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  #1  
Alt 01.09.2018, 09:48
Benutzerbild von Luecke
Luecke Luecke ist offline
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Standard Veröffentlichung von Texten mit strafbarem Inhalt

Hallo zusammen,

die Organisation PETA hat uns Veröffentlichungen im Internet-Taubenschlag auf strafbare Inhalte hin untersucht und an verschiedenen Stellen solche gefunden. Es geht um Aufforderungen zur Selektion und damit das Töten von Tauben, welches ohne vernünftigen Grund nach §17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes eine strafbare Handlung ist.

Durch die Veröffentlichungen fordert der Betreiber, lt. PETA, damit zu strafbaren Handlungen gemäß §111 des StGB auf. PETA hat eine Frist gesetzt bis der die genannten Veröffentlichungen entfernt werden sollen, ansonsten kommt es zur Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Die betroffenen Passagen werden daher von mir entfernt.

Ich bitte alle Teilnehmer hier im Forum um eine entsprechende Berücksichtigung bei Veröffentlichungen!


Danke vorab und Gruß
Andreas
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  #2  
Alt 01.09.2018, 12:16
argail
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Beiträge: n/a
Standard

Das Selektieren von Tauben,die dem Zuchtziel einer Brieftaube nicht entsprechen ,ist KEINE strafbare Handlung,da ein vernünftiger Grund vorliegt,erst recht dann nicht,wenn diese Tauben dem Verzehr zugeführt werden. Wird dir jeder fachlich versierte Anwalt und jeder Richter bestätigen. Jetzt vor den PETA-Terroristen einzuknicken ist der falsche Weg. Aber macht mal,das Forum ist ja ohnehin fast tot......


Die Parameter so einzustellen,dass hier keiner lesen kann,der nicht angemeldet ist,würde schon viel helfen.
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  #3  
Alt 01.09.2018, 12:53
Benutzerbild von Luecke
Luecke Luecke ist offline
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Registriert seit: 08.08.2004
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Hallo Michael,

ich kann durchaus nachvollziehen dass Birgit Heldwein diese Diskussion mit PETA nicht führen will und erst recht kein Interesse hat ihre Anwälte zu bemühen....von daher gehen wir diesen Weg.

Auf einem ganz anderen Blatt steht natürlich inwieweit dieses "Einschüchterungsschreiben" sachlich und fachlich richtig ist und was bereits gefällte, anderslautende Urteile dazu sagen. Da bin ich voll bei dir….

Es betrifft übrigens kaum Forenbeiträge sondern viel mehr Passagen aus anderen, teilweise uralten Veröffentlichungen....

Vermutlich hätte ich die einfach löschen können und keiner hätte es bemerkt... aber nein, ich wünsche mir ja die sachliche Diskussion darüber und habe daher dieses Thema eröffnet.

Diese komplette Seite nur angemeldeten Personen zugänglich zu machen, hilft glaube ich wenig. Dann meldet man sich halt mit erfundenen Daten an...

In diesem Sinne hoffe ich auf eine entsprechende Diskussion, auch als Belebung zum Forum.

Gruß
Andreas
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  #4  
Alt 01.09.2018, 12:54
Hoeffi Hoeffi ist offline
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Nicht nur der Verzehr, sondern auch die Verwendung als Tierfutter ist eine Begründung für das Töten. Selbst die "Tierschützer" können doch kein Interesse am Überbesatz in den Schlägen haben, denn das ist Tierquälerei.
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  #5  
Alt 01.09.2018, 13:48
timo timo ist offline
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Hallo Sportfreunde,
geht es Peta wirklich um die Tiere?
Aber, genau das ist deren Taktik, mit Anzeige drohen und schon haben alle die Hosen voll.

Wenn diese Leute alle solche Tierliebhabe sind, dann müssten ja alle Peta Aktivisten Vegetarier sein, oder?

Demnächst werden wohl alle Landwirte ihre Tiere verkaufen müssen.
Alle Schlachthöfe müssen wahrscheinlich geschlossen werden.
Im Gasthof gibt es nur noch Eintopf.
Wir werden dann künstlich erzeugte Eier und Fleischersatzprodukte essen, künstlich erzeugte Milch Ersatzprodukte trinken und essen......................................

Tut mir leid, doch für mich, auch als Tierliebhaber, haben solche Leute einen in der Waffel.
Wir können aber mal einen Versuch unternehmen.
Jeder nimmt seine überzähligen Tauben und wir schicken diese an Peta.

Mal schauen was passiert!?

Eines noch, mir wurden in den letzten 10 Tagen 4, vom Greifvogel schwer verletzte oder getötete Tauben genau auf unserer Flugrute gemeldet und letzten Sonntag holte mir der Greif eine, direkt beim Landeanflug, vor dem Schlag.
Ist das noch normal und das was diese Leute wollen.

Ein Wanderfalke ist ein Höhlenbrüter und wir haben ausreichend stillgelegte Steinbrüche in denen er sich fortpflanzen kann.
Nistkästen und Nester in Kirchtürmen ist das unnatürlichste was es gibt.

Wir, die normal denkenden wissen, immer wenn der Mensch in die Natur eingegriffen hat ging es daneben.
Das wissen auch die Wissenschaftler, doch selbst diese kommen offenbar gegen diese Schreihälse nicht an.

Also werden wir weiter ruhig sein und weiterhin unsere Tauben als Greifvogelfutter züchten, denn, schlachten dürfen wir sie ja nicht mehr.

Ist das nicht ein Armutszeugnis?
Timo
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  #6  
Alt 01.09.2018, 21:55
Berger Berger ist offline
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Standard Tierschutzgesetz

Hallo zusammen,
nur zur Aufklärung und ohne die betreffenden Paragraphen zitieren zu können, nach dem Tierschutzgesetz darf ein Tier nur getötet oder geschlachtet werden, um es von Leiden zu befreien oder es der Küche zuzuführen, also wenn es der Lebensmittelgewinung dient. Es gibt keinen anderen Grund weswegen man Tiere töten darf!

Die Selektion z.B. auf äußere Merkmale (Rassetauben) oder nach Leistungen (Flugtauben) ist nach unserem Tierschutzgesetz in Deutschland verboten! Welche Strafen verhängt werden können ist mir nicht bekannt.

Beste Grüße
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  #7  
Alt 02.09.2018, 08:51
Benutzerbild von Mime
Mime Mime ist offline
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Beiträge: 2.249
Standard

Die PETA ist ein super Verein. Da gibt's nix. Zumindest wenn man hin und wieder mal herzhaft lachen möchte. Hier auch ein schöner Beitrag zu einer PETA-Klage

http://www.faz.net/aktuell/gesellsch...-15558040.html

Gruß Sascha
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  #8  
Alt 02.09.2018, 09:20
Benutzerbild von Klaus
Klaus Klaus ist offline
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Ort: Neuschönau
Beiträge: 169
Standard Peta

http://zoos.media/medien-echo/peta-t...2016-tierheim/

Hier mal was zum Lesen.
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  #9  
Alt 02.09.2018, 09:55
Trophi Trophi ist offline
Erfahrener Benutzer
 
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Ort: Langenthal
Beiträge: 1.343
Standard

Peta liebt Geld und Populismus


http://www.petatotet.de


Gruss pesche
__________________
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  #10  
Alt 04.09.2018, 11:42
Hoeffi Hoeffi ist offline
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Ort: Forst
Beiträge: 122
Standard

Ohne die betreffenden Paragraphen oder deren Auslegung zitieren zu können, sollte man die Leute nicht verunsichern.
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder...

Für das notwendige Töten von Tieren gibt es verschiedene Gründe, beispielsweise:
- das Töten im Rahmen der Schlachtung zur Lebensmittelgewinnung
- das Töten schwerkranker oder verletzter Tiere als Erlösung
- das Töten von Tieren im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung, um die Ansteckung anderer Tiere zu verhindern.

Aber auch das Verfüttern an ein anderes Tier, was v. a. in der Terraristik eine große Rolle spielt, gilt als vernünftiger Grund.


aber gut zu wissen ;-) :

Geschützt durch den zentralen Grundsatz des § 1 des Tierschutzgesetzes ist grundsätzlich jedes lebende Tier, unabhängig davon, ob es sich um ein Wirbeltier (z. B. Maus) oder ein wirbelloses Tier (z. B. Mücke) handelt. Getötet werden darf ein Tier nur, wenn hierfür ein vernünftiger Grund vorliegt. Andernfalls ist die Tötung rechtswidrig und kann strafrechtlich geahndet werden.
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