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  #1  
Alt 09.02.2009, 07:55
Frajodu Frajodu ist offline
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Standard Flugzeugunglück

Hallo Sportsfreunde,
am 14. Sept. 2008 geschah ein Flugzeugunglück auf einem Flugplatz im belgischen Ortsteil von Genappe. Das dreimotorige Flugzeug zog gerade hoch und stürzte auf ein Feld neben der Landebahn. Der Pilot blieb unverletzt, aber das Flugzeug wurde erheblich beschädigt.

Zwei Tage später erhielt der Züchter Haldermans einen Anruf. Ihm wurde eine Taube gemeldet, die beim Trainingsflug ausgeblieben war. Er wollte die Taube abholen, aber ihm wurde erläutert, dass die Taube tot sei.
Die Taube hätte einen Flugzeugabsturz verursacht, und er bekäme noch einen Einschreibebrief.

Der Schaden ist noch immer nicht exakt berechnet, aber er kann bis zu 20.000 € betragen.

Herr Haldermans verlässt sich auf seine Familienversicherung, um seine Kosten zu bezahlen. In der Haftpflichtversicherungspolice von Axa lesen wir: Wir decken alle Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, mit Ausnahme von Reitpferden, deren Besitzer der Versicherte ist.

Alles paletti dachte der Züchter, die Versicherung bezahlt den Schaden.
Aber nun ist die Diskussion entbrannt, ob eine Brieftaube ein Haustier ist.
Sogar für Katzen wird der Besitzer manchmal nicht verantwortlich gemacht. Der Besitzer ist verantwortlich für Tiere, die er unter Aufsicht hat. Aber wenn die Taube eingekorbt ist, ist sie dann noch unter Aufsicht des Züchters oder einer Vereinigung?

In diesem Zusammenhang gibt es zwei wichtige Dinge:
Erstens die Verantwortlichkeit. Darum dreht sich alles, aber ist man in diesem Fall noch verantwortlich? Wo beginnt und wo endet die Verantwortlichkeit? Ist ein Imker demnächst verantwortlich, wenn seine Bienen Menschen stechen?
Zweitens hat man die Beweisführung oder Beweislast?
Man hat den Taubenring gefunden, aber genauso gut kann die Taube am Tag zuvor von einem Raubvogel geschlagen und gekröpft worden sein.
Zeugen gibt es nämlich nicht, und ohne Zeugen kann man erzählen was man will.
Das Gerichtsurteil kann mindestens in Belgien für alle Taubenliebhaber von allergrößter Bedeutung sein.
Angenommen, der Richter gibt dem Piloten Recht, müssen wir dann alle eine Versicherung abschließen, und zu welchem Preis?

Kennt einer das Gerichtsurteil???
Schönen Tag noch

Franz
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  #2  
Alt 09.02.2009, 08:10
Nurzugucken
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Standard Versicherungsvertreter unter uns, bitte Statement abgeben

Zitat:
Zitat von Frajodu Beitrag anzeigen
...
Angenommen, der Richter gibt dem Piloten Recht, müssen wir dann alle eine Versicherung abschließen, und zu welchem Preis?
...
Ich befürchte, deine Ängste und Befürchtungen sind nicht ganz unbegründet. Versicherungen schöpfen sicher gerne den Spielraum, den sie haben, so weit es geht aus, um nicht leisten zu müssen. Und nach dem Vogelschlag des Airbus' über dem Hudson River kann man sich leicht sehr viel schlimmere Schadenshöhen als 20.000,-€ vorstellen.

Deckt denn überhaupt irgendeine Privathaftpflicht standardmäßig solche durch Brieftauben verusachte Schäden? Ich bin da sehr skeptisch, wenn ich an meinen jüngsten Ärger mit meiner Haftpflicht in anderer Sache denke.

Sind Brieftauben Haustiere? Ich glaube eher nicht. Sie sind Kleintiere. So werden sie zumindest bei der Genehmigung eines Taubenschlages durch die Gemeinden eingeordnet.

Grüße
Meinolf
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  #3  
Alt 09.02.2009, 09:20
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marolegs marolegs ist offline
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Hallo Franz und Meinolf,
auf Antrag bekam ich von meiner Privathaftpflichtversicherung bestätigt, dass Brieftauben darin mitversichert sind. Solltet ihr vielleicht auch machen. Um Schleichwerbung auszuschliessen hier ein Auszug aus dem Originalschreiben:

30. März 2006

Haftpfi ichiversicherung
Mitteilung unserer Geschäftsstelle
AZ: 91316896

Sehr geehrter Herr Lehnert

Ihrem Vertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Hafpflichtversicherung (AHB) sowie die Besonderen Bedingungen und Ri-
sikobeschreibungen (BBR) zugrunde. Nach Ziffer 1.1.8. der BBR ist un-
ter anderem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in
seiner Eigenschaft als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren) ge-
zähmten Kleintieren und Bienen mitversichert. Hierzu zählen auch
Brieftauben, sofern sie nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
Gerne können wir bestätigen, dass die private Haltung von Brieftauben
bedingungsgemäß mitversichert ist.
Mit freundlichen Grüßen

Vielleicht hift es euch und auch anderen Sportfreunde etwas.

LG Martin
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  #4  
Alt 09.02.2009, 10:16
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bering bering ist offline
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Eine spannende Geschichte. Ich hatte die Versicherungsfrage auch schon mal angeschnitten und mich mit der Auskunft zufrieden gegeben, dass die Preisflüge entsprechend versichert seien.
Hat es denn überhaupt schon mal so einen Prozeß mit Urteil gegeben? Ich kann mir vorstellen (wenn bspw. die Versicherung zahlen muss), dass ein gewiefter Jurist die Sachlage auch umdrehen kann und daraus einen "Auffahrunfall" macht. Hätte nach dem See-Recht die Brieftaube nicht sogar Vorfahrt?
Ich lebe unter einem Luftkreuz und schau immer bedenklich den Flugzeugen zu, die sehr tief die Dortmunder Einflugschneise nutzen. Eine Versicherung würde mich schon beruhigen. Aber die Versicherer sehen das alle sehr unterschiedlich - laut Internet.

Gruß
bering
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  #5  
Alt 09.02.2009, 10:23
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Krolock Krolock ist offline
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Ort: Stetten a.k.M.
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Hallo Sportfreunde,
hier in Stetten a.k.M. gibt es einen sehr großen Truppenübungsplatz und hier finden jährlich im Sommer größere Übungen der Luftwaffe statt. Hierzu werden u.a. mehrere Transall Maschinen ( Länge 32 m , Flügelspannweite 40m ) eingesetzt, die zum Teil wirklich nur 50 m über dem Boden fliegen. Da ich und ein weiterer Sportfreund am Ortsende wohnen, fliegen diese Flieger meist noch über meinen Garten. Ich habe dann bei den Verantwortlichen angerufen und gesagt, daß hier täglich ca. 200 Jungtauben ihre Runden drehen und wenn es zu einer Kollision kommt, kommt Stetten heute Abend in der Tagesschau !!! Plötzlich flogen die Piloten weitaus größere Schleifen und weit an meinem haus vorbei.
Sportgruß Uwe
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  #6  
Alt 09.02.2009, 11:35
utze utze ist offline
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Ort: Hamm
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Standard Urteil OLG Hamm

Hallo Sportfreunde seht mal, das ist noch nicht sehr lange her.

Taubenhalter haftet für Beschädigung
eines Flugzeuges durch
Brieftaube
Ein Taubenhalter haftet
anteilig für einen
Schaden an einem
Flugzeug, der durch die
Kollision mit einer Brieftaube
entstanden ist.
So entschied das Oberlandesgericht
Hamm.
Ein Geschäftsflugzeug vom Typ Cessna hatte beim Anflug
auf den Flughafen Paderborn einen Schwarm von Brieftauben
gekreuzt.
Die Taube eines Brieftaubenhalters aus Thüringen geriet dabei
in den Lufteinlass einer Turbine des Flugzeuges. Zwar konnte
das Flugzeug glücklicherweise noch landen, allerdings wurde
der Lufteinlass irreparabel beschädigt. Für die Kosten eines
Ersatzteils in Höhe von rund 10.500 Euro muß nun der Taubenhalter
aus dem Gesichtspunkt der Tierhalterhaftung (§ 833
BGB) zur Hälfte haften.
Bei dieser Haftungsgrundlage kommt es nicht auf ein Verschulden
des Tierhalters an, sondern lediglich darauf, dass
sich eine spezifische Tiergefahr verwirklicht hat. Ausreichend
ist, wenn das Tier ein Verkehrshindernis gebildet hat. Die
andere Hälfte der Verantwortung trägt der Flugzeughalter aus
dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr des Flugzeuges (§ 33
Luftverkehrsgesetz) selbst. Dass das Flugzeug weitaus größer,
schwerer und schneller ist, erhöht im Vergleich zur Taube nicht
sein Gefährdungspotential.
Denn die deutlich geringere Geschwindigkeit und Größe der
Taube verkleinert nicht die für Flugzeuge von ihr ausgehende
Kollisions- und Beschädigungsgefahr; gerade die Größe des
Tieres macht ihr Eindringen in die lufteinziehende Turbine
wahrscheinlich und kann eine Turbine irreparabel beschädigen,
so dass bei Vorhandensein nur einer Turbine ein Absturz
des Flugzeugs und der Tod der Insassen möglich ist. Das
Oberlandesgericht hat mit seinem Urteil vom 11.02.2004 (Az.:
13 U 194/03) eine gleichlautende Entscheidung des Landesgerichts
Paderborn vom 10.09.2003 bestätigt.
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
(Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom
25.03.2004).
Quelle: Versicherungsnetz.de
Anmerkung unserer Juristen: Bei Adlern, Krähen und sonstigem
fl iegenden Getier funktioniert das nicht. Diese Wildtiere
haben keinen Halter.
__________________
Gut Flug
Utze

"Wo wir sind ist vorn und wenn wir hinten sind, ist hinten vorn "
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  #7  
Alt 09.02.2009, 11:41
Nurzugucken
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Zitat:
Zitat von marolegs Beitrag anzeigen
...Nach Ziffer 1.1.8. der BBR ist un-
ter anderem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in
seiner Eigenschaft als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren) ge-
zähmten Kleintieren und Bienen mitversichert. Hierzu zählen auch
Brieftauben, sofern sie nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
...
Habe nachgeschaut. So ist es bei meiner Haftpflicht auch geregelt. Sprich bis zur max. Deckungssumme (bei mir z.B. 5 Mio €) tritt meine Privathaftpflicht für den Schaden ein, sofern ich mit meinen Tauben kein Geld verdiene (was bei mir nicht der Fall ist). Sonst würde man wohl eine gewerbliche Haftpflicht benötigen, oder?

Dennoch vollkommen aus dem Risiko, wenn die Tauben mal über den Flughafen Rhein-Main ziehen, ist man ja dann wohl noch nicht, denn ich habe Folgendes gefunden:
http://www.123recht.net/article.asp?a=10333&ccheck=1
Und ein Airbus A320 kostet ca. 34 Mio Euro. Also 50% wären 17 Mio€ abzüglich 5 Mio € von der Versicherung, da müßte man für die verbliebenen 12 Mio € schon ein paar mal in SunCity gewinnen, um wieder Land zu sehen :-)


Grüße
Meinolf
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  #8  
Alt 09.02.2009, 12:57
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Hallo Meinolf,
dieses Urteil war für mich der Grund um bei meiner Versicherung nachzufragen. Hier müsste unser Verband einmal tätig werden. Es müsste eine Versicherung auf Verbandsbasis geben, die solche Säden deckt. Dazu könnte auch der Beitrag nach meiner Meinung nochmal angehoben werden oder jedem Mitglied eine billige Versicherung über den Verband angeboten werden. Da wüsste man wozu das Geld verwendet wird. Vorausgesetzt, man beschäftigt nicht 1,5 Personen um den Versicherungsbeitrag zu überweisen ähnlich der Zugeflogenenabwicklung.
Meine Frau ist Mitglied in einem Reiterverein. Dort kann man über den Verband eine Haftpflichtversicherung abschliessen, die wesentlich günstiger als der sonst übliche Beitrags ist. Dies wäre ein Thema, das auf einer Tagesordnung der Mitgliederversammlung erscheinen sollte. Da wäre jedem Sportfreund geholfen.

Gruss Martin
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  #9  
Alt 09.02.2009, 13:44
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bering bering ist offline
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Zitat:
Zitat von Nurzugucken Beitrag anzeigen
Habe nachgeschaut. So ist es bei meiner Haftpflicht auch geregelt. Sprich bis zur max. Deckungssumme (bei mir z.B. 5 Mio €) tritt meine Privathaftpflicht für den Schaden ein, sofern ich mit meinen Tauben kein Geld verdiene (was bei mir nicht der Fall ist). Sonst würde man wohl eine gewerbliche Haftpflicht benötigen, oder?
Hallo Meinolf,

in Deinem Link steht abschließend "Auch diene die Taube nicht dem Beruf oder Unterhalt oder der Erwerbstätigleit des Tierhalters, ein Haftungsausschluss sei deshalb nicht ersichtlich."
Jetzt bin ich restlos verwirrrt: Hat denn nun der Verband für Preisflüge eine Versicherung oder nicht? Ein Schwarm über dem Paderborner Flughafen aus Thüringen - Das kann doch nur ein Preisflug gewesen sein. Wenn man jetzt damit rechnen muss, bei jedem Preisflug evtl. auch noch einen halben Airbus zu bezahlen, dann wird der Mitgliederschwund wohl gar nicht mehr aufzuhalten sein.

Gruß
bering
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  #10  
Alt 09.02.2009, 14:17
Nurzugucken
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Zitat:
Zitat von bering Beitrag anzeigen
... Wenn man jetzt damit rechnen muss, bei jedem Preisflug evtl. auch noch einen halben Airbus zu bezahlen, dann wird der Mitgliederschwund wohl gar nicht mehr aufzuhalten sein.
...
Ja aber damit muß man ja wirklich nicht rechnen. Da muß man ja schon realistisch bleiben. Ich glaube die Ironie in meinem letzten Beitrag ist nicht wirklich gut rüber gekommen .

Sagen wir mal 1 Fall, wie in New York findet alle 10 Jahre auf der ganzen Erde statt (habe wenigstens noch nicht so häufig von so etwas gehört). Dann müssten es aber auch noch Tauben sein (in New-York waren es z.B. Gänse). Und dann auch noch DEINE Brieftauben.

Also ich glaube, DEIN reales Risiko ist schon sehr sehr gering. Obwohl, genau darum wäre eine Versicherung ja ev. auch daran interessiert ein Produkt anzubieten, welches ein solches Risiko abdeckt. Fragt doch mal den HDI ob er nicht eine "Brieftaubenhalter-Flugverkehrs-Zusatzversicherung" für solche Schadensgroßereignisse anbieten möchte :-)

Grüße
Meinolf
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