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Aktuelles vom Verband

Informationen zur EU-Verordnung 2020/688

Die Gültigkeit der EU-Verordnung 2016/429 (Animal Health Law – AHL - Tiergesundheits-Rechtsakt) wurde übergangsweise um sechs Monate verschoben wurde. Damit können eventuelle neue Regelungen für den Brieftaubensport erst ab dem 21. Oktober 2021 wirksam werden. 

Weitere Informationen lesen Sie auf der Homepage des Verbandes.