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  #1  
Alt 25.10.2005, 15:42
Funk
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Privat Rechtsschutz auch bei Antragsablehnung?

Hallo Sportfreunde,

ich habe einen Bauantrag auf Errichtung eines Brieftaubenschlages von der Baubehörde abgelehnt bekommen. Ich werde nun mittels Rechtsanwalt, mit Unterstützung durch die Rechtsabteilung des Verbandes, Einspruch gegen die Ablehnung einreichen. Ist jemandem bekannt, ob hier die private Rechtsschutzversicherung eintritt? Meine Versicherung meint nämlich nicht. Vielleicht gibt es Fälle wo die private Rechtsschutzversicherung eingetreten ist.

Vielen Dank für Hinweise.

Besten Gruss

Ralf Funk
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  #2  
Alt 25.10.2005, 16:48
Tamsen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard RE: Privat Rechtsschutz auch bei Antragsablehnung?

Hallo Ralf
Ich habe auf dieser HP
http://www.baugenos.de/pages/lexikon/btext.htm
folgenden Text gefunden.

Bauausschlussklausel (Rechtsschutzversicherung):

Um kostspielige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau eines Gebäudes nicht übernehmen zu müssen, sichern sich Versicherungsunternehmen mit der Bauausschlussklausel ab. Danach sind solche Streitigkeiten nicht durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Grüße aus Berka
Ralf

Mit wenig Tauben viel Spass.
www.eggerling.de
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  #3  
Alt 25.10.2005, 17:56
taubenvater
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard RE: Privat Rechtsschutz auch bei Antragsablehnung?

Hallo,

welches Bundesland ist denn da so negativ eingestellt?

Wenn der Schlag in einem reinem Wohngebiet aufgestellt werden soll, wird es sicherlich schwer oder unmöglich werden. Da sollte man genau überlegen ob man einen Rechtsstreit geht.

Gruß taubenvater
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  #4  
Alt 25.10.2005, 20:27
timo timo ist offline
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Registriert seit: 11.05.2002
Ort: hausheim
Beiträge: 1.117
Standard RE: Privat Rechtsschutz auch bei Antragsablehnung?

Hallo Ralf,
wenn Du in einem reinen Wohngebiet wohnst ist auch kleintierhaltung untersagt.
Dann wäre die ablehnung verständlich.
Bevor Du also einen Rechtsanwalt mit Deinem Problem aufsuchst, solltest Du dies mal abklären.
Andererseits wäre es vielleicht besser, Dein Anliegen mal an höherer Stelle vorzutragen.
Dies wirkt zumeist besser als mit der Brechstange - Anwalt.
So verhärten die Fronten eher.
Übrigens habe ich früher auch in Rheinlandpalz - genauer in der Pfalz gelebt.
ich für meine Person hatte, - zumindest damals -, keinerlei schwierigkeiten beim Bau meiner Taubenschläge.
Gruß
gerhard
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  #5  
Alt 26.10.2005, 10:35
Funk
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard RE: Privat Rechtsschutz auch bei Antragsablehnung?

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Ratschläge. Ich halte seit meinem 9. Lebensjahr Tauben und dies auf drei verschiedenen Stellen ohne Probleme. Jetzt bin ich umgezogen und möchte den vorher genehmigten Taubenschlag in einem anderen Ort genehmigt bekommen. Ich hatte auch die mündliche Zusage des Gemeindevorstehers schon erhalten, dass er keinerlei Probleme sehe. Das gleiche wurde mir auch von der Kreisverwaltung zugesagt. Leider hat jetzt jemand aus der Nachbarschaft eine Unterschriftensammlung durchgeführt und diese beim Gemeinderat vorgelegt, worauf die zuvor herrschende Meinung geändert wurde. Als Begründung: "dass durch Ihr beantragtes Vorhaben die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht gewahrt werden und ein Verstoß der gegenseitigen Rücksichtsnahme erfolgen würde".
Auch der Vorschlag "höherer Stelle" ist gut, nur wer soll das sein? Zudem hat dies auch nichts mit Brechstange (Anwalt) zu tun, nur die Formulierungen und Auslegungen sind professioneller, als wenn man es wohl selbst schreibt. Auch mein Angebot gegenüber dem Gemeindevorsteher, mit dem Redensführer aus der Nachbarschaft zu sprechen, wurde von ihm verneint, dass es keinen Zweck hätte. Dieser Nachbar hätte sich richtig hineingesteigert und wäre auch nicht für Aufklärungsgespräche offen.

Besten Gruss

Ralf Funk
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  #6  
Alt 26.10.2005, 17:51
Benutzerbild von Tee_Kontor
Tee_Kontor Tee_Kontor ist offline
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Registriert seit: 28.03.2004
Ort: Dorsten
Beiträge: 108
Standard RE: Privat Rechtsschutz auch bei Antragsablehnung?

Hallo sportfreund Funk,

vorweg muß ich sagen, daß Sportfreund Eggerling in jeder Beziehung richtig argumentiert hat.

Das Problem des Taubenschlages habe ich hinter mir, allerdings mit einem gewonnenen Prozeß.

Als unsere jetzige Siedlung vor ca. 15 Jahren genehmigt war, waren wir die ersten, die mit einem Neubau begonnen haben. Als guter Taubenzüchter war natürlich der Schlag früher fertig als das Wohnhaus. MIt den neuen Nachbarn, die dann nach und nach kamen, gab es keine Probleme.

Doch eines Tages wurde ein Haus verkauft und der neue Besitzer hatte nichts eiligeres zu tun als ein Verbot der Brieftaubenhaltung anzustrengen. Tausend Gründe wurden hervorgekramt. Sie halfen aber diesem Tierfreund nichts. Es wurde wie folgt entschieden. Zieht jemand in ein Wohngebiet, wo bereits eine Brieftaubenhaltung vorhanden ist, hat dieser 2 Möglichkeiten. Entweder er akzeptiert die Brief- oder auch Rassetauben oder er bleibt weg. Es ging in diesem Fall um Emissionen.

Da Sie aber in ein neues Wohngebiet ziehen, glaube ich nicht, daß Sie mit Ihrem Vorhaben Erfolg haben, so hart es klingt. M.W. ist die für mich angewandte Rechtsprechung auch mittlerweile höchstrichterlich bestätigt worden. Der Verband müßte hier Auskunft geben können.


Mit Sportsgrüßen vom J.P. Teekontor Ltd. aus Werlte - Franz Pöttker -
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  #7  
Alt 26.10.2005, 21:15
fehlfarben fehlfarben ist offline
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Registriert seit: 31.07.2004
Ort: Platten
Beiträge: 331
Standard RE: Privat Rechtsschutz auch bei Antragsablehnung?

Hallo Ralf
einen lieben Gruß aus Platten.
War eben bei Martin,hatte mit ihm darüber gesprochen.Jetzt ,wo ich wieder vorm PC sitze und nachgesehen hab,was noch so an Ratschlägen angekommen ist,ist mir Wolfgang eingefallen.Er hat bestimmt 2 Ordner voll zu diesem Thema.Du kannst ihn ja mal anrufen.
Weisst Du schon von unserer Siegerehrung mit Ausstellung.Du warst im Gespräch für das Richten.
Gruß
Helmut
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  #8  
Alt 27.10.2005, 08:07
Funk
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Beiträge: n/a
Standard RE: Privat Rechtsschutz auch bei Antragsablehnung?

Hallo Helmut,

ab von meinem Problem zu einem neuen Thema. Ja ich bin von Friedhelm angesprochen worden. Ich habe aber meinen Posten als Preisrichter vor einigen Jahren, aus zeitlichen Gründen, abgesagt. Somit müsst Ihr Euch wohl einen anderen Preisrichter suchen. Andreas hat ebenfalls diesen Bereich verlassen.

Besten Gruss

Ralf Funk
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  #9  
Alt 28.10.2005, 13:10
timo timo ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2002
Ort: hausheim
Beiträge: 1.117
Standard RE: Privat Rechtsschutz auch bei Antragsablehnung?

Hallo Ralf,
mit höherer Stelle meinte ich Bürgermeister oder event. auch Landrat.

Dass Du dies ja bereits probiert hattet war mir nicht bekannt.

Wie Du richtig schreibst, wo "kein":'( x( Wille istx( x( da wird es leider auch keinen weg geben.

Diese Querulanten wirst Du leider überall finden.
Sie ziehen von der Stadt aufs Land - weil da ja die Welt noch in Ordnung ist+D +D , doch sie stiften dan nur Unfrieden, weil es ja eine Kuh gibt die stinkt u. in der Früh ein Hahn kräht.

Schon ist es mit Dorfidylle vorbei.

das schlimmste daran, - solche Querulanten erhalten zumeist auch noch Recht bei unseren Gerichten.

Vielleicht findest Du ja noch ein geeignetes Grundstück bei euch.
Ich wünsch Dir dabei viel Erfolg.

Gruß
Gerhard
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