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Klarstellung
es düefen hier auf gar keinen Fall unsere Fahrer beleidigt werden. Sollte hier einer mitlesen, möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich für die Sprüche von Sauerlandblitz entschuldigen. ich erhoffe ich mir immer noch eine Erklärung zu dem Satz in Absatz IV. Sollte diese Zeit Zwischen 23.00 Uhr und 4.00 Uhr liegen, so sind die Tauben spätestens um 22.00 Uhr zu tränken. Eine Abfahrt nach 60 min Tränkzeit um 20.00 Uhr (sicherlich nicht unüblich) hätte zur Folge, das bereits um 22.00 Uhr also schon nach 2 Stunden, wiederum getränkt werden muss. Bei Einhaltung der 4 Std.-Regel, würde sonst das Tränken erst um 24.00 Uhr erfolgen und das ist verboten. Einen Verdacht für den Grund dieser Bestimmung habe ich zwar, möchte ihn aber nicht öffentlich äußern.
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MfG Strasser 84 |
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