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  #1  
Alt 17.06.2005, 13:05
Barca Barca ist offline
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Registriert seit: 09.10.2003
Ort: Schifferstadt
Beiträge: 264
Standard HAFTUNG

Hallo Sportsfreunde,

wo sind die regelfesten Verbandsmitglieder !

Frage: Sind Brieftauben auf einem Wettflug versichert ?

Wenn ja, wo kann man es nachlesen.

Gilt diese Regelung nur für die deutschen Flüge ?

Bei den Internationalen Flügen steht :

Jeder Züchter reist mit seinen Tauben auf eigene Gefahr und kann den Flugveranstalter nicht in Haftung nehmen.

MfG

Dieter
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  #2  
Alt 17.06.2005, 19:12
Volker2 Volker2 ist offline
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Registriert seit: 18.04.2004
Ort: Darmstadt
Beiträge: 812
Standard Re: Haftung

Hallo,

grundsätzlich sind die Tauben auch über eine Privathaftpflicht mitversichert, wenn sie einen Schaden verursachen.

In meiner RV habe ich aber zusätzlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Da sind die Tauben auch versichert, wenn sie z.B. morgen ein Flugzeug zum Absturz brächten.
Kosten 1.- € pro an den Verband gemeldetem Züchter.

Gruß
Volker
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  #3  
Alt 18.06.2005, 09:04
FranzJosef FranzJosef ist offline
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Registriert seit: 30.11.2001
Ort: Künzelsau
Beiträge: 1.038
Standard Re: Haftung

Hallo Dieter,

jeder Züchter haftet in erster Linie für den Schaden den seine Tauben anrichten.

Man muss eine gesonderte Haftpflichtversicherung abschliessen um Schäden die aus der Tierhaltung entstehen abzudecken.

In meinem RegV haben wir eine Versicherung für alle Mitglieder die Schäden aus eventuellen Vorfällen abdeckt.

Auch in einer privaten Haftfplichtversicherung kann man Tierhaltung einschliessen lassen.

Über den Verband ist kein Versicherungsschutz vorhanden.

Gruß

FranzJosef
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  #4  
Alt 20.06.2005, 13:55
OSmartin
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Haftung

Hallo Dieter

Du solltest Dich bei deiner privaten Haftpflichtversicherung erkundigen, ob diese auch eine Tierhalterhaftpflicht beinhaltet. Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Eine private Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur die Schäden ab, die durch die Tauben an ihrem heimatlichen Standort verursacht werden. Also beim normalen Freiflug und bei privaten Trainingsflügen.

Private Tierhalterhaftpflichtversicherungen haften nicht für Schäden, verursacht durch die am Wettflug teilnehmenden Tauben.

Werden die Tauben zu einem offiziellen Wettflug ( dazu zählen auch die Vorflüge) eingesetzt, muss dafür eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.

Man benötigt also BEIDE Versicherungen!!

Genaue Auskünfte kann Herr Göbel-Varney (Schatzmeister des Verbandes) und ein ausgewiesener Versicherungsfachmann erteilen. Sh. Brieftaube.de

Das ist mein Kenntnisstand in dieser Sache.
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