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Zitat:
was schreibst du den da noch in deinen Alter.... "ich würde da eine Raubvogel -Lebendfangfalle vor dem Schlag aufstellen" Du darfst sogar ohne Genehmigung von den "zuständigen Stellen" überhaupt nichts aufstellen !!! ....nicht mal schreiben was manche machen sollen.!!! Zitat dazu Quelle: Initiative zur Abschaffung der Besitz des Fangkorbs ist erlaubt, der Einsatz zum Fang von Greifvögeln ist verboten. Nur zu Kenntnisnahme !! • Vor dem Amtsgericht in Kleve ist am 9.12.2010 ein Taubenzüchter aus Rheinberg (Kreis Wesel) wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt worden. Der Rentner hatte im Dezember 2009 einen Habichtfangkorb auf seinem Taubenschlag aufgestellt und mit einer lebenden Ködertaube bestückt. Auf den Wilderer aufmerksam wurden die Behörden durch einen Hinweis des Komitees gegen den Vogelmord. Mitarbeiter des Verbandes hatten die Falle am Neujahrstag 2010 entdeckt und die Behörden informiert. (Amtsgericht Kleve, Geschäftsnummer 604 Js 38/10)
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ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT! mit freundlichen Grüßen Werner Geändert von WernerW (22.11.2022 um 08:14 Uhr) |
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