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Alt 20.05.2003, 07:38
Muckel
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Danke Deutschland

Hallo Liebhaber.

Wir haben leider das Pech sehr nah an NRW und den Niederlanden zu wohnen,aber mittlerweile geht mir der Hut hoch.....

Es wird auf der Seite des Verbandes geschrieben,dass :

"Die Durchführung ...,... von Brieftauben-Flugveranstaltungen, ist verboten. Ausnahmen können von den zuständigen Behörden genehmigt werden. "

Zweiten Verordnung ...der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest“.
Auch diese Verordnung wird am 17.05.03 veröffentlicht und tritt demnach am 18.05.03 in Kraft.
Die tierärztliche Untersuchungspflicht 24 Stunden vor Verbringen von Geflügel aus einem Betrieb gilt künftig nicht mehr für Tauben, also auch nicht mehr für unsere Brieftauben.
Nach der Ursprungsverordnung des Bundes zum Schutz vor der Verschleppung der Geflügelpest vom 10.04.03 setzte die Genehmigung des zuständigen Kreisveterinäramtes zur Durchführung von Brieftaubenflügen stets voraus, daß der komplette Bestand jedes Flugteilnehmers innerhalb von 24 Stunden vor der Abfahrt des Kabinenexpresses durch einen Tierarzt darauf untersucht wird, daß sich keine Hinweise auf das Vorliegen der Klassischen Geflügelpest ergeben haben.

Nun sehe ich zu meinem Erstaunen:
http://www.riro.de/Preislisten/woche20/P1888002.TXT
ES WAREN BETEILIGT * 63 Züchter 2938 Tauben

Das heist:
- Die Tierärzte der RV Stendal haben bei 63 Züchtern Kontrollen gemacht?
Da diese Verordnung ja erst am 18.05.03 inkraft tritt;der Preisflug aber am 18.05.03 um 7:00Uhr bei 212 Km gestartet wurde.

- Die RV Stendal hatte keine Vorflüge?? Also direkt auf 212 Km

Ich glaube mittlerweise,dass sich gewisse Personenkreise in Deutschland mehr erlauben dürfen als andere.

Was gilt denn jetzt in Deutschland und ich meine ganz Deutschland.??
Meiner Meinung sollten alle,welche sich nicht an die Verordnungen halten für 5 Jahre vom Reisen ausgeschlossen werden.

Wie gesagt : ALLES MEINE MEINUNG.

Bitte um Stellungnahme

MfG

Andreas




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