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Hallo zusammen,
die Organisation PETA hat uns Veröffentlichungen im Internet-Taubenschlag auf strafbare Inhalte hin untersucht und an verschiedenen Stellen solche gefunden. Es geht um Aufforderungen zur Selektion und damit das Töten von Tauben, welches ohne vernünftigen Grund nach §17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes eine strafbare Handlung ist. Durch die Veröffentlichungen fordert der Betreiber, lt. PETA, damit zu strafbaren Handlungen gemäß §111 des StGB auf. PETA hat eine Frist gesetzt bis der die genannten Veröffentlichungen entfernt werden sollen, ansonsten kommt es zur Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die betroffenen Passagen werden daher von mir entfernt. Ich bitte alle Teilnehmer hier im Forum um eine entsprechende Berücksichtigung bei Veröffentlichungen! Danke vorab und Gruß Andreas |
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