 (Mindestbedingungen für Preislisten) wurde nach Diskussion mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:

Soweit bei den einzelnen Vergabebedingungen für Verbandsauszeichnungen nichts Anderes bestimmt ist, können für die Vergabe von Verbandsauszeichnungen nur Preislisten herangezogen werden, die folgende Mindestbedingungen erfüllen:
- für Reisevereinigungs- und Fluggemeinschaftsflüge: mindestens 25 teilnehmende Schläge;

- für Regionalverbands- und Regionalverbandsgruppenflüge: am ersten Regionalverbands- oder Regionalverbandsgruppenflug mindestens 60 teilnehmende Schläge. Diese Zahl darf im Laufe der Wettflugsaison nicht unter 25 fallen. Wird eine Preisliste für den gesamten Regionalverband aufgelegt, so kann diese Preisliste gewertet werden, auch wenn die genannte Mindestbedingung nicht erfüllt wurde.

Die Abstimmung durch Hochheben der Stimmzettel hatte folgendes Ergebnis:
73 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen.

Gilt dann die RegV-Liste als Ersatz und man kann über diese doch noch Medallien in kleineren RV'en ausfliegen.
Würde mich freuen wenn das wer ausdeutschen könnte.

mfg

Michael
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  #12  
Alt 30.01.2012, 21:45
Strasser_84 Strasser_84 ist offline
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Zitat:
Zitat von Mime Beitrag anzeigen
Hier gibts das Protokoll zur Mitgliederversammlung

http://brieftaube.de/web/index.php?o...id=184&lang=de

Gruß Sascha
Hallo Sascha,

vielen Dank für den Hinweis auf das Protokoll. Nach kurzem Überlesen sah ich mich in meiner Meinung über den Verfasser bestätigt.

Füge hier mal einen Absatz ein:

A. Entscheidung darüber, ob Dringlichkeitsanträge als solche zu behandeln und auf die Tagesordnung zu setzen sind

Es lag als Tischvorlage ein fristgemäß eingereichter Dringlichkeitsantrag des Vorstands des RegV 754 Mittelfranken-Süd vor. Der Dringlichkeitsantrag wurde jedoch als solcher
nicht behandelt und auf die Tagesordnung gesetzt. Denn die Dringlichkeit wurde mit folgendem Abstimmungsergebnis abgelehnt: 34 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen sowie 8 Stimmenthaltungen.

Der VB-Satzung habe ich entnommen das das Protokoll vom Präsidenten geprüft (wahrscheinlich auch noch geschönt) wird, bevor es veröffentlicht wird.

Kann mir jemand sagen wie der rot angelegte Teil des Satzes zu verstehen ist?


Wenn das Wirtschaftsprüfungsunternehmen schon per Powerpoint-Präsentation vorträgt, die Rechnungssumme muß ja gerechtfertigt werden, hätte ich dann im Protokoll mehr als nur so lächerliche 6 Zeilen erwartet.

Vor allem die bilanzrechtliche Beurteilung der Ringbeitragsangelegenheit interessiert mich sehr.

Keine Silbe darüber und möglicherweise sind die RG-Vorsitzenden auch zur Verschwiegenheit verpflichtet worden.

freundliche Grüsse
Rainer
__________________
MfG
Strasser 84

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