#1
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Brieftaube 49
Hallo Sportfreunde;
Das Präsidium hat neue Vorschläge gemacht. Nachzulesen in der Folge 49. Es geht jetzt mal nur um § 3II.1. Die Regionalverbände beschließen einen Reiseplan, der auch für die ihnen angeschlossenen RVen verbindlich ist. Das widersprich der Mustersatzung für RVen, § 12.4.a. In einem Gespräch gestern mit einem Juristen (Spezialgebiet Vertragsrechte und Vereinsrechte) sagte mir dieser: Wenn ein Mitglied eurer RV hier eine "Einstwillige Verfügung" gegen diese Regelung erwirkt, ist das alles hinfällig. Es müßte vor solch einem Beschluß eine Mitgliederversammlung stattfinden mit mind. 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder zwecks Änderung der Mustersatzung. Ist das korrekt, wie seht ihr das? Hoffe auf Zuschriften Linus PS: Ich bin persönlich für gemeinsame Auflässe von Anfang an und pro Regio nur eine Richtung (da wo es geht). |
#2
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Hallo Hans,
Mustersatzungen sind Empfehlungen, die jedoch nicht umgesetzt werden müssen. Hat jedoch eine RV die Mustersatzung des Verbandes als ihre eigene übernommen, ist diese zu ändern, wenn sie einer Satzung, die höherrangig anzusehen ist, widerspricht. Und da die Verbandssatzung zweifelsfrei der Satzung einer Reisevereinigung voran steht, muss diese sich nicht an der Mustersatzung orientieren sondern lediglich in sich einer gültigen Rechtsnorm entsprechen. Ich bin mir im übrigen relativ sicher, dass die Mustersatzung für RV'en nicht einer Beschlußfassung der Mitgliederversammlung entsprungen ist sondern vielmehr vom Verband an sich nach juristische Prüfung empfohlen wurde. Von daher bedarf es auch keinem Beschluß, wenn sie geändert werden muss. LG und einen schönen Sonntag Hans-Albert |
#3
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Hallo Linus,
zunächst sind die in der "Brieftaube" vorgestellten Satzungsänderungen nur Vorschläge, Empfehlungen an die Mitgliederversammlung im Januar. Sollten Änderungen dort aber beschlossen werden, kann das allerdings mit einfacher Mehrheit der Versammlung erfolgen. Das ist möglich, da die Mitgliederversammlung am 10.12.2010 den § 16 Abs.6 dahingehend geändert hat, daß zur Satzungsänderung die einfache Mehrheit ausreicht. Letzte große Leistung unseres jetzigen Ehrenvorsitzenden. In vielen Vereinssatzungen findet man die Formulierung: der Mitgliederversammlung obliegt die Beschlußfassung über (es folgt die Aufzählung verschiedenster Beschlußpunkte) sowie sonstige von der Satzung oder Gesetz zugewiesene oder vom Vorstand vorgelegte Angelegenheiten. Nicht jedoch in unserer Verbandessatzung. Hierin wird explizit aufgeführt, über welche Dinge die Mitgliederversammlung zu entscheiden hat. Über alle darüber hinausgehenden Angelegenheiten entscheiden ANDERE.
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MfG Strasser 84 |
#4
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Hallo Sportfreunde, wie ich die Nr. 49 lese werden alle RVen entmuendigt, nur noch die Regionalverbaende legen die Flugplaene fest, hoffentlich hat euere RV mehrheiten im Regio fuer einen eigenen Flugplan ! Falls nicht habt ihr ein Problem, auch das Verlegen von Fluegen nur noch ueber den Regio ! Einfach SUPER ! Und dem haben alle RegioVorsitzenden in Iserhagen das OK gegeben ! Klar sie werden nicht entmuendigt sondern die RVen ! Aber nicht genug die Meisterschaft ist auch der Hammer, alle Randgebiete koennen alle grossen Meisterschaften vergessen !
Was sollen diese Beschluesse bringen ? Mehr Mitglieder ? Nein, nur mehr aerger und viele RVen die nicht mehr an den RegFluegen teilnehmen ! Man kann sich auch selbst mehr Probleme machen ! Es ist immer noch mein Hobby und ich werde mir nicht alles Diktieren lassen von VB oder vom Regio ! Notfalls setzen wir unsere Tauben in Lux oder Frankreich ! Gut Flug Thomas M. |
#5
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Noch etwas, was mich noch aergert in der 49 ! 30000 Euro mehr Personalkosten ? Und der VB hat kein Geld, wie kommt dass ?
Fur jeden der sich etwas im Personalwesen aus kennt stellen sich hier einige Fragen ! Gut Flug Thomas M. |
#6
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Richtig Thomas, ich komme auch mit nach Lux!
wir sind doch keine Sklaven von bestimmten Leuten. MFG Zander |
#7
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Guten Tag,
andere Frage: warum sollten wir es bei dem derzeitigen Klein-klein belassen, wo jede RV ihren eigenen Flugplan erstellt und hinter jedem Busch ein Kabi steht oder im Umkreis von 30 Km 10 Kabis weil der eine nicht mit dem Anderen will oder kann oder darf? Worüber wird sich denn hier aufgeregt? Machtverlust der RVen als Ausrichter vielleicht? Bei uns wird der Flugplan auch vom RegV festgelegt und zwar über die Delegierten der RVen. Ein RegV, eine Richtung, ein Flugplan mit Plätzen die für alle verbindlich sind und gemeinsame Auflässe möglichst von Anfang an. Das sollte doch das Ziel sein, sofern dies geographisch möglich ist. Diese Kleinkrämerei in den RVen hat doch dazu geführt das jeder kleine 200-Tauben-RV-Schwarm irgendwo anders aufgelassen wurde.Und das ist doch Bockmist! Was ändert sich für die RVen? Sie erhalten auch bei kürzerer Vermessung die mittleren Kilometer aus der RegV Liste. Es zählt für alle Meisterschaften weiterhin die günstigste Liste. Wenn ihr also eine RV habt, die die Bedingungen erfüllt, könnt ihr auch bei einem vom RegV verabschiedeten Flugplan genauso eure Meisterschaftsambitionen ausleben wie jetzt auch. Es ist doch völliger Humbug, dass sogar in geographisch eng zusammenliegenden RegVs zwei , drei oder mehr Flugrichtungen und Reisepläne vorhanden sind. Was soll der Blödsinn? Das ist doch wieder nur der Eitelkeit und Machtgeilheit der einzelnen RVen geschuldet, die ums Verrecken nicht begreifen wollen, dass es in Zukunft nur gemeinsam geht. Wenn euch ein vorgeschlagener Reiseplan nicht passt, instruiert eure Delegierten dahingehend, dass sie dagegen stimmen. Und wenn ihr unterliegt,akzeptiert das! Ihr wollt doch immer Basisdemokratie. Das ist doch ein schönes Beispiel dafür. Recht machen kann man es niemandem.Aber ändern wollen alle was,nur nicht auf Ihre "Kosten". Es könnte ja ein Reiseplan beschlossen werden, der einem nicht gefällt. Mehrheitsbeschlüsse interessieren ja den Einzelnen nicht, der nur auf seinen Vorteil linst...... Leute ,echt, manchmal.......... Gruß, Michael |
#8
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Wenn Du die Bilanz angeschaut hättest, dann wüsstest Du, dass der Verband genügend Geld hat.
Und dass es ab und zu Tariferhöhungen gibt, ist auch logisch. Jörg
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"Jeder hat ´nen Vogel" |
#9
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Richtig Michael, kein Problem mit den Gross Auflaessen aber welchen Sinn macht es fuer Sportfreund die durch ihre Lage keine Preise machen ! Warum sollen sie dann Teilnehen nur weil einige wenige ueber sie bestimmen ! Noch sind wir in einer Demokratie oder ? Also Gross Auflaesse aber die kleinste Liste zaehlt fuer die Deutsche Meisterschaft ! Dann sind sicher alle zufrieden ! aber wieder nicht gewollt ! Gut Flug TMM
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#10
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Joerg, 30000Euro bei 20 Beschaeftigten ! Bei einer schlechten Wirtschaftslage etwas viel Tariferhoehung, besonders beim Rueckgang von mitgliederzahlen ! Gruss Thomas M.
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