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  #1  
Alt 11.03.2011, 16:09
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Mime Mime ist offline
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Standard Die Brieftaube - Folge 11

Guten Tag zusammen!

Seit heute liegt die Folge 11 vor mir, in der, wie immer, die Reiseordnung, die sportlichen Vergabebedingungen 2011 usw abgedruckt sind.

Eine Frage habe ich nun an die Fachleute hier:

In der Reiseordnung §4 III steht:
An Nationalflügen und genehmigten internationalen Flügen kann jedes Verbandsmitglied teilnehmen.

Bedeutet das für mich, dass ich unabhängig vom Reiseplan meiner RV also beispielsweise auch den Nationalflug eines anderen Regionalverbandes beschicken kann?
Bedeutet das, dass ich bei einer Einteilung des eigenen Regionalverbandes in zwei Gruppen mit unterschiedlichen Auflassorten als Einzelmitglied auch in der Gruppe reisen kann, in der meine RV nicht angesiedelt ist?

Wer entscheidet darüber, ob ich im anderen Regionalverband oder in der anderen Regionalverbandsgruppe am Einsetzgeschäft teilnehmen kann? Kann mir jemand, gesetzt den Fall, dass es ist, wie ich oben beschrieben habe, eine Teilnahme verwehren?

Würde mich freuen, wenn mir jemand diese Fragen beantworten kann.

Danke & Gruß
Sascha
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  #2  
Alt 12.03.2011, 11:33
OOO OOO ist offline
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Standard nichts Genaues weiß man nicht

Zitat:
Zitat von Mime Beitrag anzeigen
...In der Reiseordnung §4 III steht:
An Nationalflügen und genehmigten internationalen Flügen kann jedes Verbandsmitglied teilnehmen.

Bedeutet das für mich, dass ich unabhängig vom Reiseplan meiner RV also beispielsweise auch den Nationalflug eines anderen Regionalverbandes beschicken kann?...
Hallo Sascha,
zunächst sollte man festhalten, dass die Nr.11 nun wieder den Wortlaut darstellt, der auch in der MV beschlossen wurde.
Insbesondere in Bezug auf die As-Tauben-Wertung (siehe auch diesen Thread hierzu von FranzJosef und die Frage ob das 1.900km Kriterium gilt) und in Bezug auf die Nationalflüge (weiterhin Gültigkeit des §4.III der Reiseordnung, und damit die wahlfreie Teilnahme von EINZELZÜCHTERN an Nationalflüg, auf die du dich mit deinen Fragen nun beziehst).


Damit sind wesentliche Punkte, die im Vorfeld durch die Bt Nr. 5 verdreht wurden, wieder zurecht gerückt worden. Die Nummer 5 ist gemessen an den Inhalten der 11 also überholt/Altpapier!

Dieses wichtige Fakt wird in dem langen einleitenden Statement von Herrn Menzel und auch im Text von Hr. Sandhoff leider nicht klar dargestellt. Eigene Fehler zuzugeben, scheint offensichtlich eine schwierige Sache zu sein.



Zu deinen Fragen:
Die Vergabebedingungen ermöglichen dir prinzipiell die Teilnahme an einem Nationalflug, für den du die jeweilige Mindestentfernung erreichst, egal, ob dieser Nationalflug nun im Reiseplan deiner RV oder deines RegV enthalten ist oder nicht. Und zwar in der Form, dass du die Ergebnisse dieses Nationalfluges in die Wertung für die Vergabe von Auszeichnungen bringen kannst, die über diese Vergabeverordnung geregelt werden (z.B. Verbandsweitstreckenmeisterschaft, nicht die RV internen Meisterschaften, oder andere wie die IT-Meisterschaften!)!

Diese Bestimmungen regeln das Recht der eigenen Teilnahme, leider jedoch nicht die Pflicht eines Veranstalters Züchter, die teilnehmen wollen, auch teilnehmen zu lassen. Dieses Kapitel ist gänzlich (nicht nur bei Nationalflügen) derzeit schlecht (oder besser un-) geregelt innerhalb der Verbandsstatuten. Dies ist also ein lange bekanntes (schon öfteers zu Problemen geführtes) offenes Kapitel. Eine verbindliche Auskunft wirst du da also kaum von irgend jemandem erhalten können.

Es soll Fälle gegeben haben, wo zivile Gerichte sich mit dem Rechtsanspruch der Züchter auf Teilnahme an Flügen eines Veranstalters beschäftigt haben. Wie die im Detail ausgegangen sind, bzw. ob sie in ihrer Konsequenz auf deine Fragen zutreffen, weiß ich aber nicht.

Hier herrscht (wie in so vielen Dingen) meiner Meinung nach dringender Handlungsbedarf. Die Möglichkeit Züchtern die Teilnahme an einem Flug zu verweigern muß endlich an klare Regeln und Rahmenbedingungen geknüpft werden, und sollte nicht "al gusto" entschieden werden dürfen. Daraus erwächst nämlich nur Ärger, und es hat auch mit dem Sportgedanken nicht viel gemein.


Grüße
Meinolf
__________________
"Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben." Alexander von Humboldt
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  #3  
Alt 12.03.2011, 11:47
Benutzerbild von Mime
Mime Mime ist offline
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Standard

Hallo Meinolf!

Erstmal Danke für deine Ausführungen!

Allein die Tatsache, dass hier niemand meine Frage beantworten konnte oder wollte, dokumentiert doch die Unsicherheit auf diesem Gebiet.

Per Mail erreichte mich eine Nachricht, in der der Sachverhalt ähnlich dargestellt wurde, wie von dir.

Du hebst auf die bestehenden Rechtsunsicherheiten zurecht ab. Es ist nirgendwo geregelt wer bestimmen kann, welches Einzelmitglied an einem Nationalflug teilnehmen kann, sofern es die Vorgaben (KM) erfüllt.

Solange das nicht geregelt ist kann mir niemand verbieten, dass ich mich an einem Nationalflug, der explizit als solcher ausgeschrieben ist, beteilige, auch wenn meine RV oder sogar mein Regionalverband dort nicht teilnimmt.

Zivilgerichte dürften die derzeit geltende Rechtslage jedenfalls in diese Richtung interpretieren.

Die Reiseordnung ist und bleibt also Flickschusterei und Stückwerk.

Dass man die in Ausgabe 5 der BT getroffenen "Ergänzungen" nun kommentarlos zurückgenommen hat, hat ja seine Gründe, die den meisten hier bekannt sein dürften. Öffentlich darf aber noch nicht drüber geredet werden (haben die Forums-Häuptlinge beschlossen).

Wir fassen also zusammen: die Ausgabe 11 erhält weiterhin reichlich Unklarheiten bzgl der Reiseordnung. Das Präsidium hat die selbst beschlossenen "Ergänzungen" und "Erklärungen" zu den Beschlüssen der Mitgliederversammlung wieder rückgängig gemacht, ohne dieses näher zu erläutern. Die Brieftaubenverband wird also weiterhin geführt wie ein Tante-Emma-Laden....

Gruß Sascha
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  #4  
Alt 12.03.2011, 11:57
OOO OOO ist offline
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Standard Ergänzung

Hallo,
Noch etwas anderes Grundsätzliches zu den Vergabebedingungen:
Sie regeln die Vergabe von Verbandsauszeichnungen! Wenn ich Ergebnisse von Flügen in die Wertung für Verbandsauszeichnungen einbringen will, müssen diese Ergebnisse aus Flügen stammen, die den hier genannten Bedingungen entsprechen.

Wenn du dich also entschliesst, z.B. am 9.7. einen Nationalflug ausserhalb eurer RV/FG/RegV-Gruppe/RegV zu beschicken (was du darfst!), kannst du am selben Wochenende NICHT einen weiteren Flug (z.B. in der RV) in die Wertung von (ev. anderen) Verbandsauszeichnungen einbringen. Genau dies meint der entsprechende Text in 1.1.


Du kannst also an so einem Wochende nicht zeitgleich eine Goldmedaille in der RV erringen und einen Nationalflug in die Verbandsweitstrecken-Meisterschaft mit einbringen (da dies beides Verbandsauszeichnungen sind).

Die Frage, ob deine RV/FG/RegV-Gruppe/RegV jedoch an dem Wochenende eines Nationalfluges auch einen Flug durchführt ist (entgegen der Bt Nr. 5!) UNERHEBLICH!



Prinzipell würde aber auch einer zeitgleichen Teilnahme (ohne dessen Wertung für Verbandsauszeichnungen!) mit einem Teil deiner Tauben z.B. an einem RV-Flug (und deren Wertung in "nicht-Verbandsauszeichnungen") ebenfalls nichts entgegen stehen!




Hieran wird aber deutlich, dass die Sachlage der Verwaltung von Vorbenannten und die Frage, welche Tauben von welchem Flug denn nun zählen, und wann man dies vorherbestimmen muss und an wen dies zu kommunizieren ist, komplizierter als vor den MV-Beschlüssen geworden ist. (Einige Details der Umsetzung sind hier nachwievor unklar).

Böse gesprochen könnte man auch sagen, da hat man sich wohl im Vorfeld zu wenig Gedanken zu gemacht.



Eine Konsequenz dieser neuen Komplexizität, war wohl dann das Treffen vom 10.01. Und auch einzelne "Beschlüsse" jenes Treffens waren wohl auch dadurch motiviert.


Doch wenn es nun so weit gekommen ist, dass die Machbarkeit von beschlossenen Veränderungen an den Möglichkeiten bestehender Verrechner-Software gekoppelt ist, dann muss die Konsequenz eindeutig eine andere sein, als die, die man sich am 10.01. überlegt hatte:

Man muss diese Software der Entwicklung im Sport anpassen und nicht umgekehrt!

Aber ich denke, dies zu durchzuführen erfordert auch eine gewisse Managementqualität auf dem IT-Gebiet (frühzeitige Erstellung eines detaillierten Anforderungsprofils, Ausschreibung der Verrechnung inkl. der neuen Anforderungen), die ich hier leider nicht erkennen kann (siehe auch andere Fragen der Vergangenheit auf diesem Sektor).


Grüße
Meinolf
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  #5  
Alt 12.03.2011, 15:35
Federfuss
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Zitat:
Zitat von OOO Beitrag anzeigen
Prinzipell würde aber auch einer zeitgleichen Teilnahme (ohne dessen Wertung für Verbandsauszeichnungen!) mit einem Teil deiner Tauben z.B. an einem RV-Flug (und deren Wertung in "nicht-Verbandsauszeichnungen") ebenfalls nichts entgegen stehen!



Grüße Meinolf
Ja Meinolf,
das stimmt wohl so, wenn man dich dann teilnehmen lässt. Fatal wäre es aber, wenn Du auf beiden Flügen Tauben für die Verbandsmeisterschaften benennst, oder vor dem ersten Flug benannt hast (und wenn es auch nur Eine ist). Dann könnte es Dir nämlich passieren dass Du vor das Ehrengericht zitiert wirst, (Meisterschaften sowieso ade), oder gar sofort von der restlichen Reise ausgeschlossen wirst. Jedenfalls wäre es pures Glück wenn man nicht gleich erschossen wird. (natürlich sinnbildlich)
Mit diesen halbherzigen Beschlüssen der Verbandsoberen wird dem Unfrieden in unserem Sport zusätzlich Benzin in Feuer geschüttet! Beinahe kommt es mir so vor als hätten die Herren keinen Arsch in der Hose. Herr Klusak, als Vizepräsident, könnte da, unter Umständen, noch etwas retten. Aber wer will das schon wissen?
Beste Grüße
Horst
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  #6  
Alt 12.03.2011, 18:42
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Krake Krake ist offline
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Hallo ,
die Verbandsobere ist die Mitgliederversammlung.
Es ist zwar interessant wer welche Beschlußvorlagen einbringt,nur die
Verantwortung haben schon de jure und de facto unsere RegVvertreter
mit ihrer Mehrheit in diesem Gremium.
Offensichtlich sind sie ihrer Satzungs -und Auftragsgemäßen Pflicht in den
bisherigen MV im Allgemeinen und in der letzten im Besonderen sich mit den
Vorschllägen gedanklich auseinander zusetzen und Souverän dieses Präsidiums zu sein nicht nachgekommen .Zum Finger oder Kärtchen heben wurden sie nicht von uns geschickt und wir sollten vor allem mit denen die unsere Interessen da
schlicht mangelhaft vertreten haben über RVvertreter Tacheles reden.
Wer is Vize Klusak der was retten soll?Mir schwant da Lustiges.+D
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  #7  
Alt 12.03.2011, 19:20
Konrad
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hallo horst,

wer ist ist herr klusak???.
gruß sven
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  #8  
Alt 12.03.2011, 20:02
HPfoh
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Hallo Meinolf,

zu der Thematik habe ich Dir mal ne Mail nebst Anhängen weitergeleitet.

Die Antwort an Sascha passt dann leider nicht mehr.

Gruß

Hubert
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  #9  
Alt 13.03.2011, 04:28
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Hallo Hubert!

Kannst du das mal konkretisieren?

Oder kann Meinolf die Mail mal inhaltlich hier wieder geben?

Wäre sehr nett!

Gruß Sascha
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  #10  
Alt 13.03.2011, 06:40
OOO OOO ist offline
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Ausrufezeichen Sorry, noch eine sehr wichtige Ergänzung!

Zitat:
Zitat von OOO Beitrag anzeigen
...die wahlfreie Teilnahme von EINZELZÜCHTERN an Nationalflüg...
...Die Frage, ob deine RV/FG/RegV-Gruppe/RegV jedoch an dem Wochenende eines Nationalfluges auch einen Flug durchführt ist (entgegen der Bt Nr. 5!) UNERHEBLICH!...
Sascha,
damit du einen Nationalflug, an dem du wie gesagt teilnehmen darfst, wie dir beliebt, auch in die Wertung für den Verband bringen kannst, gibt es noch eine sehr wichtige Rahmenbedingung, die Berücksichtigung finden muss:

Es ist der §2.1 der Vergabebedingungen, wonach ein in die Wertung zu bringender Flug auch bei euch in der RV dem Worte nach im Reiseplan stehen muss (ist eine Erbe der früheren Vergabebedingungen, über dessen Konsequenzen sich sicher kaum einer der Abstimmenden in der MV genau im klaren war. Aber wer kennt schon diese § schon alle genau?!).

Konsequenter Weise hätte man diesen §2.1 parallel zur Wiedereinführung von Nationalflügen hier anpassen müssen. Etwa in der Form:

"Nationalflüge müssen jedoch nicht explizit in den Reiseplänen der RVen und RegVs ausgewiesen werden, um sie für Verbandsauszeichnungen in die Wertung zu bringen."


Nur so wird dem Gedanken eines Nationalfluges (freie Teilnahme für alle Züchter einer ganze Region und nicht nur für bestimmte Veranstalter) vollends Rechnung getragen. Das wäre also mal eine Anregung für einen Änderungsantrag für die nächste MV.


Dieser §2.1 Vergabebedingungen wird die eigendliche Hürde sein, für deinen Gedankengang.
Ausweg:
Am besten beschliessen willige RVen (ob es die aber gibt?) noch vor dem diesjährigen Reisen, dass die in ihrer Region stattfindenden Nationalflüge ALLESAMT zu ihrem Reiseplan gehören (im Sinne einer freiwilligen Teilnahme ihrer Züchter und z.B. exklusive einer Wertung für die RV-Meisterschaften) und teilen diesen geänderten Reiseplan dann noch vor Beginn der Reise dem Verband mit.

Falls dort dann jemand auf die Idee kommt, dass der Reiseplan doch schon bis Ende Januar beim Verband hätte sein müssen: Ein Kriterium, welches die Gültigkeit eines Reiseplans bei verspäteter Abgabe einschränkt existiert NICHT. Auch nicht durch §3.II RO, da steht nur das sie bis zum 31.1. "abgegeben werden" (noch nicht einmal "werden müssen"!), und nicht was passiert, wenn dies später geschieht!

Und zudem, wie sollte man vor der Bt Nr. 11 hier überhaupt sinnvoll tätig werden können, bei dem Wirrwar?


Grüße
Meinolf
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