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  #1  
Alt 09.03.2005, 11:34
Volker2 Volker2 ist offline
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Standard Tierseuchenkasse

Hallo,

die letzten Tage haben mich versch. Züchter meiner RV aus zwei Landkreisen angerufen und mitgeteilt, dass sie von der Tierseuchenkasse Hessen aufgefordert worden sind einen bestimmten Beitrag zu leisten.
Die Daten hat die Kasse aufgrund der letztjährigen Meldung erhalten.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht???

Gruß
Volker
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  #2  
Alt 09.03.2005, 11:59
HPfoh
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Standard RE: Tierseuchenkasse

Hallo Volker,

welche Meldung meinst Du ?

Die "Schnellschussmeldungen" aus dem Hühnerpestjahr 2003 ?


Gruss

Hubert
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  #3  
Alt 09.03.2005, 18:36
Volker2 Volker2 ist offline
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Standard RE: Tierseuchenkasse

Hallo Hubert,

in den hiesigen Landkreisen, aber auch in unserer Stadt, wurden 2004 alle Brieftauben- und Kleintierzüchtervereine von den Veterinärämtern angeschrieben und aufgefordert die Bestände ihrer Züchter zu melden.
Da wurde auch angekündigt, dass die Tierseuchenkasse eingeschaltet werden muss.

Hier in Hessen haben wir auch eine Tierschutzbeauftragte der Landesregierung. Diese ist sehr aktiv. Herr Menzel und viele hiesige Vorsitzenden könnten dazu Erfahrungen mitteilen.

Gruß
Volker
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  #4  
Alt 10.03.2005, 10:50
Thorsten1
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Standard RE: Tierseuchenkasse

Hallo Volker,

bei uns in Schleswig-Holstein duerfen wir ebenfalls loehnen.

Die jaehrliche Meldepflicht besteht hier seit der Gefluegelpest 2003. In 2004 waren wir noch beitragsfrei, seit diesem Jahr duerfen wir erstmals in den Tierseuchenfond einzahlen: Jaehrlich 18.30 Euro Pauschale plus 3.8 ct/Taube.

Bisher dachte ich, dass unser Bundesland alleiniger Vorreiter ist, aber dann sind wir ja immerhin schon zwei.

Wohl eine Frage der Zeit, bis die Beitragszahlungen auch in den anderen Bundeslaendern eingefuehrt werden.

MfG, Thorsten
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  #5  
Alt 10.03.2005, 12:22
Volker2 Volker2 ist offline
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Standard RE: Tierseuchenkasse

Hi Thorsten,
das ist ja ein Hammer. Wenn eine Taube gekeult werden muss, bekommt man hier 20.- €!!!! pro gekeulte Tbe.
Ein Witz.

Wie ist das bei Euch??

Gruß
Volker
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  #6  
Alt 10.03.2005, 12:26
FranzJosef FranzJosef ist offline
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Standard RE: Tierseuchenkasse

Halo Sportsfreunde,

wenn ich richtig informiert bin haben derzeit 2 Bundesländer, Hessen und Schleswig Holstein eine Ausarbeitung nach welcher Tauben die ja unter Geflügel fallen auch beitragspflichtig zur Tierseuchenkasse werden.

Es sind unterschiedliche Beitragssätze je Bundesland.

Die RegV der bisher betroffenen Bundesländer werden dem Verband ein Mandat geben damit sie eine Berechtigung haben dies überregional anzugehen und mit den jeweiligen Bundesländern zu verhandeln.

Auch gibt es zu bedenken das es Sportsfreunde gibt die in diese Kasse einbezahlen wollen !!!! um im Falle einer Keulung die paar Euros und einen Teil der Entsorgung erstattet zu bekommen.

Für mich leider nicht nachvollziehbar wie man freiwillig diese Anordnung akzeptiert !!

Meiner Meinung nach sollten wir uns mitunter auf das Gutachten der Insel Riems von Frau Dr. Werner berufen welches im "Geflügelpestfall" schon mal aussagt dass unsere Tiere nicht infektiös sind und nicht als Überträger des aviären Influenzio - Virus gelten.

Selbstverständlich gilt auch die "New-Castle-Krankheit" oder Paramyxo zu einer Krankheit welche unter das Seuchengesetz fällt und unter Umständen auch zu einer Keulung berechtigt !!!

Jetzt wird es höchste Zeit dass unsere Brieftaube aus dem § 5 Tierseuchschutzgesetz entfernt und als eigene Population anerkannt wird.

Sportsfreunde, ist es schon wieder fünf nach Zwölf ???

Gruß

FranzJosef
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  #7  
Alt 10.03.2005, 18:54
Volker2 Volker2 ist offline
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Standard RE: Tierseuchenkasse

Hallo Franz,

Du schreibst:
>Die RegV der bisher betroffenen Bundesländer werden dem
>Verband ein Mandat geben damit sie eine Berechtigung haben
>dies überregional anzugehen und mit den jeweiligen
>Bundesländern zu verhandeln.

Wie erfahren denn die Vorsitzenden der betroffenen RegVerbände, dass sie dem Verband ein Mandat geben sollen??

Gruß
Volker
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  #8  
Alt 10.03.2005, 19:59
FranzJosef FranzJosef ist offline
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Standard RE: Tierseuchenkasse

Hallo Volker,

die RegV - Vorsitzenden haben sich bereits mit dem Verband abgesprochen, es bedarf noch einer Zustimmung der Mitgliederversammlung dann kann der Antrag an den Verband weitergeleitet werden.
Erst dann hat der Verband die Berechtigung aktiv zu werden.

Ob es richtig ist hier die abwartende Stellung einzunehmen steht auf einem anderen Blatt.

Ich persönlich würde die Offensive bevorzugen denn ich bin der Meinung das ein Gesetz welches noch nicht beschlossen ist eher abzubiegen ist als ein beschlossenes Gesetz wieder abzuschaffen.

Hauptaugenmerk ist m.E. wie schon im Vorbeitrag erwähnt das die Brieftaube als eigene Population anzusehen und einzutragen ist, nicht unter den Obergriffbegriff Geflügel fällt, mit Gans, Ente und Hühnern in einen Sack gesteckt wird, denn dann sind unsere Verhandlungschancen um ein Vielfaches grösser als jetzt !!!

Gruß

FranzJosef
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  #9  
Alt 10.03.2005, 21:19
Volker2 Volker2 ist offline
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Standard RE: Tierseuchenkasse

>Hallo Volker,
>
>die RegV - Vorsitzenden haben sich bereits mit dem Verband
>abgesprochen, es bedarf noch einer Zustimmung der
>Mitgliederversammlung dann kann der Antrag an den Verband
>weitergeleitet werden.

Jetzt machst Du mich aber neugierig. Welche RegV sind dies denn?
Mein RegV 451 ist unmittelbar betroffen und keiner hat sich von Verbandsseite bisher gemeldet.

M. E. kann der RegV auch ohne Zustimmung einer Mitgliedervers. ein solches Mandat erteilen.


Deine weiteren Ausführungen sehe ich genauso.
Hier in Hessen haben wir aber bereits das Ausführungsgesetz dazu.

Die Brieftaube muss also unbedingt da rausgenommen werden.

Gute Nacht.
Volker
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  #10  
Alt 10.03.2005, 21:45
FranzJosef FranzJosef ist offline
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Standard RE: Tierseuchenkasse

Hallo Dieter,

wenn Du denn Verband kennst, dann weisst du doch dass Euch nichts nachgetragen wird.

Was heisst hier, keiner hat sich gemeldet.

Ich denke dass hier der Verband nicht in der Bringschuld ist, nein die RegV der betroffenen Bundesländer ist in einer Holschuld.

Wieviel RegV sich mit dem Verband in Verbindung gestzt haben weiss ich nicht, aber es waren einige. Die ersten Anfragen dazu waren ja bereits Anfang Dezember !!!! Bei der DBA wurde das Problem auch schon mit einigen Sportsfreunden verbandsseitig dikutiert. Leider wie man sieht erfolglos.

Ich weiss nicht wie die Satzung Eures RegV aussieht, beim meinem RegV, dem RegV 700, könnte ich z.B. ohne Zustimmumg der Vorstandschaft ein solches Mandat nicht ausstellen. Wie haben bei uns die Mustersatzung des Verbandes für RegV übernommen. Ich kann zwar Geschäfte bis zu einer bestimmten Höhe im Alleingang machen aber zu generellen Anträgen braucht es einer Abstimmung mit Mehrheitsbeschluss.

Jetzt werden bestimmt wieder viele sagen

Schei.... - Paragraphen,

leider hat man sie nunmal entworfen und deshalb muss man sich auch daran halten !!!

Ich hoffe mit meiner Antwort Deine Frage so gut es ging beantwortet zu haben.

Gruß und Guten Abend wünscht

FranzJosef
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