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Flugzeugunglück
Hallo Sportsfreunde,
am 14. Sept. 2008 geschah ein Flugzeugunglück auf einem Flugplatz im belgischen Ortsteil von Genappe. Das dreimotorige Flugzeug zog gerade hoch und stürzte auf ein Feld neben der Landebahn. Der Pilot blieb unverletzt, aber das Flugzeug wurde erheblich beschädigt. Zwei Tage später erhielt der Züchter Haldermans einen Anruf. Ihm wurde eine Taube gemeldet, die beim Trainingsflug ausgeblieben war. Er wollte die Taube abholen, aber ihm wurde erläutert, dass die Taube tot sei. Die Taube hätte einen Flugzeugabsturz verursacht, und er bekäme noch einen Einschreibebrief. Der Schaden ist noch immer nicht exakt berechnet, aber er kann bis zu 20.000 € betragen. Herr Haldermans verlässt sich auf seine Familienversicherung, um seine Kosten zu bezahlen. In der Haftpflichtversicherungspolice von Axa lesen wir: Wir decken alle Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, mit Ausnahme von Reitpferden, deren Besitzer der Versicherte ist. Alles paletti dachte der Züchter, die Versicherung bezahlt den Schaden. Aber nun ist die Diskussion entbrannt, ob eine Brieftaube ein Haustier ist. Sogar für Katzen wird der Besitzer manchmal nicht verantwortlich gemacht. Der Besitzer ist verantwortlich für Tiere, die er unter Aufsicht hat. Aber wenn die Taube eingekorbt ist, ist sie dann noch unter Aufsicht des Züchters oder einer Vereinigung? In diesem Zusammenhang gibt es zwei wichtige Dinge: Erstens die Verantwortlichkeit. Darum dreht sich alles, aber ist man in diesem Fall noch verantwortlich? Wo beginnt und wo endet die Verantwortlichkeit? Ist ein Imker demnächst verantwortlich, wenn seine Bienen Menschen stechen? Zweitens hat man die Beweisführung oder Beweislast? Man hat den Taubenring gefunden, aber genauso gut kann die Taube am Tag zuvor von einem Raubvogel geschlagen und gekröpft worden sein. Zeugen gibt es nämlich nicht, und ohne Zeugen kann man erzählen was man will. Das Gerichtsurteil kann mindestens in Belgien für alle Taubenliebhaber von allergrößter Bedeutung sein. Angenommen, der Richter gibt dem Piloten Recht, müssen wir dann alle eine Versicherung abschließen, und zu welchem Preis? Kennt einer das Gerichtsurteil??? Schönen Tag noch Franz |
#2
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Versicherungsvertreter unter uns, bitte Statement abgeben
Zitat:
Deckt denn überhaupt irgendeine Privathaftpflicht standardmäßig solche durch Brieftauben verusachte Schäden? Ich bin da sehr skeptisch, wenn ich an meinen jüngsten Ärger mit meiner Haftpflicht in anderer Sache denke. Sind Brieftauben Haustiere? Ich glaube eher nicht. Sie sind Kleintiere. So werden sie zumindest bei der Genehmigung eines Taubenschlages durch die Gemeinden eingeordnet. Grüße Meinolf |
#3
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Hallo Franz und Meinolf,
auf Antrag bekam ich von meiner Privathaftpflichtversicherung bestätigt, dass Brieftauben darin mitversichert sind. Solltet ihr vielleicht auch machen. Um Schleichwerbung auszuschliessen hier ein Auszug aus dem Originalschreiben: 30. März 2006 Haftpfi ichiversicherung Mitteilung unserer Geschäftsstelle AZ: 91316896 Sehr geehrter Herr Lehnert Ihrem Vertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hafpflichtversicherung (AHB) sowie die Besonderen Bedingungen und Ri- sikobeschreibungen (BBR) zugrunde. Nach Ziffer 1.1.8. der BBR ist un- ter anderem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren) ge- zähmten Kleintieren und Bienen mitversichert. Hierzu zählen auch Brieftauben, sofern sie nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Gerne können wir bestätigen, dass die private Haltung von Brieftauben bedingungsgemäß mitversichert ist. Mit freundlichen Grüßen Vielleicht hift es euch und auch anderen Sportfreunde etwas. LG Martin |
#4
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Eine spannende Geschichte. Ich hatte die Versicherungsfrage auch schon mal angeschnitten und mich mit der Auskunft zufrieden gegeben, dass die Preisflüge entsprechend versichert seien.
Hat es denn überhaupt schon mal so einen Prozeß mit Urteil gegeben? Ich kann mir vorstellen (wenn bspw. die Versicherung zahlen muss), dass ein gewiefter Jurist die Sachlage auch umdrehen kann und daraus einen "Auffahrunfall" macht. Hätte nach dem See-Recht die Brieftaube nicht sogar Vorfahrt? Ich lebe unter einem Luftkreuz und schau immer bedenklich den Flugzeugen zu, die sehr tief die Dortmunder Einflugschneise nutzen. Eine Versicherung würde mich schon beruhigen. Aber die Versicherer sehen das alle sehr unterschiedlich - laut Internet. Gruß bering |
#5
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Hallo Sportfreunde,
hier in Stetten a.k.M. gibt es einen sehr großen Truppenübungsplatz und hier finden jährlich im Sommer größere Übungen der Luftwaffe statt. Hierzu werden u.a. mehrere Transall Maschinen ( Länge 32 m , Flügelspannweite 40m ) eingesetzt, die zum Teil wirklich nur 50 m über dem Boden fliegen. Da ich und ein weiterer Sportfreund am Ortsende wohnen, fliegen diese Flieger meist noch über meinen Garten. Ich habe dann bei den Verantwortlichen angerufen und gesagt, daß hier täglich ca. 200 Jungtauben ihre Runden drehen und wenn es zu einer Kollision kommt, kommt Stetten heute Abend in der Tagesschau !!! Plötzlich flogen die Piloten weitaus größere Schleifen und weit an meinem haus vorbei. Sportgruß Uwe |
#6
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Urteil OLG Hamm
Hallo Sportfreunde seht mal, das ist noch nicht sehr lange her.
Taubenhalter haftet für Beschädigung eines Flugzeuges durch Brieftaube Ein Taubenhalter haftet anteilig für einen Schaden an einem Flugzeug, der durch die Kollision mit einer Brieftaube entstanden ist. So entschied das Oberlandesgericht Hamm. Ein Geschäftsflugzeug vom Typ Cessna hatte beim Anflug auf den Flughafen Paderborn einen Schwarm von Brieftauben gekreuzt. Die Taube eines Brieftaubenhalters aus Thüringen geriet dabei in den Lufteinlass einer Turbine des Flugzeuges. Zwar konnte das Flugzeug glücklicherweise noch landen, allerdings wurde der Lufteinlass irreparabel beschädigt. Für die Kosten eines Ersatzteils in Höhe von rund 10.500 Euro muß nun der Taubenhalter aus dem Gesichtspunkt der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) zur Hälfte haften. Bei dieser Haftungsgrundlage kommt es nicht auf ein Verschulden des Tierhalters an, sondern lediglich darauf, dass sich eine spezifische Tiergefahr verwirklicht hat. Ausreichend ist, wenn das Tier ein Verkehrshindernis gebildet hat. Die andere Hälfte der Verantwortung trägt der Flugzeughalter aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr des Flugzeuges (§ 33 Luftverkehrsgesetz) selbst. Dass das Flugzeug weitaus größer, schwerer und schneller ist, erhöht im Vergleich zur Taube nicht sein Gefährdungspotential. Denn die deutlich geringere Geschwindigkeit und Größe der Taube verkleinert nicht die für Flugzeuge von ihr ausgehende Kollisions- und Beschädigungsgefahr; gerade die Größe des Tieres macht ihr Eindringen in die lufteinziehende Turbine wahrscheinlich und kann eine Turbine irreparabel beschädigen, so dass bei Vorhandensein nur einer Turbine ein Absturz des Flugzeugs und der Tod der Insassen möglich ist. Das Oberlandesgericht hat mit seinem Urteil vom 11.02.2004 (Az.: 13 U 194/03) eine gleichlautende Entscheidung des Landesgerichts Paderborn vom 10.09.2003 bestätigt. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. (Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 25.03.2004). Quelle: Versicherungsnetz.de Anmerkung unserer Juristen: Bei Adlern, Krähen und sonstigem fl iegenden Getier funktioniert das nicht. Diese Wildtiere haben keinen Halter.
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Gut Flug Utze "Wo wir sind ist vorn und wenn wir hinten sind, ist hinten vorn " |
#7
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Zitat:
Dennoch vollkommen aus dem Risiko, wenn die Tauben mal über den Flughafen Rhein-Main ziehen, ist man ja dann wohl noch nicht, denn ich habe Folgendes gefunden: http://www.123recht.net/article.asp?a=10333&ccheck=1 Und ein Airbus A320 kostet ca. 34 Mio Euro. Also 50% wären 17 Mio€ abzüglich 5 Mio € von der Versicherung, da müßte man für die verbliebenen 12 Mio € schon ein paar mal in SunCity gewinnen, um wieder Land zu sehen :-) Grüße Meinolf |
#8
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Hallo Meinolf,
dieses Urteil war für mich der Grund um bei meiner Versicherung nachzufragen. Hier müsste unser Verband einmal tätig werden. Es müsste eine Versicherung auf Verbandsbasis geben, die solche Säden deckt. Dazu könnte auch der Beitrag nach meiner Meinung nochmal angehoben werden oder jedem Mitglied eine billige Versicherung über den Verband angeboten werden. Da wüsste man wozu das Geld verwendet wird. Vorausgesetzt, man beschäftigt nicht 1,5 Personen um den Versicherungsbeitrag zu überweisen ähnlich der Zugeflogenenabwicklung. Meine Frau ist Mitglied in einem Reiterverein. Dort kann man über den Verband eine Haftpflichtversicherung abschliessen, die wesentlich günstiger als der sonst übliche Beitrags ist. Dies wäre ein Thema, das auf einer Tagesordnung der Mitgliederversammlung erscheinen sollte. Da wäre jedem Sportfreund geholfen. Gruss Martin |
#9
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Zitat:
in Deinem Link steht abschließend "Auch diene die Taube nicht dem Beruf oder Unterhalt oder der Erwerbstätigleit des Tierhalters, ein Haftungsausschluss sei deshalb nicht ersichtlich." Jetzt bin ich restlos verwirrrt: Hat denn nun der Verband für Preisflüge eine Versicherung oder nicht? Ein Schwarm über dem Paderborner Flughafen aus Thüringen - Das kann doch nur ein Preisflug gewesen sein. Wenn man jetzt damit rechnen muss, bei jedem Preisflug evtl. auch noch einen halben Airbus zu bezahlen, dann wird der Mitgliederschwund wohl gar nicht mehr aufzuhalten sein. Gruß bering |
#10
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Zitat:
Sagen wir mal 1 Fall, wie in New York findet alle 10 Jahre auf der ganzen Erde statt (habe wenigstens noch nicht so häufig von so etwas gehört). Dann müssten es aber auch noch Tauben sein (in New-York waren es z.B. Gänse). Und dann auch noch DEINE Brieftauben. Also ich glaube, DEIN reales Risiko ist schon sehr sehr gering. Obwohl, genau darum wäre eine Versicherung ja ev. auch daran interessiert ein Produkt anzubieten, welches ein solches Risiko abdeckt. Fragt doch mal den HDI ob er nicht eine "Brieftaubenhalter-Flugverkehrs-Zusatzversicherung" für solche Schadensgroßereignisse anbieten möchte :-) Grüße Meinolf |
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