#11
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Hallo zusammen
richtig ist, dass die Planungshoheit bei den Kommunen oder den Kreisen liegt. Die Kommunen "verstecken" sich gern hinter Anliegerbefragungen. Darauf ziehen sie sich dann gern zurück, wenn ein Schlag trotz Genehmigungsfähigkeit, nicht genehmigt werden soll. Dann hoffen die Kommunen darauf, dass der Antragsteller es beim Versuch bewenden lässt und das Vorhaben abbläst. Diese Anliegeranfragen müssen aber überhaupt nicht durchgeführt werden, weil ansonsten jedes Baubegehren durch Anlieger, die einem nicht "grün" sind, gekippt werden könnten. Die Stadt würde faktisch die Planungshoheit verlieren, bzw. nur eingeschränkt ausüben können... . Sie sind aber durchaus hilfreich (wenn positiv), wenn die Genehmigung etwas auf der Kippe ist... . Die Baugenehmigung (für einen Taubenschlag) ist zunächst einmal unabhängig von der Nutzung des Bauwerks (hinterher) zu betrachten. Es muss den baurechtlichen Vorraussetzungen entsprechen: Passt es zum Bebauungsplan, werden die Grenzabstände eingehalten, usw.. Konkret: Du kannst einen Taubenschlag als Taubenschlag genehmigt bekommen, der Betrieb kann Dir aber möglicherweise eingeschränkt werden (Flugzeiten), wenn der Betrieb auf die Nachbargrundstücke in unzumutbarer und vor allem unzulässiger Weise einwirkt. Das Sinnvollste wird sein, dass Du Dich umgehend an Hr. Auf der Strasse vom Verband wendest. Der hat´s drauf und versucht wirklich alles, um einem zu helfen. Bei mir damals leider ohne Erfolg. Aber der Versuch war da. Er hat u. a. auch die leidigen Geschichten von wegen Lärm und Geruch von und aus Taubehäusern ausgehend ausräumen können. Das brachte mich aber nicht weiter, weil der Schlag an sich nicht genehmigungsfähig war. Wie muss man denn die vorübergehende Genehmigung des Betriebes von 5 Jahren verstehen? Beste Grüße Heinrich Ps.a Du Dir ja die Errichtung hast schriftlich geben lassen, würde ich an Deiner Stelle auch rechtliche Schritte gegen die Stadt in Erwägung ziehen. Auch die haben gut Aussichten auf Erfolg. PPs.: ich frage mich natürlich auch, was Deine Nachbarn gegen ein solches Schmuckstück haben. Hast Du sie geärgert? |
#12
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Hallo Raymond
Leider grade überlesen. Gibt es in der unmittelbaren Nachbarschaft etwa eine Schweinezucht Dann hast Du doch wohl alle Argumente zusammen, oder?? Beste Grüße Heinrich |
#13
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Das wurde mir vom Leiter des Bauamtes empfohlen!Deshalb bin ich hier im Taubenforum auf der Suche nach Taubenzüchtern, die mir den Rücken stärken. Haben wir Taubenliebhaber keine Lobby? Wieso werden wir so diskriminiert?Ich suche Urteile, die ich eventuell auf meinen Fall anwenden kann. Über jegliche Art von Ratschlägen und Empfehlungen bin ich euch dankbar.
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#14
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Hallo Raymond,
der Vorschlag von Heinrich mal den Herrn "Auf der Strasse", so heist er, vom Deutschen Brieftaubenverband in Essen anzurufen, ist das einzig vernünftige. Der kümmert sich um solche Fälle und hat auch bestimmt Gerichtsurteile zu deiner Problematik. Gruß Uli |
#15
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Danke Ulibov. Mit Herrn Auf der Strasse hatten wir von Anfang an in Kontakt gestanden. Seine Unterlagen hatten wir damals alles mit eingereicht und konnten dadurch einige Dinge schon abwenden. Geblieben ist nun dies, welches ich am Anfang dieses Beitrags mit roter Schrift geschrieben habe.Das Verwaltungsgericht sieht die Sache jetzt so. Dagegen brauche ich nun Gerichtsurteile, die "für" die Taubenhaltung sprechen.
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