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Alt 15.10.2001, 23:12
Tiberius Mohr, Tierarzt
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Arzneimittelgesetz

Wie auch schon der Verband berichtete, ist vom Bundesgesundheitsministerium geplant Brieftauben als Masttiere einzustufen. Dies würde bedeuten, gebräuchliche Arzneimittel dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Weitere Informationen unter:
http://ticker-kleintiere.animal-heal...0010917-00000/
Weis dazu jemand mehr?
Herr Mohr, können Sie darüber berichten?
MfG Ihr Schlagbetreuer
Erich Obster



Mit diesem Vorhaben haben irgendwelche geltungssüchtigen Politiker einen Weg gefunden, sich ohne Gefahr zu profilieren. Die Lobby der Brieftaubenzüchter ist nicht gerade hoch einzuschätzen, starke „Gegenwehr“ haben sie also nicht zu befürchten. Dazu kommt noch, daß in der „nicht züchtenden“ Bevölkerung so gut wie keine zutreffenden Informationen über den Brieftaubensport bekannt sind. Ein geeignetes Gebiet, wenn man sich als Politiker ins Gespräch bringen will.
Wenn ich auch ziemlich oft über den Verband hergezogen bin – vor allem was die Taubenklinik betrifft – eines müssen wir dem Verband hoch anrechnen: Dem Verband ist es zu verdanken, daß wir überhaupt noch Tauben züchten und Wettflüge veranstalten dürfen. Die Diskussion, die gerade wieder aufgeflammt ist, hatten wir in der Vergangenheit bereits 2-3 mal. Jedes Mal (zuletzt 1998-99) hat der Verband das Schlimmste verhindern können. Die Pferdezüchter haben nicht so viel Glück gehabt, in der Pferdemedizin herrscht ein regelrechter Therapienotstand – das ist nicht übertrieben, die Kollegen haben seit 1999 nicht mehr die Möglichkeit ein krankes Pferd zu behandeln. Wann es uns Taubenzüchter treffen wird, weiß ich auch nicht, aber irgendwann bestimmt. Zur Zeit sieht es so aus, als ob der Zeitpunkt gekommen wäre...

Die Änderung der Zugehörigkeit hat für die Brieftaubenmedizin vor allem 3 unangenehme Folgen:
1) Es dürfen keine Arzneimittel eingesetzt werden, die nicht für Tauben zugelassen sind
2) Es dürfen keine Arzneimittel verabreicht werden, die nicht für die Anwendung an lebensmittelliefernden Tieren zugelassen sind
3) Es dürfen keine Arzneimittel verschickt werden

Die meisten Arzneimittel, die wir zur Zeit umwidmen, um sie bei Tauben anwenden zu können, sind für lebensmittelliefernde Tiere nicht zugelassen. Die Umwidmung für Tauben wäre dann nicht mehr möglich.
Vermutlich wird kein Tierarzt seine Approbation riskieren, indem er das dann gültige Arzneimittelgesetz „umgeht“.
Unter dem Strich sieht es dann so aus: Wir können keine Taube und keinen Bestand mehr behandeln, und auch wenn wir es könnten, dürfen wir es nicht tun.

Das war nur eine Zusammenfassung dessen, was uns erwartet. Bei Bedarf – der hoffentlich nie entstehen wird – werde ich für die Forumteilnehmer die Sachlage etwas eingehender durchleuchten.

Tiberius Mohr



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