#11
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nichts neues
soweit ich die unendlichen Zeilen interpretieren kann ist alles so wie eigentlich bisher vorgegeben. Auf uns bezogen
1. jeder Brieftaubenzüchter muss sich über die zuständige Behörde registrieren lassen und bekommt eine "Halternummer". 2. Es dürfen nur Tauben über die Grenze transportiert werden die mind. 3 Wochen im eigenen Stall gelebt haben. 3. Alle Tiere müssen entsprechend den akutellen Auflagen geimpft sein 4. der Bestand auf Augenschein keine Krankheitssymtome zeigt 5. Es muss von der jeweiligen Veterinär- Behörde die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt sein...... und da ist das Problem das i.d.R. ein Zeugnis immer aktuell d.h. nicht älter als 3 Tage vor Grenzübertritt ausgestellt sein. Bin mal gespannt wie Punkt 5 in der Praxis dann gehandhabt wird. Die anderen Punkte 1 - 4 sind bei den Kleintierzüchtern schon die Regel. |
#12
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Zitat:
Hallo Schwarzwälder ich sehe es genau so, aber wenn man die Viehverkehrsverordnung liest stellt sich die Frage " wer soll das bezahlen"
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ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT! mit freundlichen Grüßen Werner |
#13
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Frankreich
Hallo Sportfreunde,
ich plädiere zwar im eigenen Land zu bleiben, aber so schlimm wird es schon nicht werden. Das sind ja keine kleine Buben in Essen. Sie haben diese Clippe ja schon mehrfach umschifft. Und wie ich gerade von einer Bekannten im Elsaß gehört habe (ich habe da mehrfach nachgefragt) sind dort alle Geschäfte offen. Alle Geschäfte sind proppevoll usw. Auch der Grenzverkehr scheint reibungslos zu funktionieren. Denn sie sagt sie hat Probleme mit dem Auto durchzukommen. Jedes 2 Nummerschild kommt aus Old Germany.
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Gut Flug Pfälzer Lebenserfahrung ist die Summe zumeist schmerzlicher Lernprozesse. |
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