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  #1  
Alt 18.10.2020, 06:29
alina alina ist offline
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Standard Frankreichsperre

Hallo
Im Reg 406 wird erzählt das für 2021 eine komplette Sperre für Auflässe in Frankreich besteht . Habe im Net nichts gefunden. Wer weiß mehr ?
Gut Flug
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  #2  
Alt 18.10.2020, 06:48
Volker2 Volker2 ist offline
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Standard EU-Verordnung2020/688

Moin,


google mal nach der EU- Verordnung 2020/688.


Richard Groß hat in FB geschrieben, dass die Anwälte beauftragt sind zu prüfen, welche Regelungsgehalte auf die Relevanz für die deutschen grenzüberschreitenden Transporte unserer Tauben bestehen. Sobald dazu Ergebnisse vorliegen, wird weiter informiert.
__________________
Gruß

Volker

Geändert von Volker2 (18.10.2020 um 06:51 Uhr)
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  #3  
Alt 18.10.2020, 15:59
Berger Berger ist offline
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Standard Verordnung (eu) 2016/429

Hallo zusammen,
Maßgeblich ist hier die VERORDNUNG (EU) 2016/429 sowie die schon genannte Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 in der die Brieftauben auch explizit genannt werden. Ich bin kein Jurist aber soweit ich das verstehe werden wir uns drauf einstellen müssen, dass wir für die Brieftauben vor und während dem Transport im Kabi Veterinärzertifikate benötigen, die Tiere müssen gegen Newcastle geimpft sein etc.
Die Juristen werden uns die Texte schon in eine für uns verständliche Reiseordnung umsetzen die dann alles verständlich vorgibt was benötigt wird, um Brieftauben über die Grenzen zu einem Auflassplatz zu transportieren. Sieht nach mehr Bürokratie aus aber schon alleine der Fakt, dass die Brieftaube und deren Transport über Grenzen zum Auflassen und nach Hause fliegen explizit in der Verordnung genannt wird lässt mich vermuten, dass man dies nicht verhindern will sondern nur regeln, so dass die unkontrollierte Ausbreitung von Tierseuchen besser verhindert wird als bisher.

Ich denke unser Verband muss sich damit beschäftigen, aber man muss sich jetzt als Züchter oder auch RV keine echten Sorgen machen als ob der grenzüberschreitende Transport nicht mehr möglich sei. Er ist nur mehr geregelt und nicht unkontrolliert!!!
Beste Grüße
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  #4  
Alt 18.10.2020, 17:11
Benutzerbild von Pfaelzer
Pfaelzer Pfaelzer ist offline
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Zitat:
Zitat von Berger Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
Maßgeblich ist hier die VERORDNUNG (EU) 2016/429 sowie die schon genannte Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 in der die Brieftauben auch explizit genannt werden. Ich bin kein Jurist aber soweit ich das verstehe werden wir uns drauf einstellen müssen, dass wir für die Brieftauben vor und während dem Transport im Kabi Veterinärzertifikate benötigen, die Tiere müssen gegen Newcastle geimpft sein etc.
Die Juristen werden uns die Texte schon in eine für uns verständliche Reiseordnung umsetzen die dann alles verständlich vorgibt was benötigt wird, um Brieftauben über die Grenzen zu einem Auflassplatz zu transportieren. Sieht nach mehr Bürokratie aus aber schon alleine der Fakt, dass die Brieftaube und deren Transport über Grenzen zum Auflassen und nach Hause fliegen explizit in der Verordnung genannt wird lässt mich vermuten, dass man dies nicht verhindern will sondern nur regeln, so dass die unkontrollierte Ausbreitung von Tierseuchen besser verhindert wird als bisher.

Ich denke unser Verband muss sich damit beschäftigen, aber man muss sich jetzt als Züchter oder auch RV keine echten Sorgen machen als ob der grenzüberschreitende Transport nicht mehr möglich sei. Er ist nur mehr geregelt und nicht unkontrolliert!!!
Beste Grüße



Hallo,
ich hoffe nur die Franzosen halten sich da an die Abmachungen.



Ich pers. würde ein für alle mal den Schlussstrich ziehen.

Ich spiele ja selbst in Frankreich. Die franz. Sportfreunde wollen das so nicht. Sie wollen aber auch, dass ihre Landsleute den größtmöglichen Schutz bekommen. Und das ist ja auch verständlich.



Wir hätten ja die Möglichkeit, aber da überwiegen wieder die Eigeninteressen.
__________________
Gut Flug
Pfälzer

Lebenserfahrung ist die Summe zumeist schmerzlicher Lernprozesse.
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  #5  
Alt 18.10.2020, 18:12
Berger Berger ist offline
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Zitat:
Zitat von Pfaelzer Beitrag anzeigen
Hallo,
ich hoffe nur die Franzosen halten sich da an die Abmachungen.



Ich pers. würde ein für alle mal den Schlussstrich ziehen.

Ich spiele ja selbst in Frankreich. Die franz. Sportfreunde wollen das so nicht. Sie wollen aber auch, dass ihre Landsleute den größtmöglichen Schutz bekommen. Und das ist ja auch verständlich.



Wir hätten ja die Möglichkeit, aber da überwiegen wieder die Eigeninteressen.
Ob und wie private Transporte dann über eine Grenze möglich sein werden, kann ich nicht erkennen. Das würde dann auch einige Sportfreunde die in Holland ihre Tauben einsetzen beschäftigen. Genau wie auch private grenzüberschreitende Trainingsflüge. Man wird sehen was sich die Politik da hat einfallen lassen bzw. noch einfallen lässt.
Beste Grüße
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  #6  
Alt 18.10.2020, 18:51
gtler gtler ist offline
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Zitat:
Zitat von Berger Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
Maßgeblich ist hier die VERORDNUNG (EU) 2016/429 sowie die schon genannte Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 in der die Brieftauben auch explizit genannt werden. Ich bin kein Jurist aber soweit ich das verstehe werden wir uns drauf einstellen müssen, dass wir für die Brieftauben vor und während dem Transport im Kabi Veterinärzertifikate benötigen, die Tiere müssen gegen Newcastle geimpft sein etc.
Zitat:
Artikel 68
Spezifische Anforderungen an die Verbringung von Brieftauben zu sportlichen Veranstaltungen in einem anderen Mitgliedstaat
Unternehmer verbringen Brieftauben nur dann zu einer sportlichen Veranstaltung in einem anderen Mitgliedstaat, wenn diese Tiere die in Artikel 59 festgelegten Bedingungen erfüllen.

Zitat:
Artikel 59
Anforderungen an Verbringungen von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln
(1) Unternehmer verbringen andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel als Papageienvögel nur dann in einen anderen Mitgliedstaat, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
a)
Die Tiere haben sich seit dem Schlupf oder über einen Zeitraum von mindestens 21 Tagen vor dem Abgang kontinuierlich in einem registrierten oder einem geschlossenen Betrieb aufgehalten; [...]
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...X%3A32020R0688
N'abend^^


Ich habe gerade mal quer gelesen und denke der springende Punkt sind die 21 Tage Quarantäne.

Mal schauen, wie die Juristen das lösen. Es wird ja vor allem auch die NL- und Belg-Züchter betreffen.

Grüße aus Gütsel
__________________

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  #7  
Alt 18.10.2020, 21:18
Benutzerbild von Alfred Weber
Alfred Weber Alfred Weber ist offline
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Standard vielleicht sooo

Guten Abend Sportfreunde,

ich denke das man in dieser Coronazeit als Brieftaubenverband, RegVerband, FG, RV so wenig aufsehen machen sollte als nur möglich.

Nicht schon wie bereits im Frühjahr 2020 geschehen...vorher sich selbst mit Anfragen an staatliche Stellen in In und Ausland oder Eigeninteresse wieder die Tür vor die eigene Nase zu schlagen.

Am besten von Verbandsseite aus schon im Vorfeld jetzt am Ende des Jahres 2020 den Flugveranstaltern unterbreiten, das Ihre Planungen für die Reise 2021 nur innerdeutsche Flüge aufweisen sollten...damit man ohne großes Aufsehen so unauffällig wie nur möglich durch den Winter und das Frühjahr und in die Reise kommt.

So wie ich das einschätze...sollten so ziemlich alle Vereinigungen in Deutschland bis zu 500 km reisen können...und dabei sollte man es in so einer gesellschaftlich schweren Situation ganz einfach mal belassen.

Es ist wie beim Coronavirus selber....wir müssen alle so unauffällig wie nur möglich durch das Vorfeld der Reise kommen und...ich wiederhole mich gerne, nicht wie im Frühjahr selber von Verbandsseite Türen verschließen die gar nicht verschlossen waren.

"Wie heißt ein altes Sprichwort doch so schön?...wer lange frägt, geht lange irr."...und in diesem unserem Fall...vielleicht zu lange.
Laßt ganz einfach schlafende Hunde schlafen...und weckt diese nicht mit unnützen Anfragen in dieser Zeit.

Ist nur meine Meinung

Taubengruß
Alfred Weber

Geändert von Alfred Weber (18.10.2020 um 21:24 Uhr)
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  #8  
Alt 18.12.2020, 11:12
gtler gtler ist offline
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Standard

Dazu von heute, 18.12.2020, nachfolgende Verbandsmitteilung: Informationen-zur-Eu-Verordnung-2020-688

Zitat:
Zitat: "[...]Es ist nunmehr davon auszugehen, dass gemäß der dann verbesserten Verordnung der EU 2020/688 die ursprünglich vorgesehene Residenzpflicht (21 Tage) auf Brieftauben nicht anzuwenden sein wird.[...]
__________________

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  #9  
Alt 18.12.2020, 18:03
Schwarzwälder Schwarzwälder ist offline
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Standard Ringel- und Hohltauben

die Ringel- und Hohltauben zählen zu den Zugvögel. Habe im letzten Sommer an die 200 Stück auf einer Wiese/Acker gesehen- sah toll aus. Und diese Spezies werden dann beim überqueren der Grenze vom Himmel geholt und für 21 Tage in Quarantäne gesteckt ? ........ Will jetzt meine Meinung über solche "Regelungen" nicht kundtun... der Erfolg mit Massenkeulung bei der Hühnergrippe und dem Aufstallen war ja mehr als erfolgreich...... die Zugvögel brachten den Virus jedes Jahr aufs neue mit in das Winterquatier und jeden Herbst dann der gleiche "Zirkus".
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  #10  
Alt 19.12.2020, 09:13
WernerW WernerW ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von gtler Beitrag anzeigen
Dazu von heute, 18.12.2020, nachfolgende Verbandsmitteilung: Informationen-zur-Eu-Verordnung-2020-688


Hallo
es heist ja: zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Landtieren und Bruteiern innerhalb der Union

Hauptsächlich geht es um die ....


erforderlichen Seuchenpräventionsmaßnahmen bei der Beförderung von Tieren

„Brieftauben“ Tauben, die aus ihrem Taubenschlag in einen anderen Mitgliedstaat transportiert werden oder für einen solchen Transport bestimmt sind, um anschließend aufgelassen zu werden, damit sie in ihren Herkunftsmitgliedstaat zurückfliegen.

Hier die Verordnung:

https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...01.0140.01.DEU

Wenn da der Verband sich mal nicht irrt !!!
__________________

ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner

Geändert von WernerW (19.12.2020 um 09:15 Uhr)
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