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Umfrageergebnis anzeigen: Bedeutung der Ringkarte/Eigentumskarte?
Die Eigentumskarte gehört zum Ring. 50 84,75%
Wir brauchen keine Eigentumskarte. 9 15,25%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 59. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #11  
Alt 30.05.2015, 21:53
Balko Balko ist offline
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Hallo Heinrich,
da liegst du mal wieder volllommen falsch.
ich oder du darfst nur eine Taube spielen deren Eigentunsauweis wir haben.
Alles andere istr Strafbar.

mfg
Balko
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  #12  
Alt 31.05.2015, 06:10
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moin Balko,
nicht doch so.Die Ringkarte , kann entweder Heinrich ,oder Du haben. Wenn Ihr beide so einen Eigentumsnachweiß habt , von besagter Taube-----auweia ,ganz böse Sache.
Aber strafbar ? Nöö .Höchstens , mit Stockhieben,wenn einer von Euchbeiden, zum Jähzorn neigen sollte.

schön sonntag
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  #13  
Alt 31.05.2015, 08:34
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Heinrich Heinrich ist offline
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Standard Moin Balko,

Zitat:
Zitat von Balko Beitrag anzeigen
Hallo Heinrich,
da liegst du mal wieder volllommen falsch.
ich oder du darfst nur eine Taube spielen deren Eigentunsauweis wir haben.
Alles andere istr Strafbar.

mfg
Balko

Du hast natürlich völlig recht!Im Moment ist das so.
Es gibt aber auch Verbände, die auf Eigentumsausweise verzichten. Ich nehme an, die wissen warum.

Gruß

Heinrich
__________________
für die, die ich liebe, gehe ich durch die Hölle. Den anderen zeige ich den Weg dort hin...
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  #14  
Alt 31.05.2015, 08:44
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haluter haluter ist offline
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Hallo Sportfreunde, erst mal danke für die die Interesse an dem Thema Eigentumsringkarte gezeigt haben aber wenn ich das Eigentum Taube mit Ring nicht einwandfrei devinieren (Besitzverhältnis) kann, der Verband unsere Rechtsanwälte hier im Forum nichts beizutragen haben (wie fasst immer) dann ist ja Willkür Tür und Tor geöffnet. Ich frage mich die ganze Zeit was die Erfinder vom Ring mit Ringkarte sich dabei gedacht haben?

Habe mal bei Wikipedia nachgeschaut und das gefunden
Zitat:
Echtheitszertifikate enthalten üblicherweise eine Beschreibung, den Zeitpunkt der Produktion sowie den Namen der Produzenten des zertifizierten Produkts. Häufig sind auf Echtheitszertifikaten auch Kontaktdetails zum Hersteller vermerkt.
Nach dem Fall der Berliner Mauer verkauften so genannte Mauerspechte Teile der Mauer mit Echtheitszertifikaten, welche die Herkunft der Bruchstücke belegen sollten.
Zitat:
Bitte denken Sie daran, für einen Eigentumsnachweis ist der Betrag von 5,– € (nur für
deutsche Tauben) an die Geschäftsstelle einzusenden. Und vergessen Sie bitte nie zu
vermerken, wofür der Betrag verwendet werden soll (hier z. B. Eigentumsnachweis),
dazu unbedingt die Ringnummer der Taube, die Heft-Nr., in der die Meldung erfolgte,
sowie Ihre genaue Anschrift. Der Melder kann Verpflegungskosten bis zu 2,50 € und
weiterhin Versandkosten, soweit sie nachgewiesen werden, vom Eigentümer verlangen.
Die Deutsche Sprache/Schrift gilt ja allgemein als schwer verständlich aber der Verband benutzt klar und deutlich das Wort Eigentum, was nach meiner Rechtsauffassung verbindlich ist.

M.f.G. Haluter.
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https://www.youtube.com/channel/UC5f...f1GdSH2DCHOuiA

http://zuchtschlagfigoreynaertbosua.jimdo.com

Zum Reichtum führen viele Wege. Und die meisten sind Schmutzig" Marcus Tullius Cicero ( 106-43 v. Chr).
" Die Strafe zähmt den Menschen, macht ihn aber nicht besser" Friedrich Wilhelm Nietzsche
(1844-1900), deutscher Philosoph.

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  #15  
Alt 31.05.2015, 09:29
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joza joza ist offline
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Zitat:
Zitat von Heinrich Beitrag anzeigen
Du hast natürlich völlig recht!Im Moment ist das so.
Es gibt aber auch Verbände, die auf Eigentumsausweise verzichten. Ich nehme an, die wissen warum.

Gruß

Heinrich
Hallo Heinrich
Auch der polnische und der tschechische Verband hat Ringkarten.Ich habe eimal einem tschechischen Sportfreund eine Taube übereignet zu der ich leider keine Ringkarte mehr hatte.Ich mußte ihm dann einen Schriebs machen,da? diese Taube mein Eigentum ist und Rechte Dritter daran nicht bestehen.Es ist auch Quatsch bei jeder Taubenmeldung sofort die Ringkarte zu schicken.Oftmals wird die gleiche Taube noch von anderen gemeldet und was dann.Ich habe den Rat eines alten Züchters angenommen,wenn die Taube im nächsten Frühjahr noch da ist kann er die Ringkarte bekommen.Hat sich bis jetzt immer bewährt,und kann ich nur empfehlen.
Gruß Joza
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  #16  
Alt 31.05.2015, 09:53
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Heinrich Heinrich ist offline
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Standard Hallo Joza,

ist mir doch alles klar!
Mir geht´s um was ganz anderes. Wie oft kriegt man zu hören "die ist wertlos, kannste behalten!". Die entsprechende Ringkarte kommt aber trotz Vereinbarung nicht. In dem Fall ist die Taube wirklich wertlos. Für beide.
Also könnte man doch den Verwaltungsaufwand minimieren und die Taube für den neuen Besitzer zur Reise frei geben.

Gruß

Heinrich
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  #17  
Alt 31.05.2015, 10:06
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haluter haluter ist offline
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Hallo, ich habe des öfteren gelesen das Dänemark keine Ringkarten hat was von den Züchtern dort bedauert wird.Übrigens das Mutterland Belgien hat auch R.K./E.A.

M.f.G. Haluter.

Ps.
Mir erschließt sich auch nicht altbewährtes zu hinterfragen,nur weil irgendwelche windigen Rechtsverdreher Kosten produzieren müssen. Bei jeder Eigentumsübertragung einen Notar einschalten.

Vielleicht hatten die R.K.-E.A. was mit dem ehemaligem Geldspiel zu tun?
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  #18  
Alt 31.05.2015, 10:19
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joza joza ist offline
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Registriert seit: 05.09.2006
Ort: Großschönau
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Nochmal ich
Soviel ich weiß gibt es eine Regelung,wenn eine deutsche Taube in der Brieftaube gemeldet wird so gilt dies als Nachweis.Auch wenn der Besitzer sich nicht rührt kann man die Taube nach einer gewissen Frist nach der Veröffentlichung reisen.Irgendwo steht es.Vielleicht weiß einer genaueres.
Gruß Joza
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  #19  
Alt 31.05.2015, 10:57
ask ask ist offline
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Registriert seit: 31.01.2006
Ort: Oer-Erkenschwick
Beiträge: 111
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moin moin

Zugeflogenenregelung

§ 4
1. Fordert der Eigentümer seine gemeldete Taube innerhalb von 2
Wochen nach dem Erscheinungsdatum in der Zeitschrift „Die
Brieft aube“, in der die Meldung veröff entlicht wurde, nicht ab, so
erteilt die Verbandsgeschäft sstelle dem Melder auf Antrag ohne
weitere Prüfung einen Ersatzeigentumsausweis.
2. Für die Erteilung des Ersatzeigentumsausweises muß eine Gebühr
von 5 € vorab entrichtet werden.
§ 5
1. Wird die gemeldete Taube innerhalb von 2 Wochen nach der Veröffentlichung
in der Zeitschrift „Die Brieft aube“ vom Eigentümer
nicht abgefordert und die Abforderung der Verbandsgeschäft sstelle
nicht angezeigt, so gilt dies als Aufgabe des Eigentums im Sinne des
§ 959 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Der Inhaber eines Ersatzeigentumsausweises kann über die betreffende
Taube frei verfügen, insbesondere mit dieser an sportlichen
Veranstaltungen teilnehmen. Mit dem Empfang des Ersatzeigentumsausweises
gilt die betreff ende Taube als angeeignet im Sinne
von § 958 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
3. Der Ersatzeigentumsausweis tritt an die Stelle des Eigentumsausweises


Nachzulesen Folge 9/2015 "Die Brieftaube".

Andreas
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  #20  
Alt 31.05.2015, 12:10
Benutzerbild von oude05
oude05 oude05 ist offline
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Zitat:
Zitat von Heinrich Beitrag anzeigen
ist mir doch alles klar!
Mir geht´s um was ganz anderes. Wie oft kriegt man zu hören "die ist wertlos, kannste behalten!". Die entsprechende Ringkarte kommt aber trotz Vereinbarung nicht. In dem Fall ist die Taube wirklich wertlos. Für beide.
Also könnte man doch den Verwaltungsaufwand minimieren und die Taube für den neuen Besitzer zur Reise frei geben.

Gruß

Heinrich
Hallo Heinrich,
so etwas ist sicherlich ärgerlich. Habe ich auch schon erlebt. Wenn ich dann aber unbedingt eine Ringkarte haben möchte, melde ich die Taube zusätzlich über den Verband. Geht auch online. 4 Wochen nach der Meldung kann ich einen Ersatz-Eigentumsnachweis vom Verband gegen 5 EUR einfordern. Alles ganz einfach!

Ich hätte große Bedenken, wenn es keine Ringkarten mehr zu den Ringen geben würde. Zuflieger sind die eine Sache, Taubendiebstähle die andere. Bislang wurden ja hauptsächlich Zuchttauben geklaut. Wenn man sein Eigentum an einer Taube nicht mehr per Ringkarte nachweisen muss, kann man wohl damit rechnen, dass demnächst auch vermehrt Piepjunge geklaut werden. Oder liege ich da jetzt völlig falsch?

Ich finde Ringkarten gut. Nur mit der Ringkarte kann ich nachweisen, dass ich rechtmäßiger Eigentümer der Taube bin.

MfG - Ingo

PS: in der von Ask / Andreas abgedruckten Zugeflogenenregelung lese ich gerade, dass es den Ersatz-Eigentumsnachweis sogar schon nach 2 Wochen gibt. Noch besser!
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