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  #1  
Alt 30.12.2006, 10:14
Denis Denis ist offline
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Registriert seit: 15.11.2005
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Standard Abgelaufende Produkte

Hallo,

wahrscheinlich ist meine Frage völlig überflüssig, aber ich stelle euch sie trotzdem:
Kann ich den Tauben Produkte die nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen sind geben, oder sollte ich lieber die Finger davon lassen?
Wenn ja, wie lange darf ich es überziehn?

Wie sieht es bei den Medikamenten bzw Arzeneimitteln aus?

Guten Rutsch ins Neujahr an alle.

Denis
__________________
Mitleid bekommt man geschenkt,
Neid und Mißgunst muss man sich erarbeiten.
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  #2  
Alt 30.12.2006, 10:41
Denis Denis ist offline
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Registriert seit: 15.11.2005
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Wirkt der Stoff in den Medikamenten dann überhaupt noch?
Wirken das Medikament oder die Produkte dann vielleicht in die falsche Richtung?
__________________
Mitleid bekommt man geschenkt,
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  #3  
Alt 30.12.2006, 11:03
Benutzerbild von Pfaelzer
Pfaelzer Pfaelzer ist offline
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Hallo Denis,
ist wie mit Käse oder Wurst. Wenn sie gut und richtig gelagert waren oder sind, kann man soche Produkte auch später verwenden.

Allerdings hat man dann keine Gewähr mehr. Man muss es sehen ob das betr. Produkt noch was taugt. Wenn es komisch riecht oder ein Medikament verklumpt ist, lass die Finger davon und wirf es weg.

Ist wie im tägl. Leben, jeder hatte schon mal was im Kühlschrank das abgelaugen war.
Aufmachen,riechen oder sehen ob es noch gut ist. Wenns gut ist wirds ja auch gegessen oder?

Mindesthaltbarkeit ist das Datum, welches bei richtiger Lagerung vorausgesetzt, nichts anderes aussagt als das das betreffende Produkt dann auch so lange haltbar ist. Kann aber auch darüber hinaus haltbar sein.

Geh mal in den Supermarkt, da findest du in gewissen Regalen Lebensmittel die weniger Kosten und bei denen das MHD abgelaufen ist.
Bei Obst sieht man es sehr schön ob das Produkt noch etwas taugt. usw usw.
__________________
Gut Flug
Pfälzer

Lebenserfahrung ist die Summe zumeist schmerzlicher Lernprozesse.
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  #4  
Alt 30.12.2006, 12:48
Benutzerbild von RoBe1208
RoBe1208 RoBe1208 ist offline
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Hallo Denis, hallo Thomas...

Thomas, super erklärt !!

Verfahre ebenfalls so, wie von Dir beschrieben!

MSG

Robert ...............Guten Rutsch!!
__________________
Wenn Du meinst es geht nicht mehr,.....www.Tauben-Becker.de
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  #5  
Alt 31.12.2006, 09:57
sudhoff
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Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Arzneimittel mit chemisch reinen Wirkstoffen, meist nur einer, sind auch nach Ablauf des Verfalldatum oft genauso wirksam wie vorher. Das liegt daran das das Verfalldatum einer strengen gesetzlichen regelung unterliegt.
Tabletten 5 Jahre, lose Pulver 2 Jahre, Flüssigkeiten 18 Monate usw. (Nur Beispiele)
Die Rohstoffe aus denen die Firmen die Arzneimittel herstellen haben eine davon abweichende Mindesthaltbarkeit, die deutlich länger ist. Der Herstellungstag des "Fertigarzneimittel" bestimmt auch die Mindesthaltbarkeit.
Anders bei Vitaminen, hier kommt es selbst in verschlossenen Flaschen zu einer Zersetzung die auch nicht umbedingt sichtbar oder "riechbar" ist. Finger also weg wenn das MHK Datum überschritten ist.
Auch pflanzliche Präparate unterliegen einer deutlichen Veränderung. Da meist sehr komplexe Verbindungen enthalten sind kommt es in diesen Produkten zu chemischen Veränderungen. Ätherische Öle verändern auch ihre Struktur und es kommt zu Wirkverlusten.
Alle Behältnisse welche geöffnet wurden unterliegen zudem auch dem mikrobiellen Verderb. Oft sind diese geöffneten Dosen/Flaschen schon deutlich VOR ABLAUF des haltbarkeitsdatum verdorben!!!!!
MHK Datum gilt immer für ungeöffnete Behältnisse. Nach Anbruch alsbald zu verwenden.

Guten Rutsch ins Neue Jahr
Burkard
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  #6  
Alt 05.01.2007, 08:46
Denis Denis ist offline
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Hallo Herr Sudhoff,

vielen Dank für Ihre Antwort, Und allen anderen auch vielen Dank.

Allen einen guten Start ins neue Jahr.
Denis
__________________
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Neid und Mißgunst muss man sich erarbeiten.
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  #7  
Alt 16.01.2013, 10:10
Benutzerbild von rudi1
rudi1 rudi1 ist offline
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Beiträge: 2.692
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Hallo liebe Sportfreunde,



und wie ist das mit Taubenfutter??? Ein Freund hat mir 7Sack



Beyers Jan Keen Super Light



mitbestellt. Beim Abholen heute morgen habe ich festgestellt, dass das Verfalldatum im letzten Jahr lag. Ich habe alle Säcke wieder ausgeladen und da gelassen.



Ich meine, wenn ich den normalen Preis bezahle habe ich auf Anspruch auf eine normale Qualität, also keine abgelaufene Ware. Wie seht Ihr das?



Gruß Rudi
__________________
„Alkohol tötet langsam“, aber wenn man es nicht eilig hat, macht das nichts!!
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  #8  
Alt 16.01.2013, 10:57
Volker2 Volker2 ist offline
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..............das sehe ich ganz genau wie du.
__________________
Gruß

Volker
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  #9  
Alt 16.01.2013, 13:41
Benutzerbild von OR-Michi
OR-Michi OR-Michi ist offline
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Registriert seit: 10.04.2009
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Zitat:
Zitat von Pfaelzer Beitrag anzeigen
Mindesthaltbarkeit ist das Datum, welches bei richtiger Lagerung vorausgesetzt, nichts anderes aussagt als das das betreffende Produkt dann auch so lange haltbar ist. Kann aber auch darüber hinaus haltbar sein.
.
Fast richtig..
MHD sagt aus,das der Hersteller bis zu diesem Datum bei richtiger Lagerung die volle Garantie für sein Produkt übernimmt, danach nicht mehr!

Im Übrigen gibt es keine gesetzliche Regelung für den Zeitraum des MHD,das Datum legt jeder Hersteller selber fest!
Michael
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  #10  
Alt 16.01.2013, 14:12
Benutzerbild von gonzo
gonzo gonzo ist offline
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Hallo Rudi,
wenn nur Körner in dem Futter sind, hätte ich keine Bedenken das Futter noch zu verfüttern. Naturbelassene Körner sind jahrelang keimfähig.
Wenn allerdings Pellets oder Vitamin- oder Mineralzusätze enthalten sind, wäre ich vorsichtig.
__________________
gut flug
Hans-Heinrich
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