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Hallo Danilo,
wenn ich dich richtig verstehe, geht es dir also letztenlich darum, ob Tauben Freiflug erhalten dürfen oder nicht. Alle anderen Aspekte der Taubenhaltung dürften mit dem Fall ja vermutlich eher nichts zu tun haben. Um es kurz zu machen: Es gibt meines Wissens keinerlei Gesetze, die den Freiflug von Tauben regeln oder verbieten. Zu einer artgerechten Taubenhaltung gehört Freiflug (soweit möglich, siehe Beitrag Pfaelzer) für mich sogar dazu. Freiflugbeschränkungen können im Fall von Aviärer Influenza in den Sperr- und Beobachtungsgebieten rund um einen Ausbruch bzw. Verdachtsfall für bestimmte Zeit verhängt werden. Von der generellen, landesweiten Stallpflicht für Geflügel waren Tauben in den bisher gültigen Verordnungen dagegen immer ausgenommen. Man geht nach den bisherigen Erkentnissen davon aus, dass Tauben keine große Bedeutung für die Verbreitung des Virus haben können. Ich hoffe, das hat die Frage soweit geklärt. Gruß, Dennis |
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hallo dennis,
danke für die antwort. meien frage hat sich jetzt geklärt. vielen dank |
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