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Zitat:
ich meine hier natürlich nur die Verantwortung für die Auflassentscheidung als solche. Nicht die Verantwortung für mittelbare Folgen. Die Teilnahme an einem Flug sollte generell z.B. Schadensersatz-Ansprüche an den Veranstalter und auch an den/die Auflassleiter ausschließen. Die Teilnahme sollte auf "eigene" Gefahr (eigentlich leider die der Tauben) geschehen, also unter einem Haftungsauschluss stattfinden. Sonst liefe man ja immer Gefahr von irgendeinem verklagt zu werden als Auflassleiter. Ich hoffe und denke, so etwas hat jeder Flugveranstalter irgendwo in seinen Statuten. Zitat:
Der real am 30. und 31.7. herrschende Wind war nämlich dann gar nicht mal deutlich stärker als am 29.7. Grüße Meinolf
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"Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben." Alexander von Humboldt Geändert von OOO (05.08.2022 um 21:33 Uhr) |
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