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#11
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Werte Sportfreunde!
Die Regierungen dieser Welt dürfen zwar straffrei Menschen bombardieren, durch Drohnen ermorden usw. aber wehe ein Tierhalter tötet fachgerecht und ohne Schmerz ein Tier, der muss streng bestraft werden. (Tierschutz - Nazis - da war doch was) Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier irgend etwas gewaltig schief läuft. MfG |
#12
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Super und vielen Dank für die ausführliche Darstellung. Aber wo lag jetzt eine Verunsicherung vor? Beste Grüße |
#13
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Das stimmt so nur bedingt, denn man kann Tiere z.B. Tiere auch zur Verwendung als Tierfutter töten und dabei wird ja auch selektiert. Nur die Tötung ohne vernünftigen Grund ist verboten. Also sollte man die geschlachteten Tauben, wenn man sie nicht essen will, keinesfalls in der Mülltonne entsorgen. Aber Selektion gehört zu einer Zucht genauso wie das Anpassen der Tierzahl an die Platzverhältnisse auch aus Tierschutzgründen erforderlich ist. Deshalb meine Klarstellung. Es wäre doch auch schlimm, wenn es anders wäre. Beste Grüße |
#14
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Ich hoffe wir reden nicht aneinander vorbei, denn das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund ist verboten und die Gründe sind definiert und ja auch angeführt worden. Soweit besteht doch Einigkeit. So wie ich es lese und verstehe ist das Selektieren nicht als vernünftiger Grund definiert worden. Das Töten Cobb Tieren aus Platzgründen ist auch nicht ein vernünftiger Geubd im Sinne des Tierschutzgesetzes. Zumindest für mich nicht zu erkennen. Insofern bleibt die Frage nach der vorgehaltenen Verunsicherung? |
#15
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Es steht nicht im Gesetz, dass das Töten wegen Selektion oder aus Platzgründen verboten ist oder das Tiere nur Nahrungsmittelgewinnung getötet werden dürfen.
Das meine ich mit der Verunsicherung. Natürlich muss ein Züchter oder Tierhalter seine Bestände reduzieren dürfen, das geht doch gar nicht anders. Und dabei selektiert er. Er muss dann aber die Tierkörper auch verwerten, also einen vernünftigen Grund vorweisen. Und da ist nicht nur die Zuführung in die Küche eine Option. Die Tierkörper sollen nur nicht sinnlos entsorgt werden. Das wollte ich klarstellen. |
#16
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Hallo Andreas so einfach geht es auch nicht wie es Peta schreibt......schreibe doch mal kurz was Peta eigentlich hier beanstattet hat ich finde hier keinen Beitrag der öffentlich hier zur einer Straftat aufgerufen hat!!!!! Wünsch dir noch einen schönen Tag. Werner Quelle:© Michael Grabscheit/pixelio.de Die einzige Strafvorschrift des Tierschutzgesetzes findet sich in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG). Mit ihr soll tierschutzwidriges Verhalten geahndet werden. Strafbar sind die ungerechtfertigte Tiertötung sowie die rohe und quälerische Misshandlung von Tieren. Geahndet wird die vorsätzlich begangene Tierquälerei. Ein bloßer Versuch der Tat sowie eine fahrlässige Tat sind nicht strafbar gemäß § 17. Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB): Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter bestraft (Abs.1). Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf hierbei nicht schwerer sein, als die die für den Fall angedroht ist, dass die Aufforderung Erfolg hat (Abs.2). Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/oeffentliche-aufforderung-zu-straftaten-stgb_022063.html
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ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT! mit freundlichen Grüßen Werner |
#17
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Hallo Klaus erkläre hier einmal genau was bei den Tierschützer für einen "Vernünftiger Grund " im Sinne des Gesetzes ist !! Angenommen: ein Tierzüchter hat in seinen Stall - Schlag usw. mehr Tiere als das Gesetz vorschreibt....ist es jetzt "vernünftig" die Tiere auszusortieren oder gegen die Gesetzesvorgaben zu behalten???? Noch eine Frage "wer entscheidet was ein "vernünftiger Grund" ist ??? etwa die Tierschützer ????? Oder was sagen sie dazu ????? einen schönen Tag noch Tierheime in ganz Deutschland sind überfüllt Quelle: https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/zisch/tierheime-ganz-deutschland-sind-ueberfuellt-6108213.html Auszug daraus: Doch obwohl die meisten wissen, dass Deutsche Tierheime voll sind, werden immer mehr Tiere aus dem Ausland genommen. Ob es daran liegt, dass in den Köpfen der Menschen das Wissen, dass Tiere im Ausland getötet werden präsenter ist? Ich habe dazu zehn Personen befragt und nur zwei konnten mir eine Antwort geben. Eine dieser Antworten fand ich so erschreckend, dass ich recherchierte: „Nicht nur im Ausland werden Tiere eingeschläfert, um Platz in Tierheimen zu machen, sondern auch in Deutschland.“ Viele Tierheime in Deutschland sind so genannte „No-Kill-Tierheime“, in denen alle Tiere so lange dort, leben bis sie gekauft oder aus natürlichen Gründen sterben.
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ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT! mit freundlichen Grüßen Werner |
#18
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wie geschrieben ging es um grundsätzliche Aussagen zur Selektion und damit das Töten von Tauben ohne vernünftigen Grund. Passende Suchbegriffe bei google eingegeben, gelangt man an Berichte aus den Anfängen des IT, die aber über den IT gar nicht mehr verlinkt und damit von dort aufrufbar waren. Die entsprechenden Seiten wurden vom Server gelöscht und gut ist. Jetzt ist es auch über google nicht mehr aufrufbar. Damit bietet der Betreiber keine Angriffsfläche mehr und wir können hier in Ruhe weiter über das Thema diskutieren. Gruß Andreas |
#19
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#20
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Hallo Werner,
die Wünsche und Begehrlichkeiten der "Tierschützer" sind gottseidank nicht Gesetz und deshalb entscheiden die das auch nicht. Es ist aber laut Gesetz verboten, seine Tauben zu töten und zu vergraben oder in der Aschtonne zu entsorgen. Die Tierkörper müssen verwertet und nicht sinnlos beseitigt werden. Das ist damit gemeint. |
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