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AKTUELL, Geflügelpest
Geflügelpest; Der Stand der Dinge
Offizielle Mitteilungen der Tierärztekammer werden künftig - soweit nicht ausschließlich für den internen tierärztlichen Gebrauch bestimmt- sofort ins Medizinforum gestellt. Die nachfolgende Meldung der Informationsstelle der LTK-Hessen (Landestierärztekammer Hessen) ist gerade bei mir eingetroffen: --------------------------------------------------------- Die Landestierärztekammer Hessen informiert: ---------------------------------------------------------- Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 23.05.2003 Geflügelpest: Entspannung der Seuchensituation - Reiseveranstaltungen mit Tauben dürfen wieder stattfinden - Ausnahmegenehmigungen weiterhin erforderlich "Nachdem sich die beiden letzten Geflügelpest-Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen nach den Laboruntersuchungen nicht bestätigt haben, haben sich Bund und Länder dahingehend verständigt, dass ab heute, 23. Mai, 00.00 Uhr in Deutschland wieder Veranstaltungen mit Tauben genehmigt werden können", gab heute Hessens Landwirtschaftsminister Wilhelm Dietzel bekannt. Gemäß der Geflügelpest-Eilverordnung, die am 12. April erlassen wurde und auch noch weiterhin gültig ist, seien aber - so der Minister - "Ausnahmegenehmigungen für diese Veranstaltungen mit Tauben vorgeschrieben". Diese können bei den Staatlichen Ämtern für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen eingeholt werden. Die Auflassorte, von denen aus die Tauben starten, müssen dabei weiterhin 40 Kilometer östlich des Rheins in Nordrhein-Westfalen und 40 Kilometer von der Niederländischen Grenze entfernt sein. Gleiches gilt für die Flugrouten. Pressestelle: Manuela Scharfenberg, Mainzerstr. 80, D-65189 Wiesbaden Tel.: (0611) 8 15 10 20/10 24, Fax: (0611) 8 15 19 43 Email: presse@hmulv.hessen.de ---------------------------------------------------------- Info-Service der Landestierärztekammer Hessen E-Mail: ltk-hessen@t-online.de Internet: www.ltk-hessen.de TM |
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RE: AKTUELL, Geflügelpest
Hallo zusammen,
inzwischen habe ich die behördlichen Bestimmungen richtig lieb gewonnen! Die Landestierärztekammer Hessen informiert: (Beitrag T.M. s.o.) >>>>>Die Auflassorte, von denen aus die Tauben starten, müssen dabei weiterhin 40 Kilometer östlich des Rheins in Nordrhein-Westfalen und 40 Kilometer von der Niederländischen Grenze entfernt sein. Gleiches gilt für die Flugrouten.<<<<< Dies ist einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz entnommen. 40km östlich des Rheins? Liegt hier vieleicht eine Rechts - Links - Schwäche vor? Müssen wir uns in Deutschland mit 100 verschiedenen Verordnungen zur gleichen Sache abfinden oder ist das mal wieder eine "Ente" die Geflügelpest hat? Wenn diese Meldung stimmt, müssen wir aus Heinsberg oder Aachen demnächst in Pilsen auflassen. Mal ne ganz neue Erfahrung! Viele Grüsse Horst |
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