Internet-Taubenschlag Diskussions Forum  

Zurück   Internet-Taubenschlag Diskussions Forum > Diskussionen > Züchter-Stammtisch

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.07.2013, 08:11
Benutzerbild von wiggerl
wiggerl wiggerl ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2004
Ort: riedstadt
Beiträge: 397
Standard Rechtsfrage: Entfernung von Schlägen

Hallo Sportfreunde,

ein Sportfreund aus unserer RV möchte im Jungflug Tauben aus seinen beiden Schlägen in der Stadt und in einer Gartenanlage unter seinem Namen möglichst gemeinsam spielen. Er wäre auch bereit, die kürzeste Entfernung anzunehmen. Das Problem ist aber, dass die Schläge 400 m auseinander liegen, wobei der Verband max. 100 m zuläßt.

Wie könnte die Lösung aussehen, wenn er mit Tauben aus beiden Schlägen konkurrieren will ? Kann er unter Schlag 1 und Schlag 2 reisen ? Können die Tauben gemeinsam für eine Meisterschaft konkurrieren bzw. zusammen gefaßt werden? Oder muß er einen neuen Schlag unter dem Namen der Frau anmelden, mit neuer Beitragspflicht usw. ? Dänn hätte sich die Sache vermutlich für ihn erledigt.

Danke für eure Beiträge
__________________
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen

_____________________________________
Es gibt kein Mittelchen gegen Bequemlichkeit
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 21.07.2013, 20:52
Colinzio1995 Colinzio1995 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 08.08.2010
Ort: Dillenburg
Beiträge: 80
Standard

Meines Wissens ist ein Reisen unter einem Namen hier nicht möglich, da eben diese Maximalentfernung überschritten wird. Da es sich hierbei rechtlich um einen anderen Schlag handelt, darf auch nicht unter dem gleichen Namen gereist werden, da ein Sportfreund jeweils nur von einem Schlag aus reisen darf. Hier müsste dann der Schlag auf den Namen eines Familienmitglieds o.ä. laufen...

Ich kann mich irren, aber nach der Reiseordnung müsste es so sein...
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 22.07.2013, 11:14
Carlito Carlito ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 12.11.2008
Ort: Hoexter
Beiträge: 34
Standard

Colin du hast Recht.
§6 Reiseordnung braucht man nur zu lesen.

Wenn ein Züchter einen 400 Meter entfernten Schlag betreibt ist das lobenswert. für diesen Schlag ein Familienmitglied anzumelden ist nicht so teuer.
es wird ihm wohl nur die Möglichkeit bleiben mit 2 Systemen von den Schlägen zu reisen.
zwei Systeme hätte er auch gebraucht, da eine Funktübertragung (technisch möglich) nicht zugelassen ist.

gruß
Helmut
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an
Smileys sind an
[IMG] Code ist an
HTML-Code ist aus

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
3 tote Tauben auf 5 km Entfernung !!!! Krolock Züchter-Stammtisch 0 09.07.2012 20:39
Entfernung zu Belgien rudi1 Dies und das 35 28.04.2012 11:46
Wie würden Sie entscheiden ? Alfred Weber Züchter-Stammtisch 77 17.08.2008 21:12
mehr Verluste bei kurzer Entfernung? geherby Züchter-Stammtisch 14 22.02.2008 05:08
Jungflug von Göppingen entfernung 220km delbar Züchter-Stammtisch 4 12.09.2006 18:55


Alle Zeitangaben in WEZ. Es ist jetzt 01:37 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions Inc.