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  #21  
Alt 15.02.2014, 15:42
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ssniff ssniff ist offline
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Daumen runter wer muss

Zitat:
Zitat von Heinrich Beitrag anzeigen
meinst Du, die reissen mir die Schulterstücke ab?

BG

Heinrich
wer muss eigentlich jetzt zurücktreten ??
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  #22  
Alt 15.02.2014, 16:47
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Pfaelzer Pfaelzer ist offline
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Zitat:
Zitat von ssniff Beitrag anzeigen
wer muss eigentlich jetzt zurücktreten ??
Hallo ssniff,

der Brüller des Tages................
__________________
Gut Flug
Pfälzer

Lebenserfahrung ist die Summe zumeist schmerzlicher Lernprozesse.
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  #23  
Alt 15.02.2014, 17:03
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Zitat:
Zitat von Mime Beitrag anzeigen
Guten Tag,

vielleicht mag sich der ein oder andere ja nur mal die Tauben des Gesamtsiegers 2014 ansehen, die er in 2013 ausgestellt hat und deren Leistungen nachprüfen. Überraschungen (oder sind es gar keine mehr?) sind garantiert.

Gruß Sascha

Ich habe es dir ja eben am Telefon schon erzählt. So langsam fängt der Eimer mit Sch.....an über zu laufen.....

Ich bin ja mal gespannt ob unser Sportfreund schicken darf!!?????

Gruß
Markus
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  #24  
Alt 15.02.2014, 17:18
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Standard Standard ist offline
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Hallo Markus

Solange der Sportsfreund sich hat sonst nichts zu Schulden hat kommen lassen, wird er natürlich Reisen können. Wir leben ja in einem Rechtsstaat, zuerst muß man ihm das gegenteil von Versehen also vorsätzlich beweisen. Wenn er es nicht schon öfter oder auch mehrfach gemacht hat, dann wird das mit dem Beweis nicht so einfach sein.
Weiter hat er dieses Versehen ja auch noch eingeräumt.

PS: Da werden sogar die Anwälte nicht mal alle einer Meinung sein.
__________________
Gruß Hermann

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten !

„Eine gute Rede hat einen guten Anfang und ein gutes Ende – und beide sollten möglichst dicht beieinander liegen.“ (Mark Twain)
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  #25  
Alt 15.02.2014, 18:39
Strasser_84 Strasser_84 ist offline
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Zitat:
Zitat von Standard Beitrag anzeigen
Hallo Markus

Solange der Sportsfreund sich hat sonst nichts zu Schulden hat kommen lassen, wird er natürlich Reisen können. Wir leben ja in einem Rechtsstaat, zuerst muß man ihm das gegenteil von Versehen also vorsätzlich beweisen. Wenn er es nicht schon öfter oder auch mehrfach gemacht hat, dann wird das mit dem Beweis nicht so einfach sein.
Weiter hat er dieses Versehen ja auch noch eingeräumt.

PS: Da werden sogar die Anwälte nicht mal alle einer Meinung sein.
Hallo Herrmann,
Deine Rechtsauffassung ist ja hochgradig abenteuerlich.

würdest Du auch einem Bankräuber dem die Polizei im Nacken sitzt und der dann rasch das geklaute Geld zur Bank bringt zugestehen, das er den Raub aus Versehen begangen hat?
Um ihm was vorwerfen zu können, muss er nach Deiner Meinung ja schon Wiederholungstäter sein.

In dem hier diskutiertem Fall ist besonders zu berücksichtigen, das dieser „reuige Sünder“ nicht irgend ein Züchter mit wenig oder gar keiner Ausstellungserfahrung. Nein hier geht es um einen ausgewiesenen Fachmann im Ausstellungswesen, nämlich um einen Preisrichter.
Die Austellungsberechtigung für seine Tauben hat zudem noch sein langjähriger Freund und ebenfalls Preisrichter, mit seiner Unterschrift bestätigt.

Und dieses Preisrichter-Gespann hat noch weitere Funktionen bis hin zur Mitgliedschaft im Präsidium Deutscher Brieftaubenzüchter.

Jetzt schieben sich die beiden Freunde gegenseitig den "schwarzen Peter" zu.
Der 1. hat vom vom Freund, der auch Listenhersteller ist, die Preise so übernommen und der 2. hat vom 1. die Unterlagen so spät bekommen, daß keine Zeit zur Prüfung vorhanden war.


PS: unbefangene Anwälte müssen hier zwangsläufig einer Meinung sein.



__________________
MfG
Strasser 84

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  #26  
Alt 15.02.2014, 19:04
thomas.meschkat thomas.meschkat ist offline
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Standard Nicht Brüller, dass ist eine Lustige Frage.

Hallo Thomas,

die Frage von SSNIFF ist nicht der Brüller, dass ist die Lustigste Frage des Jahres !

Und jetzt noch der Taubenmarkt, sh. Seite 4 und 5, eben gelesen !

Noch mehr Mitglieder im Club von Robin Hood !

Also hat sich soviel beim Verband mit dem Neuen Vorstand geändert ?

Für die Mitgliedschaft im Club von Robin Hood, bitte melden bei Thomas M. Meschkat !!! Grins

Gut Flug

Thomas M.
Zitat:
Zitat von Pfaelzer Beitrag anzeigen
Hallo ssniff,

der Brüller des Tages................
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  #27  
Alt 15.02.2014, 19:13
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Brillant04 Brillant04 ist offline
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Zitat:
Zitat von Strasser_84 Beitrag anzeigen


Hallo Herrmann,
Deine Rechtsauffassung ist ja hochgradig abenteuerlich.

würdest Du auch einem Bankräuber dem die Polizei im Nacken sitzt und der dann rasch das geklaute Geld zur Bank bringt zugestehen, das er den Raub aus Versehen begangen hat?
Um ihm was vorwerfen zu können, muss er nach Deiner Meinung ja schon Wiederholungstäter sein.

In dem hier diskutiertem Fall ist besonders zu berücksichtigen, das dieser „reuige Sünder“ nicht irgend ein Züchter mit wenig oder gar keiner Ausstellungserfahrung. Nein hier geht es um einen ausgewiesenen Fachmann im Ausstellungswesen, nämlich um einen Preisrichter.
Die Austellungsberechtigung für seine Tauben hat zudem noch sein langjähriger Freund und ebenfalls Preisrichter, mit seiner Unterschrift bestätigt.

Und dieses Preisrichter-Gespann hat noch weitere Funktionen bis hin zur Mitgliedschaft im Präsidium Deutscher Brieftaubenzüchter.

Jetzt schieben sich die beiden Freunde gegenseitig den "schwarzen Peter" zu.
Der 1. hat vom vom Freund, der auch Listenhersteller ist, die Preise so übernommen und der 2. hat vom 1. die Unterlagen so spät bekommen, daß keine Zeit zur Prüfung vorhanden war.


PS: unbefangene Anwälte müssen hier zwangsläufig einer Meinung sein.



Hallo Strasser!
Ich kann Dir da nicht ganz recht geben, was Deinen Vergleich mit dem Bankräuber betrifft. Ein Bankräuber, der seine Beute wieder zurückbringt, hat bereits eine Straftat begangen. So weit kann man in diesem Fall sicher nicht gehen. Vorsatz, so die Legaldefinition, ist mit Wissen und Wollen.
Dieses mit Sicherheit nachzuweisen wird im vorliegenden Fall nicht einfach werden. Die Beweispflicht liegt hier nicht beim Beschuldigten. Allein deshalb werden hier die juristischen Meinungen zwangsläufig auseinanderklaffen...
Es hat alles ganzheitlich betrachtet einen gewissen bitteren Nachgeschmack, so gebe ich Dir in Deinen Ausführungen recht.
Recht haben und Recht bekommen, ist oftmals nicht das Selbe.
Standard sagt es treffend!
Gruß, Mario
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  #28  
Alt 15.02.2014, 19:18
thomas.meschkat thomas.meschkat ist offline
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Standard Nein oder ?

Nein oder ?

Also Herr R. Gross hat seine Firma abgeben oder verkauft oder wie immer !

Ist ein weiteres Vorstandsmitglied auch noch Preislistenersteller, Nein oder ?

Im Vorstand dürfte keine Mitglied mit Tauben Geld verdienen, damit mit sie Neutral sind !

Thomas M. Meschkat Mitglied bei Robin Hood


Zitat:
Zitat von Strasser_84 Beitrag anzeigen


Hallo Herrmann,
Deine Rechtsauffassung ist ja hochgradig abenteuerlich.

würdest Du auch einem Bankräuber dem die Polizei im Nacken sitzt und der dann rasch das geklaute Geld zur Bank bringt zugestehen, das er den Raub aus Versehen begangen hat?
Um ihm was vorwerfen zu können, muss er nach Deiner Meinung ja schon Wiederholungstäter sein.

In dem hier diskutiertem Fall ist besonders zu berücksichtigen, das dieser „reuige Sünder“ nicht irgend ein Züchter mit wenig oder gar keiner Ausstellungserfahrung. Nein hier geht es um einen ausgewiesenen Fachmann im Ausstellungswesen, nämlich um einen Preisrichter.
Die Austellungsberechtigung für seine Tauben hat zudem noch sein langjähriger Freund und ebenfalls Preisrichter, mit seiner Unterschrift bestätigt.

Und dieses Preisrichter-Gespann hat noch weitere Funktionen bis hin zur Mitgliedschaft im Präsidium Deutscher Brieftaubenzüchter.

Jetzt schieben sich die beiden Freunde gegenseitig den "schwarzen Peter" zu.
Der 1. hat vom vom Freund, der auch Listenhersteller ist, die Preise so übernommen und der 2. hat vom 1. die Unterlagen so spät bekommen, daß keine Zeit zur Prüfung vorhanden war.


PS: unbefangene Anwälte müssen hier zwangsläufig einer Meinung sein.



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  #29  
Alt 15.02.2014, 19:51
Strasser_84 Strasser_84 ist offline
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Zitat:
Zitat von Brillant04 Beitrag anzeigen
Hallo Strasser!
Ich kann Dir da nicht ganz recht geben, was Deinen Vergleich mit dem Bankräuber betrifft. Ein Bankräuber, der seine Beute wieder zurückbringt, hat bereits eine Straftat begangen. So weit kann man in diesem Fall sicher nicht gehen. Vorsatz, so die Legaldefinition, ist mit Wissen und Wollen.
Dieses mit Sicherheit nachzuweisen wird im vorliegenden Fall nicht einfach werden. Die Beweispflicht liegt hier nicht beim Beschuldigten. Allein deshalb werden hier die juristischen Meinungen zwangsläufig auseinanderklaffen...
Es hat alles ganzheitlich betrachtet einen gewissen bitteren Nachgeschmack, so gebe ich Dir in Deinen Ausführungen recht.
Recht haben und Recht bekommen, ist oftmals nicht das Selbe.
Standard sagt es treffend!
Gruß, Mario
Hallo Mario,

allem Anschein nach kennst Du nicht das Anmeldeformular, das für jede Taube die ausgestellt werden soll, auszufüllen ist. Sonst würdest Du wissen, das schon Flüge erfunden werden müssen um auf mehr Preise zu kommen, als die jeweilige Taube tatsächlich errungen hat. Da noch von Versehen zu sprechen, ist ist die allerhöchste Schule des Verarschens.
__________________
MfG
Strasser 84

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  #30  
Alt 15.02.2014, 20:04
thomas.meschkat thomas.meschkat ist offline
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Standard Punklandung

Hallo Strasser,

genau dass ist der Punkt, jeder sollte sich einmal die Meldeformulare anschauen und dann können wir weiter diskutieren ! Aber danach wird keiner mehr von VERSEHN reden ! Ohne Preislisten kann man die Meldung nicht ausfüllen ! Oder man will manipulieren für den Erfolg !

PUNKTLANDUNG FÜR DICH !

Gruss Gut Flug

Thomas M.

Zitat:
Zitat von Strasser_84 Beitrag anzeigen
Hallo Mario,

allem Anschein nach kennst Du nicht das Anmeldeformular, das für jede Taube die ausgestellt werden soll, auszufüllen ist. Sonst würdest Du wissen, das schon Flüge erfunden werden müssen um auf mehr Preise zu kommen, als die jeweilige Taube tatsächlich errungen hat. Da noch von Versehen zu sprechen, ist ist die allerhöchste Schule des Verarschens.
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