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  #1  
Alt 18.07.2011, 12:19
OOO OOO ist offline
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Standard bezgl. Teilnahme und Durchführung von Nationalflügen

Hallo,
da man bei uns der Region schon seit Ende letzter Woche wieder einige Dinge bezgl. des Wetters am kommenden WE hört (schön, dass manche so präzise Langszeitvorhersagen haben, die Wetterdienste würden sich diese auch wünschen , erst recht bei Westwind-Wetter, welches sich ohnehin erst recht kurzfristig manifestiert), möchte ich auf wichtige Dinge bezgl der Teilnahme von Züchtern an Nationalflügen un die Durchführung derselben hinweisen, die eventuell den einen oder anderen im Laufe der Woche noch interessieren könnten:


Zur BEANTRAGUNG eines Nationalfluges werden mindestens zwei Regionalverbände mit mindestens 300 Schlägen (nicht Mitgliedern!) oder einen Gesamtfläche von mind. 15.000km² (ca. 122x122km) benötigt (vgl. mit Vergabebedingungen II.(2.) 6.3 bzw. Bt Nr. 11 Seite 347).

Sind die Nationalflüge beantragt, genehmigt und stehen im Reiseplan der teilnehmenden Organisationen, so gilt die Anforderung für die Teilnahme, die von der Genehmigungsanforderung verschieden ist (ist auch Gegenstand des oben zitierten Teils der Vergabebedingungen)!
Es müssen dann Verbandsmitglieder aus mindestens zwei dieser RegVs teilnehmen. ABER: Wieviele Züchter das dann sein müssen ist eben nicht definiert (die Stellung der Worte in der betreffenden Regelung ist hier entscheidend. Zitat: "An den Nationalflügen müssen Verbandsmitglieder von mindestens 2 Regionalverbänden mit...Schlägen...Gesamtfläche teilnehmen!" Da steht eben nicht: "An den Nationalflügen müssen mindestens ...Schläge aus 2 Regionalverbänden mit...Gesamtfläche teilnehmen!")

Zudem dürfen Züchter, deren eigene Organisation einen Flug nicht durchführen möchte, so einen Flug der in ihrem Reiseplan steht, dennoch in die Wertung bringen, wenn sie an ihm jenseits der eigenen Organisation teilnehmen (vgl. I.1.1 Vergabebedingungen, bzw. Bt Nr. 11, Seite 343)

Das bedeutet also:
Wenn z.B. nur ein Regionalverband einen Nationalflug anfährt, die anderen RegVs dies aber nicht tun wollen, so können die Züchter dieser RegVs dennoch frei entscheiden an diesem Nationalflug teilzunehmen, in dem sie ihre Tauben in einer RV des RegV einsetzen, der den Nationalflug noch anfährt! Selbst wenn dies nur 1 Züchter sein sollte, der aus dem zweiten RegV kommt gilt dann dieser Flug folglich noch als Nationalflug, da ja eben wie gefordert Verbandsmitglieder aus mindestens zwei RegVs teilnahmen!
So eine Fremdteilnahme ist daher sogar im Interesse des anfahrenden RegVs, falls er alleine dastehen sollte.




Bin mal gespannt in wie weit am kommenden WE die Richtlinien und die in der Praxis den Züchtern zugestandenen Rechte übereinstimmen werden, falls sich die Gerüchte bezgl. Teilnahmen weiter verdichten. Wobei Entscheidungen ja noch nicht getroffen wurden, wie man ebenfalls hört.

Grüße
Meinolf

PS: Für die externen Züchter zählt dann (sofern aus der eigenen Organisation zu wenig Mitglieder/Tauben teilnehmen) ausschließlich die Nationalliste für die Vergabe von Verbandsauszeichnungen
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  #2  
Alt 18.07.2011, 15:01
HPfoh HPfoh ist offline
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Beiträge: 582
Frage sportkonzept und technische Abbildung

Zitat:
Zitat von OOO Beitrag anzeigen
Hallo,

Bin mal gespannt in wie weit am kommenden WE die Richtlinien und die in der Praxis den Züchtern zugestandenen Rechte übereinstimmen werden,
Hallo Meinolf,


ich aber auch und wie !

Kenne da ne tolle weitere Ausprägung.


Gruß

Hubert
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