#1
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Briefwahl möglich???
Hallo zusammen,
ist eine Briefwahl für Züchter möglich, die nicht an der RV Versammlung teilnehmen können? Danke vorab für Eure Hilfe Uwe |
#2
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...........grundsätzlich ist es so geregelt, dass nur wer anwesend ist stimmberechtigt ist.
Wenn es nicht in der beim Amtsgericht hinterlegten Satzung eurer Reisevereinigung geregelt/zugelassen ist, ist es nicht erlaubt. Kann mir nicht vorstellen, dass irgend eine RV dies zugelassen hat. Meistens wurde die Mustersatzung für RVen des Brieftaubenverbandes verwandt. Darin steht dies auch nicht.
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Gruß Volker |
#3
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Hallo Uwe,
die Mitgliederversammlung könnte durchaus festlegen das eine solche Stimmabgabe zulässig ist. Es wird nur daran scheitern, daß in der Einladung zur Mitgliederversammlung in der Regel nur Tagesordnungspunkte aufgeführt sind. Unter den jeweiligen Tagesordnungspunkten werden dann in der Versammlung klar ausformulierte Beschlußvorschläge zur Abstimmung gestellt. Somit mußt Du schon anwesend sein um nicht Gefahr zu laufen, für etwas zu stimmen was gar nicht Gegenstand der Abstimmung ist.
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MfG Strasser 84 |
#4
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.............aber nur für die Zukunft!!
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Gruß Volker |
#5
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....was trotzdem keinen Sinn macht, da dann theoretisch alle zuhause bleiben können.
Der Begriff der Beschlussfähigkeit müsste auch in der Satzung neu definiert werden. Also lasst keine Briefwahl zu.
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Gruß Volker |
#6
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die Informationen. Uwe |
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