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  #61  
Alt 21.01.2017, 14:35
Benutzerbild von taubendidi
taubendidi taubendidi ist offline
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Standard Peta

Zitat:
Zitat von WernerW Beitrag anzeigen
Hallo Sportfreund Jup

wenn ich solche Beiträge lese mit Bemerkungen wie zum Beispiel (ich Zitiere) Noch haben wir zwar freie Meinungsäußerung im Lande .... nicht aktive Züchter... u.s.w. frage ich mich als "Früherer" (Seit über 60 Jahren aktiven Brieftaubenzüchter ) warum eine solche Lichtgestalt wie du hier im Forum überhaupt schreibt, diese "Scheiße" die du in deinen Beiträgen verzapft ist noch gelinde ausgedrückt, nach meiner Meinung nicht zu überbieten , meiner Meinung nach ist dein "Kommentarspeicher" übergelaufen.
Was du schreibst erinnert mich an andere Zeiten...aber die sind Gott sei Dank ca. 20 Jahre vorbei !

Übrigen zu deiner Information:

Auszug aus Gesetzestext des Artikels 5:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.....



Nun wieder zu diesen Thread und zum Aktuellen Thema.

Zu Peta und deinen Befürchtungen, die Leute von Peta wissen genau dass sie die Wettflüge (auch die der ORL) nicht verbieten können !!!
Das wissen sicher auch die meisten hier im Forum, dass die "Verlustreichen Flüge" bzw. ein Engreifen von Peta möglich machen geht erst, wenn gegen Bestehende Gesetze (TSchG) verstoßen wird, das können sie und das werden sie auch sicherlich weiterhin machen.
Deshalb sollte sich die "Liebhaber" dafür einsetzen das Risikoreiche Aufläse zu Wett - Flügen aus welchen Gründen auch nicht mehr durchgeführt werden dürfen.

Zitat: 3.8 Hinweise für eine amtstierärztliche Überwachung
Für eine amtstierärztliche Überwachung des Brieftaubensports als Verbands- und
Weitstreckenflüge nach dem Tierschutzgesetz besteht nach derzeitigem Recht keine Pflicht.
# Ein amtstierärztliches Eingreifen ist erst bei Vorliegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz möglich, also nachträglich.
Dagegen wäre für die Veranstalter von Tribünenflügen entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 2 TSchG eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich, da sie „Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten“. Dadurch wäre eine Überwachung von Haltung, Training und Distanzflügen möglich.


Zum Schluss dazu ein Beispiel


Laut Peta hatte im vergangen Sommer hatte sich ein Alt Fußballer den Zorn von Tierschützern zugezogen. Die Tierschutzorganisation Peta zeigte ihn an, weil er beim Fischen im Bayerischen Wald gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben soll. Der Hobby-Angler hatte einen 2,20 Meter langen Waller gefangen und nach einem eineinhalbstündigen Kampf mit dem 65 Kilogramm schweren Fisch für ein Zeitungsfoto posiert.
15.11.2016 - Die Behörde teilte heute mit, dass das Verfahren mit Einverständnis A.......s und seines Verteidigers gegen die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 3.000 Euro eingestellt wurde.

Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.

.
Hallo Sportfreunde
Hier ein interessantes Video.Hier zeigt doch mal jemand auf was die "PETA" wirklich ist und will.....

http://www.outfox-world.de/blog/vide...t-peta-ab.html
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC]MFG
DIETER;-)
https://rotermundtauben.de.tl//

In den Augen meines Hundes
Liegt mein ganzes Glück,
All mein Inneres, Krankes, Wundes
Heilt in seinem Blick.

Friederike Kempner
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  #62  
Alt 21.01.2017, 17:23
WernerW WernerW ist offline
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Beiträge: 4.379
Standard

Zitat:
Zitat von taubendidi Beitrag anzeigen
Hallo Sportfreunde
Hier ein interessantes Video.Hier zeigt doch mal jemand auf was die "PETA" wirklich ist und will.....

http://www.outfox-world.de/blog/vide...t-peta-ab.html

Hallo Dieter
schaut man das Video an so erzählt er gleich am Anfang wie man sich als Angler richtig verhält .. außerdem wurde das verfahren eingestellt eben weil sich die Veranstaltern an die gestellten Bedingungen angemessen gehalten haben.


Zitat outfox - world: An der Ferienaktion für Kinder nahmen rund 30 Jungen und Mädchen teil. Jeder fing einen Fisch, nicht alle wurden aber auch gegessen. Da die Fische aber „auf sozialadäquate Weise“ zurückgesetzt wurden, sah die Staatsanwaltschaft keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und damit auch keinen Grund für ein Strafverfahren.

NS. Ich vergas in den obigen Beitrag zu erwähnen das der Angel den Fisch nach langen Kampf wieder in den Teich gesetzt hat.

Hier mehr dazu: http://www.outfox-world.de/news/peta...kinder-an.html

Sollte der Link nicht gehen hier ein Auszug:
Was jetzt aus der angeblichen Anzeige wird, ist noch unklar. Tanja Breining von Peta sieht auf jeden Fall gute Erfolgschancen. In der Vergangenheit hätte es schon Geldbußen von bis zu 6000 Euro gegeben. Diese Aussage zeigt, dass Peta solche Aktionen konsequent anzeigt und medial nutzt. Zuletzt sorgte der Fall von Fußballweltmeister Klaus Augenthaler für Schlagzeilen. Dieser hatte einen 2 Meter 20 großen Wels gefangen, ein Foto davon gemacht und ihn wieder freigelassen. Von Peta gab es dafür eine Strafanzeige. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, ist noch nicht klar, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Der ehemalige Fußball-Profi macht sich bisher wenig Sorgen: „Dann muss das Gericht entscheiden, dass es in Deutschland und Europa keine Angler mehr geben darf“, sagte Augenthaler. Ein Wels dieser Größe sei auch gar nicht mehr genießbar.

Genauere Info dazu Süddeutsche Zeitung im Beitrag anklicken !!!
__________________

ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
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